Nicht nur auf der B 3, insbesondere auch auf den Hauptdurchgangsstraßen Breitgasse und Heddesheimer Straße ächzen die Bürgerinnen und Bürger wegen des Verkehrs und des damit verbundenen Lärms.
Die Reduzierung auf Tempo 30 scheiterte bis jetzt an der Straßenverkehrsbehörde, die stets auf die bestehenden Grenzwerte verwies.
Das könnte sich nun ändern. Die Gemeinde hat es in der Hand.
Uli Sckerl informiert den Vorstand der GLH über ein nun rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg, das den Kommunen neue Spielräume eröffnet.
Lärmaktionsplan als Schlüsselinstrument
Verkehr verursacht Lärm, insbesondere auf den Hauptverkehrsstraßen. Die Kommunen sind verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen. In diesen können Maßnahmen festgelegt werden, die zur Lärmminderung führen. Die Gemeinde Hirschberg hat am 28.07.2015 einen ersten Lärmaktionsplan verabschiedet, der zu Tempo 30 auf der B 3 führte.
Die „Nebenstraßen“ Breitgasse und Heddesheimer Straße waren seinerzeit nicht in die Lärmkartierung aufgenommen worden, da davon ausgegangen wurde, dass die bestehenden Grenzwerte nicht erreicht werden würden.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg weitet nun jedoch deutlich die Handlungsspielräume von Städten und Gemeinden für den Lärmschutz aus, es stärkt die Lärmaktionsplanung der Gemeinden. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen, werden erleichtert.
Mit diesem Urteil hat sich nun die Rechtsauffassung durchgesetzt, dass Tempo 30 auf innerörtlichen Landesstraßen auch dann zugelassen werden muss, wenn die Lärmpegel niedriger sind, als die bisher vom Bund festgelegten Grenzwerte.
Zur Prüfung, ob Verkehrs- und Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet werden können, wurden von den Straßenverkehrsbehörden bislang in der Regel die Beurteilungswerte von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht herangezogen. Diese Werte sind nach der Lärmwirkungsforschung jedoch deutlich zu hoch. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass Verkehrsbeschränkungen infolge von Lärmaktionsplänen auch schon bei niedrigeren Lärmbelastungen möglich sind.
Spannend: Die Gemeinde selbst hatte das Land Baden-Württemberg verklagt, die Lärmminderungsmaßnahme (Tempo 30 auf der innerörtlichen Landesstrasse) umzusetzen – und vom VGH Recht bekommen! Die Gemeinde könne die Umsetzung der Maßnahme vom Land einfordern, so der VGH.
Fazit:
Dies könnte auch für Hirschberg die Perspektive eröffnen, gerade für die vielbefahrenen Durchgangsstraßen die seit langem ersehnte Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 zu realisieren. Der Weg führt über den Lärmaktionsplan.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hirschberg - in Zusammenarbeit mit der Stadt Schriesheim und der Gemeinde Dossenheim - ist nunmehr drei Jahre alt. Eine Aktualisierung ist nach 5 Jahren vorzunehmen. Dies bedeutet für Hirschberg, dass ein aktualisierter Plan im Jahr 2020 beschlossen werden kann. Die GLH plädiert daher dafür, die vorbereitenden Maßnahmen unbedingt bereits in 2019 anzugehen und entsprechende Mittel dafür in den Haushalt 2019 einzustellen.
Die GLH wird sich dafür einsetzen, den Lärmaktionsplan baldmöglichst zu aktualisieren und für die neuralgischen Straßen Hirschbergs Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme in den Plan aufzunehmen.