Gleich mehrere wichtige Anliegen der GLH wurden am 8. Juni im Ausschuss für Technik und Umwelt behandelt und mit sehr positiven Ergebnissen entschieden.
Schon lange fordert die GLH größere Anstrengungen der Gemeindeverwaltung in Sachen Klimaschutz, und seit Jahren auch ein Klimaschutzkonzept. Die Entscheidung für ein Klimaschutzkonzept fiel schon bei den Haushaltsberatungen, nun wurden die Planungen konkreter. Denn die Förderstrategie des Bundes sieht nun nur noch Gelder für Klimaschutzmanager*innen vor, nicht aber für extern erstellte Konzepte, da diese zu oft in der „Schublade“ landeten.
Wir begrüßen daher die Entscheidung der Gemeinde, eine derartige Stelle zu schaffen, so dass ab dem Ende des Jahres eine Ansprechperson in der Gemeindeverwaltung Klimaschutz zur Priorität machen wird.
Wichtig wird dabei sein, nicht nur bei den Emissionen der Gemeindeverwaltung Einsparungen zu erzielen, sondern vor allem auch bei Bevölkerung, Verkehr und Gewerbe. Denn in diesen Sektoren fällt der Löwenanteil der Emissionen an.
Bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurden auch die Heddesheimer Straße und die Breitgasse einbezogen. Die Entlastung dieser Straßen vom Verkehr ist ebenfalls eine langjährige Forderung der GLH, denn das hohe Verkehrsaufkommen bedeutet für den Ort eine hohe Belastung durch Lärm und Abgase sowie eine Gefährung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer.
Das erfreuliche Ergebnis des Plans ist die Empfehlung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerorts auf der B3, der Breitgasse und der Heddesheimer Straße sowie mittelfristig die Aufbringung eines geräuschoptimierten Straßenbelags. Diese Maßnahmen begrüßen wir sehr.
Klar ist aber auch: Eine Belastung der Menschen bleibt trotz der geplanten Maßnahmen bestehen, solange die Verkehrsmenge nicht abnimmt. Um aber eine Verringerung der Verkehrsbelastung beispielsweise in der Breitgasse zu erreichen, muss die Mobilitätswende endlich eingeleitet werden. Solange Kurzstrecken aus Bequemlichkeit mit dem Auto zurückgelegt werden, obwohl Alternativen in Form von ÖPNV oder Fahrrad zur Verfügung stehen, werden wir weiter unter der Blechlawine leiden.
Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung am Regionalplan der Metropolregion hat die GLH in den letzten Wochen bereits hingewiesen. Im ATU wurde nun diskutiert, welche Haltung die Gemeinde Hirschberg in diesem Prozess einnehmen soll.
Diese Stellungnahme ist besonders wichtig, da der Regionalplan Erweiterungsflächen sowohl nördlich als auch südlich des derzeit schon für eine Erweiterung vorgesehenen Gewerbegebiets vorsieht. Nachdem sich die Gemeinde gerade erst für eine Erweiterung des Gewerbegebiets mit all seinen schädlichen Auswirkungen auf Flächenversiegelung, Emissionsentwicklung, Wasser und Mikroklima entschieden hat, ist der GLH besonders wichtig, dass einer weiteren Vergrößerung des Gewerbegebiets frühzeitig ein Riegel vorgeschoben wird. Wir freuen uns daher, dass die große Mehrheit der Ausschussmitglieder nun entschieden hat, dass diese Flächen nicht als zukünftige Gewerbegebiete im Regionalplan dargestellt werden sollen. Die Gemeindeverwaltung kann dies zwar nicht selbst entscheiden. Die Erwartung ist aber, dass sich die Verbandsversammlung, die über den Regionalplan entscheidet, sich von einer klaren Haltung der betroffenen Gemeinden beeinflussen lässt.
Insgesamt sind die im Regionalplan enthaltenen Entwicklungsflächen überzogen, von Flächensparsamkeit kann keine Rede sein. Wenn aber die Gemeinden sich klar gegen die weitere massive Versiegelung von Flächen aussprechen, kann diese Entwicklung gebremst werden.
Dazu können aber auch die Bürgerinnen und Bürger beitragen: Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft noch, so dass Stellungnahmen unter beteiligung-regionalplan.de/vrrn/ oder per E-Mail an beteiligung-regionalplan@vrrn.de abgegeben werden können.
Gleich mehrere wichtige Anliegen der GLH wurden am 8. Juni im Ausschuss für Technik und Umwelt behandelt und mit sehr positiven Ergebnissen entschieden.
Schon lange fordert die GLH größere Anstrengungen der Gemeindeverwaltung in Sachen Klimaschutz, und seit Jahren auch ein Klimaschutzkonzept. Die Entscheidung für ein Klimaschutzkonzept fiel schon bei den Haushaltsberatungen, nun wurden die Planungen konkreter. Denn die Förderstrategie des Bundes sieht nun nur noch Gelder für Klimaschutzmanager*innen vor, nicht aber für extern erstellte Konzepte, da diese zu oft in der „Schublade“ landeten.
Wir begrüßen daher die Entscheidung der Gemeinde, eine derartige Stelle zu schaffen, so dass ab dem Ende des Jahres eine Ansprechperson in der Gemeindeverwaltung Klimaschutz zur Priorität machen wird.
Wichtig wird dabei sein, nicht nur bei den Emissionen der Gemeindeverwaltung Einsparungen zu erzielen, sondern vor allem auch bei Bevölkerung, Verkehr und Gewerbe. Denn in diesen Sektoren fällt der Löwenanteil der Emissionen an.
Bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurden auch die Heddesheimer Straße und die Breitgasse einbezogen. Die Entlastung dieser Straßen vom Verkehr ist ebenfalls eine langjährige Forderung der GLH, denn das hohe Verkehrsaufkommen bedeutet für den Ort eine hohe Belastung durch Lärm und Abgase sowie eine Gefährung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer.
Das erfreuliche Ergebnis des Plans ist die Empfehlung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerorts auf der B3, der Breitgasse und der Heddesheimer Straße sowie mittelfristig die Aufbringung eines geräuschoptimierten Straßenbelags. Diese Maßnahmen begrüßen wir sehr.
Klar ist aber auch: Eine Belastung der Menschen bleibt trotz der geplanten Maßnahmen bestehen, solange die Verkehrsmenge nicht abnimmt. Um aber eine Verringerung der Verkehrsbelastung beispielsweise in der Breitgasse zu erreichen, muss die Mobilitätswende endlich eingeleitet werden. Solange Kurzstrecken aus Bequemlichkeit mit dem Auto zurückgelegt werden, obwohl Alternativen in Form von ÖPNV oder Fahrrad zur Verfügung stehen, werden wir weiter unter der Blechlawine leiden.
Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung am Regionalplan der Metropolregion hat die GLH in den letzten Wochen bereits hingewiesen. Im ATU wurde nun diskutiert, welche Haltung die Gemeinde Hirschberg in diesem Prozess einnehmen soll.
Diese Stellungnahme ist besonders wichtig, da der Regionalplan Erweiterungsflächen sowohl nördlich als auch südlich des derzeit schon für eine Erweiterung vorgesehenen Gewerbegebiets vorsieht. Nachdem sich die Gemeinde gerade erst für eine Erweiterung des Gewerbegebiets mit all seinen schädlichen Auswirkungen auf Flächenversiegelung, Emissionsentwicklung, Wasser und Mikroklima entschieden hat, ist der GLH besonders wichtig, dass einer weiteren Vergrößerung des Gewerbegebiets frühzeitig ein Riegel vorgeschoben wird. Wir freuen uns daher, dass die große Mehrheit der Ausschussmitglieder nun entschieden hat, dass diese Flächen nicht als zukünftige Gewerbegebiete im Regionalplan dargestellt werden sollen. Die Gemeindeverwaltung kann dies zwar nicht selbst entscheiden. Die Erwartung ist aber, dass sich die Verbandsversammlung, die über den Regionalplan entscheidet, sich von einer klaren Haltung der betroffenen Gemeinden beeinflussen lässt.
Insgesamt sind die im Regionalplan enthaltenen Entwicklungsflächen überzogen, von Flächensparsamkeit kann keine Rede sein. Wenn aber die Gemeinden sich klar gegen die weitere massive Versiegelung von Flächen aussprechen, kann diese Entwicklung gebremst werden.
Dazu können aber auch die Bürgerinnen und Bürger beitragen: Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft noch, so dass Stellungnahmen unter beteiligung-regionalplan.de/vrrn/ oder per E-Mail an beteiligung-regionalplan@vrrn.de abgegeben werden können.
WN Bericht vom 10.06.2021
Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Schon Mitte der 1980-er Jahre wurde im Baugesetzbuch festgelegt, den Flächenverbrauch zu beschränken. Die Resultate oder Ergebnisse sind ernüchternd, das gesteckte Ziel bis 2020 deutschlandweit nur noch 30 Hektar/Tag zu verbrauchen wurde bei Weitem nicht erreicht und auf 2030 verschoben. Für das Verbandsgebiet der Verbandsregion Rhein-Neckar würde der Flächenverbrauch nach diesen Vorgaben auf 0,47 Hektar/Tag für Siedlung und Verkehr beschränkt sein. Für das Jahr 2050 wird eine Nettonull für den Flächenverbrauch angestrebt.
Im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2009 gingen in der Metropolregion Rhein-Neckar täglich etwa 0,8 Hektar überwiegend landwirtschaftlich genutzter Fläche für Siedlungszwecke verloren, für Verkehrszwecke zusätzlich täglich etwa 0,3 ha. Eine ungebremste Fortsetzung dieser hohen Flächeninanspruchnahme würde zu einer grundlegenden Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen führen.
Würde man die Verbrauchszahlen laut den Festlegungen des Baugesetzbuches beschränken, würde dies bedeuten, dass die zusätzlichen Flächen für Wohnen und Gewerbe nur eine Größe von insgesamt 2400 ha haben dürfen.
Der Entwurf für die 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, Plankapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“ weist aber insgesamt eine Fläche für Wohnen und Gewerbe von 4700 ha aus.
Wir fordern deshalb eine Verringerung der Flächen für Wohnen und Gewerbe der in der 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar genannten Flächen auf die Hälfte auf ca. 2400 ha.
Wichtig: Auch Sie können mithelfen, den Flächenverbrauch in der Region zu stoppen! Bis 29. Juni haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich zum Regionalplan auf https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn/ zu äußern.
Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Schon Mitte der 1980-er Jahre wurde im Baugesetzbuch festgelegt, den Flächenverbrauch zu beschränken. Die Resultate oder Ergebnisse sind ernüchternd, das gesteckte Ziel bis 2020 deutschlandweit nur noch 30 Hektar/Tag zu verbrauchen wurde bei Weitem nicht erreicht und auf 2030 verschoben. Für das Verbandsgebiet der Verbandsregion Rhein-Neckar würde der Flächenverbrauch nach diesen Vorgaben auf 0,47 Hektar/Tag für Siedlung und Verkehr beschränkt sein. Für das Jahr 2050 wird eine Nettonull für den Flächenverbrauch angestrebt.
Im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2009 gingen in der Metropolregion Rhein-Neckar täglich etwa 0,8 Hektar überwiegend landwirtschaftlich genutzter Fläche für Siedlungszwecke verloren, für Verkehrszwecke zusätzlich täglich etwa 0,3 ha. Eine ungebremste Fortsetzung dieser hohen Flächeninanspruchnahme würde zu einer grundlegenden Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen führen.
Würde man die Verbrauchszahlen laut den Festlegungen des Baugesetzbuches beschränken, würde dies bedeuten, dass die zusätzlichen Flächen für Wohnen und Gewerbe nur eine Größe von insgesamt 2400 ha haben dürfen.
Der Entwurf für die 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, Plankapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“ weist aber insgesamt eine Fläche für Wohnen und Gewerbe von 4700 ha aus.
Wir fordern deshalb eine Verringerung der Flächen für Wohnen und Gewerbe der in der 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar genannten Flächen auf die Hälfte auf ca. 2400 ha.
Wichtig: Auch Sie können mithelfen, den Flächenverbrauch in der Region zu stoppen! Bis 29. Juni haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich zum Regionalplan auf https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn/ zu äußern.
WN Bericht vom 07.06.2021
RNZ Bericht vom 05 Juni 2021
RNZ Bericht Freitag 4. Juni 2021
Liebe FreundInnen des BUND Weinheim,
es läuft derzeit ein Beteiligungsverfahren zum neuen Regionalplan, dieser wird die Grundlage für zukünftige Entwicklungen und Flächenveränderungen, sprich neue Baugebiete und Verlust von Ackerflächen, sein. Wir haben dazu Stellung bezogen.
Regionalplan Rhein-Neckar 2021
Die Metropolregion Rhein-Neckar stellt eine der am dichtesten besiedelten und bebauten Regionen Mitteleuropas dar. Sie ist Teil der als „Blaue Banane“ bezeichneten Region in Europa mit der höchsten Bevölkerungs- und Siedlungsdichte. Diese Entwicklung ging in den vergangenen Jahrzehnten mit erheblichen ökologischen Schäden einher. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind bereits verschwunden und ökologisch wertvolle Lebensräume wurde dabei zerstört, Boden wurde großflächig versiegelt und damit der Verlust all seiner wichtigen Funktionen für Landwirtschaft, Grundwasserbildung und Klimaschutz.
Eine Regionalplanung, die weitere Siedlungs- und Gewerbeflächen in erheblichem Umfang vorsieht, stellt für uns eine völlig falsche Weichenstellung für Natur, Umwelt und den Menschen in der Region dar. Diese Planung steht auch im Widerspruch zum Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung von Baden-Württemberg. Dort heißt es auf Seite 30: „Wir wollen den Flächenverbrauch weiter reduzieren und halten weiterhin an dem Ziel der ‚Netto-Null‘ fest. Ein weiterer Faktor, um unnötigen Flächenverbrauch zu vermeiden, ist der Rückbau bestehender, nicht mehr benötigter Infrastruktur.“ Wir wünschen uns eine Regionalplanung ganz im Sinne dieser politischen Absichtserklärung.
Anmerkungen zu den auf Weinheimer Gemarkung gelegenen durch den Entwurf zur Änderung des Regionalplans betroffenen Flächen sind auf unserer Homepage zu finden:
www.bund-weinheim.de/regionalplan-rhein-neckar-2021/
Alle Bürger können über die Webseite des Regionalverband sich noch bis zum 15.06.2021 direkt mit Einwänden und Stellungnahmen beteiligen! Wir unterstützen auch die Aktion des Bundesbündnis Bodenschutz die eine einfache Postkarte für einen Einspruch erstellt haben.
Die Änderung des Regionalplans sieht weitere Vorrangflächen für Gewerbe vor – vom Gewerbepark (ganz hinten) bis zur Heddesheimer Straße
RNZ Bericht vom 2 Juni 2021
Liebe FreundInnen des BUND Weinheim,
es läuft derzeit ein Beteiligungsverfahren zum neuen Regionalplan, dieser wird die Grundlage für zukünftige Entwicklungen und Flächenveränderungen, sprich neue Baugebiete und Verlust von Ackerflächen, sein. Wir haben dazu Stellung bezogen.
Regionalplan Rhein-Neckar 2021
Die Metropolregion Rhein-Neckar stellt eine der am dichtesten besiedelten und bebauten Regionen Mitteleuropas dar. Sie ist Teil der als „Blaue Banane“ bezeichneten Region in Europa mit der höchsten Bevölkerungs- und Siedlungsdichte. Diese Entwicklung ging in den vergangenen Jahrzehnten mit erheblichen ökologischen Schäden einher. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind bereits verschwunden und ökologisch wertvolle Lebensräume wurde dabei zerstört, Boden wurde großflächig versiegelt und damit der Verlust all seiner wichtigen Funktionen für Landwirtschaft, Grundwasserbildung und Klimaschutz.
Eine Regionalplanung, die weitere Siedlungs- und Gewerbeflächen in erheblichem Umfang vorsieht, stellt für uns eine völlig falsche Weichenstellung für Natur, Umwelt und den Menschen in der Region dar. Diese Planung steht auch im Widerspruch zum Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung von Baden-Württemberg. Dort heißt es auf Seite 30: „Wir wollen den Flächenverbrauch weiter reduzieren und halten weiterhin an dem Ziel der ‚Netto-Null‘ fest. Ein weiterer Faktor, um unnötigen Flächenverbrauch zu vermeiden, ist der Rückbau bestehender, nicht mehr benötigter Infrastruktur.“ Wir wünschen uns eine Regionalplanung ganz im Sinne dieser politischen Absichtserklärung.
Anmerkungen zu den auf Weinheimer Gemarkung gelegenen durch den Entwurf zur Änderung des Regionalplans betroffenen Flächen sind auf unserer Homepage zu finden:
www.bund-weinheim.de/regionalplan-rhein-neckar-2021/
Alle Bürger können über die Webseite des Regionalverband sich noch bis zum 15.06.2021 direkt mit Einwänden und Stellungnahmen beteiligen! Wir unterstützen auch die Aktion des Bundesbündnis Bodenschutz die eine einfache Postkarte für einen Einspruch erstellt haben.
Der Entwurf für die Änderung des Einheitlichen Regionalplans befindet sich seit Kurzem in der Offenlage. Er spielt eine entscheidende Rolle für die zukünftige Entwicklung unserer Region. Hirschberg ist davon massiv betroffen. Alle Bürgerinnen und Bürger der Region können bis zum 15. Juni Stellungnahmen und Einwendungen einreichen.
Was ist ein Regionalplan?
Der Regionalplan ist das zentrale Steuerungsinstrument für die Weiterentwicklung einer Region durch Ausweisung von Flächen für Wohnen, Arbeit, Verkehr, Rohstoffabbau und vielem mehr. Zuständig ist der „Verband Metropolregion Rhein-Neckar“. Die drei Länder Baden- Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz haben diesen Verband durch einen Staatsvertrag gegründet. Diesem Verband ist durch den Staatsvertrag die Kompetenz übertragen, die Gebietsentwicklungen vorzunehmen und insbesondere auch neue potentielle Gebiete für Wohn- und Gewerbeflächen festzulegen. In der Regel werden entsprechende Wünsche der Städte und Gemeinden berücksichtigt. Die Festlegungen, insbesondere der Gebietsbebauung finden dann in der Folge Aufnahme in die Flächennutzungspläne als Teil der kommunalen Bauleitplanung. Danach können sie durch einfachen Gemeinderatsbeschluss in Bebauungspläne umgesetzt werden.
Was also in den Regionalplan als potentiell zu bebauende Fläche aufgenommen ist, kann danach recht einfach über einen kommunalen Änderungsantrag in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Damit ist der Weg frei für einen gemeindlichen Bebauungsplan, der durch den Gemeinderat beschlossen werden kann.
Für die Änderung wurden insgesamt 229 „Wünsche“ von Kommunen auf Erweiterung von Wohnbau- und Gewerbeflächen eingebracht (einzusehen im Anhang „geplante Änderungsbereiche“). Diese Zahl kann sich im Beteiligungsverfahren noch erhöhen.
Diese potenziellen Siedlungserweiterungen haben eine Größenordnung von insgesamt ca. 840 ha. Hiervon fallen ca. 505 ha auf potenzielle Wohnbauflächen und ca. 335 ha auf potenzielle gewerbliche Bauflächen. Die Einzelgebietsgrößen reichen von 0,1 ha bis ca. 53 ha.
Davon wurden in der Sitzung des Planungsausschusses vom 18.11.2020 auf Empfehlung der Verbandsverwaltung 23 Flächen mit 72,3 ha nicht weiterverfolgt, da sie aus Umweltgesichtspunkten nicht für eine Siedlungsentwicklung geeignet waren.
Was bedeutet die aktuelle Planung für Hirschberg?
Der Planentwurf hat gravierende Auswirkungen. Er geht weit über das hinaus, was Gegenstand des letzten Bürgerentscheids war. Das Gewerbegebiet Hirschberg/Heddesheim wird mit einer zusätzlichen Fläche von 59 Hektar zum „Vorranggebiet für Gewerbe“ erklärt, wovon der größte Anteil auf Hirschberg entfällt. Die gesamte Fläche südlich des bestehenden Gewerbegebiets bis zur Heddesheimer Straße ist als zukünftige Gewerbefläche vorgesehen, ebenso eine weitere Fläche rund um die AVR-Anlage. Die Auswirkungen auf Landschaft und Natur liegen auf der Hand: Es handelt sich um Böden von hoher Qualität, sie liegen in einem Wasserschutzgebiet sowie teilweise in einem Grünzug. Sie spielen eine wichtige Rolle für das Mikroklima, sowie für den Natur-‚ Arten- und Klimaschutz. Besonders gravierend für Leutershausen: Der Verkehr wird massiv zunehmen. Der jetzige Kreisel, auch mit Bypass, wird diese Zunahme nicht verkraften, insbesondere da das Gebiet für Heddesheim als „Vorranggebiet für Logistik“ ausgewiesen ist. Dieser zusätzliche aus Heddesheim Verkehr wird auch für Hirschberg deutlich spürbar sein! Die Anbindung an die Heddesheimer Straße ist laut Planentwurf dann im Grunde unabdingbar.
Wie war der bisherige Verlauf?
Bereits kurz nach Inkrafttreten des letzten Regionalplans im Jahr 2014 wurden erste Schritte für die Weiterentwicklung vorbereitet. Beauftragt mit der Suche bzw. Festlegung weiterer Gewerbe- und Wohnflächen in der Metropolregion wurde die CIMA Beratung & Management GmbH mit Sitz in Lübeck, also das Unternehmen, das nun auch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Erstellung der Gewerbegebietserweiterung im Rahmen des Bürgerentscheids im Auftrag der Gemeinde Hirschberg erstellt hat. Ende 2019 beschloss die Verbandsversammlung die Einleitung des Änderungs-Verfahrens. Mitte 2020, also bereits vor dem Start des Bürgerentscheids, wurden alle Kreise und Kommunen, auch die Gemeinde Hirschberg, offiziell unterrichtet und um Rückmeldung zu den Festsetzungen des vorgelegten Planentwurfs gebeten. Ende 2020 wurden Beteiligungsverfahren und Offenlage beschlossen, die am 20.04. begann und bis 15.6. vorgesehen ist. GLH und SPD Hirschberg erhielten von den konkreten Inhalten der Änderung des Regionalplans erst wenige Tage vor dem Bürgerentscheid im März 2021 Kenntnis und informierten die Bürger kurzfristig in Form eines Flyers.
Unsere Meinung? – Flächenverbrauch stoppen!
Die Grüne Liste Hirschberg (GLH) spricht sich sich klar und entschieden gegen eine weitere Versiegelung unserer Landschaft aus!
Die derzeit geplanten 10 ha Erweiterung sind im Grunde schon zu viel. Die aktuelle Planung umfasst ein Vielfaches dieser Fläche! Klima- Arten- und Naturschutz, die Verkehrsproblematik sowie der Naherholungswert unserer Landschaft sind eindeutige Argumente für uns, die Änderungen im Regionalplan, die eine Vervielfachung dieser Fläche mit all den damit verbundenen negativen Auswirkungen bedeuten würde, entschieden abzulehnen.
Was können Sie tun?
Der geplanten weiteren Flächenversiegelung, auch bei uns in Hirschberg, muss Einhalt geboten werden. Alle alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Einwendungen gegen diesen Planentwuf einzureichen. Bis zum 15. Juni ist die Beteiligung per Post, E-Mail oder über ein Online-Formular möglich.
Der Hirschberger Gemeinderat wird sich voraussichtlich in der ATU-Sitzung am 8. Juni mit dem Thema befassen.
Weiterführende Links:
Die Unterlagen zum besseren Verständnis finden Sie unter:
https://cloud.vrrn.de/share.cgi?ssid=0e6dFHk
Die Gebietssteckbriefe finden Sie in der Anlage 3 unter den Seiten 67 -556, die Kurzzusammenfassung mit tabellarischer Auflistung finden Sie unter den Seiten 45- 54.
Die Plandarstellungen finden Sie Anlagen 1.1 und 1.2
Was können Sie tun?
Der geplanten weiteren Flächenversiegelung, auch bei uns in Hirschberg, muss Einhalt geboten werden. Alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Einwendungen gegen diesen Planentwurf einzureichen. Bis zum 15. Juni ist die Beteiligung per Post, E-Mail oder über ein Online-Formular möglich.
1.5.2.2 Siedlungsbereiche Gewerbe (Z)
1.5.2.4 Vorranggebiete für Gewerbe und Dienstleistung (Z)
1.5.2.5 Vorranggebiete für Industrie und Logistik (Z)
Anhang Nr. 1.5 Gemeinden bzw. Gemeindeteile mit der Festlegung „Siedlungsbereich Gewerbe“
Anhang Nr. 1.7 „Vorranggebiete für Gewerbe und Dienstleistung“ (zu Plansatz Z 1.5.2.4)
Anhang Nr. 1.8 „Vorranggebiete für Industrie und Logistik“ (zu Plansatz Z 1.5.2.5)
Umweltbericht / Anhang 1 Gebietssteckbriefe
Weitere Möglichkeiten sind:
Schriftlich per Post: Verband Region Rhein-Neckar, M 1,4-5, 68161 Mannheim
Schriftlich per Mail: beteiligung-regionalplan@vrrn.de
Der Entwurf für die Änderung des Einheitlichen Regionalplans befindet sich seit Kurzem in der Offenlage. Er spielt eine entscheidende Rolle für die zukünftige Entwicklung unserer Region. Hirschberg ist davon massiv betroffen. Alle Bürgerinnen und Bürger der Region können bis zum 15. Juni Stellungnahmen und Einwendungen einreichen.
Was ist ein Regionalplan?
Der Regionalplan ist das zentrale Steuerungsinstrument für die Weiterentwicklung einer Region durch Ausweisung von Flächen für Wohnen, Arbeit, Verkehr, Rohstoffabbau und vielem mehr. Zuständig ist der „Verband Metropolregion Rhein-Neckar“. Die drei Länder Baden- Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz haben diesen Verband durch einen Staatsvertrag gegründet. Diesem Verband ist durch den Staatsvertrag die Kompetenz übertragen, die Gebietsentwicklungen vorzunehmen und insbesondere auch neue potentielle Gebiete für Wohn- und Gewerbeflächen festzulegen. In der Regel werden entsprechende Wünsche der Städte und Gemeinden berücksichtigt. Die Festlegungen, insbesondere der Gebietsbebauung finden dann in der Folge Aufnahme in die Flächennutzungspläne als Teil der kommunalen Bauleitplanung. Danach können sie durch einfachen Gemeinderatsbeschluss in Bebauungspläne umgesetzt werden.
Was also in den Regionalplan als potentiell zu bebauende Fläche aufgenommen ist, kann danach recht einfach über einen kommunalen Änderungsantrag in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Damit ist der Weg frei für einen gemeindlichen Bebauungsplan, der durch den Gemeinderat beschlossen werden kann.
Für die Änderung wurden insgesamt 229 „Wünsche“ von Kommunen auf Erweiterung von Wohnbau- und Gewerbeflächen eingebracht (einzusehen im Anhang „geplante Änderungsbereiche“). Diese Zahl kann sich im Beteiligungsverfahren noch erhöhen.
Diese potenziellen Siedlungserweiterungen haben eine Größenordnung von insgesamt ca. 840 ha. Hiervon fallen ca. 505 ha auf potenzielle Wohnbauflächen und ca. 335 ha auf potenzielle gewerbliche Bauflächen. Die Einzelgebietsgrößen reichen von 0,1 ha bis ca. 53 ha.
Davon wurden in der Sitzung des Planungsausschusses vom 18.11.2020 auf Empfehlung der Verbandsverwaltung 23 Flächen mit 72,3 ha nicht weiterverfolgt, da sie aus Umweltgesichtspunkten nicht für eine Siedlungsentwicklung geeignet waren.
Was bedeutet die aktuelle Planung für Hirschberg?
Der Planentwurf hat gravierende Auswirkungen. Er geht weit über das hinaus, was Gegenstand des letzten Bürgerentscheids war. Das Gewerbegebiet Hirschberg/Heddesheim wird mit einer zusätzlichen Fläche von 59 Hektar zum „Vorranggebiet für Gewerbe“ erklärt, wovon der größte Anteil auf Hirschberg entfällt. Die gesamte Fläche südlich des bestehenden Gewerbegebiets bis zur Heddesheimer Straße ist als zukünftige Gewerbefläche vorgesehen, ebenso eine weitere Fläche rund um die AVR-Anlage. Die Auswirkungen auf Landschaft und Natur liegen auf der Hand: Es handelt sich um Böden von hoher Qualität, sie liegen in einem Wasserschutzgebiet sowie teilweise in einem Grünzug. Sie spielen eine wichtige Rolle für das Mikroklima, sowie für den Natur-‚ Arten- und Klimaschutz. Besonders gravierend für Leutershausen: Der Verkehr wird massiv zunehmen. Der jetzige Kreisel, auch mit Bypass, wird diese Zunahme nicht verkraften, insbesondere da das Gebiet für Heddesheim als „Vorranggebiet für Logistik“ ausgewiesen ist. Dieser zusätzliche aus Heddesheim Verkehr wird auch für Hirschberg deutlich spürbar sein! Die Anbindung an die Heddesheimer Straße ist laut Planentwurf dann im Grunde unabdingbar.
Wie war der bisherige Verlauf?
Bereits kurz nach Inkrafttreten des letzten Regionalplans im Jahr 2014 wurden erste Schritte für die Weiterentwicklung vorbereitet. Beauftragt mit der Suche bzw. Festlegung weiterer Gewerbe- und Wohnflächen in der Metropolregion wurde die CIMA Beratung & Management GmbH mit Sitz in Lübeck, also das Unternehmen, das nun auch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Erstellung der Gewerbegebietserweiterung im Rahmen des Bürgerentscheids im Auftrag der Gemeinde Hirschberg erstellt hat. Ende 2019 beschloss die Verbandsversammlung die Einleitung des Änderungs-Verfahrens. Mitte 2020, also bereits vor dem Start des Bürgerentscheids, wurden alle Kreise und Kommunen, auch die Gemeinde Hirschberg, offiziell unterrichtet und um Rückmeldung zu den Festsetzungen des vorgelegten Planentwurfs gebeten. Ende 2020 wurden Beteiligungsverfahren und Offenlage beschlossen, die am 20.04. begann und bis 15.6. vorgesehen ist. GLH und SPD Hirschberg erhielten von den konkreten Inhalten der Änderung des Regionalplans erst wenige Tage vor dem Bürgerentscheid im März 2021 Kenntnis und informierten die Bürger kurzfristig in Form eines Flyers.
Unsere Meinung? – Flächenverbrauch stoppen!
Die Grüne Liste Hirschberg (GLH) spricht sich sich klar und entschieden gegen eine weitere Versiegelung unserer Landschaft aus!
Die derzeit geplanten 10 ha Erweiterung sind im Grunde schon zu viel. Die aktuelle Planung umfasst ein Vielfaches dieser Fläche! Klima- Arten- und Naturschutz, die Verkehrsproblematik sowie der Naherholungswert unserer Landschaft sind eindeutige Argumente für uns, die Änderungen im Regionalplan, die eine Vervielfachung dieser Fläche mit all den damit verbundenen negativen Auswirkungen bedeuten würde, entschieden abzulehnen.
Was können Sie tun?
Der geplanten weiteren Flächenversiegelung, auch bei uns in Hirschberg, muss Einhalt geboten werden. Alle alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Einwendungen gegen diesen Planentwuf einzureichen. Bis zum 15. Juni ist die Beteiligung per Post, E-Mail oder über ein Online-Formular möglich.
Der Hirschberger Gemeinderat wird sich voraussichtlich in der ATU-Sitzung am 8. Juni mit dem Thema befassen.
Weiterführende Links:
Die Unterlagen zum besseren Verständnis finden Sie unter:
https://cloud.vrrn.de/share.cgi?ssid=0e6dFHk
Die Gebietssteckbriefe finden Sie in der Anlage 3 unter den Seiten 67 -556, die Kurzzusammenfassung mit tabellarischer Auflistung finden Sie unter den Seiten 45- 54.
Die Plandarstellungen finden Sie Anlagen 1.1 und 1.2
Zur Mitgliederversammlung der GLH war letzte Woche Bürgermeister Gänshirt eingeladen, um seine Vorstellungen zum Klimaschutz vorzustellen. Ein wichtiger Punkt wurde dabei diskutiert: Wie kann die Gemeinde ihre Emissionen senken, wenn nun ein neues Gewerbegebiet entsteht? Denn es ist klar, dass das Gewerbegebiet Emissionen erzeugen wird: Es werden Bäume und Äcker entfernt, die Emissionen mindern, aber dafür entstehen Gebäude und Straßen, die sowohl beim Bau als auch im Betrieb CO2 ausstoßen. Ein Null-Energie-Gewerbegebiet ist bislang jedenfalls nicht geplant.
Auch wenn Bürgermeister Gänshirt betonte, dass die Gemeinde bei der Gestaltung des Gewerbegebiets auf Klimaschutz achten wolle, wurde auch klar, dass die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde nicht sehr weit reichen. Denn es sind ja keine gemeindeeigenen Flächen, die bebaut werden sollen.
Dementsprechend müssen die Emissionen an anderer Stelle eingespart werden. Das bedeutet: Zum Klimaschutz müssen die bestehenden Emissionen, z.B. durch Wärmeenergie und Stromverbrauch im Rathaus, den Sporthallen und den Schulen, nun umso schneller und umso mehr reduziert werden, um die zusätzlichen Emissionen des neuen Gewerbegebiets zu kompensieren. So kommt das Gewerbegebiet die Gemeinde umso teurer zu stehen.
Die Gemeinde hat sich bisher kein Klimaziel gesetzt, doch der Landkreis ist hier schon weiter: Bis 2040 soll der gesamte Rhein-Neckar-Kreis, und damit auch Hirschberg, klimaneutral sein. Angesichts der bisherigen geringen Erfolge und der zu erwartenden zusätzlichen Emissionen des neuen Gewerbegebiets stellt sich die Frage, wie Hirschberg das erreichen soll.
Zur Mitgliederversammlung der GLH war letzte Woche Bürgermeister Gänshirt eingeladen, um seine Vorstellungen zum Klimaschutz vorzustellen. Ein wichtiger Punkt wurde dabei diskutiert: Wie kann die Gemeinde ihre Emissionen senken, wenn nun ein neues Gewerbegebiet entsteht? Denn es ist klar, dass das Gewerbegebiet Emissionen erzeugen wird: Es werden Bäume und Äcker entfernt, die Emissionen mindern, aber dafür entstehen Gebäude und Straßen, die sowohl beim Bau als auch im Betrieb CO2 ausstoßen. Ein Null-Energie-Gewerbegebiet ist bislang jedenfalls nicht geplant.
Auch wenn Bürgermeister Gänshirt betonte, dass die Gemeinde bei der Gestaltung des Gewerbegebiets auf Klimaschutz achten wolle, wurde auch klar, dass die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde nicht sehr weit reichen. Denn es sind ja keine gemeindeeigenen Flächen, die bebaut werden sollen.
Dementsprechend müssen die Emissionen an anderer Stelle eingespart werden. Das bedeutet: Zum Klimaschutz müssen die bestehenden Emissionen, z.B. durch Wärmeenergie und Stromverbrauch im Rathaus, den Sporthallen und den Schulen, nun umso schneller und umso mehr reduziert werden, um die zusätzlichen Emissionen des neuen Gewerbegebiets zu kompensieren. So kommt das Gewerbegebiet die Gemeinde umso teurer zu stehen.
Die Gemeinde hat sich bisher kein Klimaziel gesetzt, doch der Landkreis ist hier schon weiter: Bis 2040 soll der gesamte Rhein-Neckar-Kreis, und damit auch Hirschberg, klimaneutral sein. Angesichts der bisherigen geringen Erfolge und der zu erwartenden zusätzlichen Emissionen des neuen Gewerbegebiets stellt sich die Frage, wie Hirschberg das erreichen soll.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gänshirt,
sehr geehrter Herr Pflästerer,
vielen Dank für die Rückmeldung. Allerdings sind aus unserer Sicht nicht alle Fragen ausreichend beantwortet. Auch beurteilen wir die Frage der Zuweisung von Zuständigkeiten durchaus kontrovers, hier sehen wir Klärungsbedarf wie auch Handlungsbedarf der Gemeinde. Zu den einzelnen Punkten:
Auch wenn es sich bei den Bauarbeiten nicht um eine Maßnahme der Gemeinde handelt, ist und bleibt die Gemeinde selbst für die Arbeiten auf ihrer Gemarkung zuständig. Insbesondere da es sich an besagter Stelle um eine Ausgleichsfläche der Gemeinde für die Umsetzung des Gewerbegebiets handelte bzw. handelt.
Es geht vorliegend nicht um ein Öko-Konto! Es geht darum, dass die ursprüngliche Ausgleichsverpflichtung der Gemeinde für die Errichtung des Gewerbegebiets durch eine Ausgleichsbilanz mittels Wertpunkten ermittelt wurde. Diese lag ausweislich der Begründung des BPlans bei rund 3.712.000 WP. Ausgeglichen wurden seinerzeit jedoch schon lediglich ca. 3.471.000 WP. Dabei waren – wie in unserer Anfrage dargestellt – die Böschung mit gewachsenen Feldgehölzen und das kartierte Biotop ein Hauptteil der Ausgleichsfläche, zu deren Herstellung die Gemeinde verpflichtet war und insgesamt mit rund 662.000 Öko-Wertpunkten belegt.
Auch wenn das RP für die Baumaßnahme verantwortlich zeichnet, entfällt damit nicht die ursprüngliche Ausgleichsverpflichtung der Gemeinde. Diese trifft nach wie vor die Pflicht, für den lt. BPlan erforderlichen ausreichenden Ausgleich zu sorgen und diesen funktional aufrecht zu erhalten.
Selbst wenn der Hang nach Fertigstellung der Maßnahme wieder bepflanzt wird, wird wohl ein Teil der Ausgleichsfläche weggefallen sein. Damit hätten die WP vor der Maßnahme ermittelt werden müssen, um Ersatz in adäquatem Umfang herzustellen. Immerhin kann dies in etwa nach den Aussagen des BPlans abgeschätzt werden und die vorzunehmenden neuen Ausgleichsmaßnahmen dürften sich im Rahmen von ca. 200.000 WP bewegen. Hierzu dürften dann die Ersatz-Pflanzungen ins Verhältnis zu setzen sein.
Bezüglich des weiteren Ausgleichs durch den teilweisen Wegfall des Biotops sowie der für die Straße benötigten Flächen wird man sich jedoch Gedanken machen müssen.
Und dies ist eine originäre Pflicht der Gemeinde, da es sich um unsere Gemarkung handelt, diese Fläche als notwendige Ausgleichsfläche ausgewiesen war und erhalten bzw. wieder hergestellt und ggf. ergänzt werden muss.
Das RP ist für die Baumaßnahme verantwortlich. Die Gemeinde trifft jedoch die Verantwortung bezüglich der Ausgleichsfläche auf ihrer Gemarkung – d.h., entweder muss sie das RP entsprechend in die Pflicht nehmen oder selbst und eigenverantwortlich tätig werden.
Lt. Gesetz ist mit den notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits vor bzw. mit den Baumaßnahmen zu beginnen. Das kann hier sicher nicht vollumfänglich geschehen, da die Maßnahme erst beendet sein muss. In jedem Fall ist jedoch zu klären, in welchem Umfang die Maßnahme stattzufinden hat und wo die mit größter Wahrscheinlichkeit notwendigen Ersatz-Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden sollen.
Die Gemeinde kann hier nicht schlicht auf das RP und die untere Naturschutzbehörde verweisen. Denn es ist ihre gesetzliche Obliegenheit, für den notwendigen Ausgleich lt. BPlan zu sorgen, ihn funktional zu erhalten und ihrer entsprechenden gesetzlichen Monitoring-Plicht nachzukommen.
Der notwendige Ausgleich ist daher zu ermitteln und vom RP einzufordern oder ein Ausgleich in eigener Planung vorzusehen.
Da in die Ausgleichsfläche der Gemeinde Hirschberg auf ihrer Gemarkung eingegriffen wird, ist die Kostenfrage der Wiederherstellung durchaus von Relevanz, wenn die Gemeinde nicht auf den Kosten sitzen bleiben will.
Und daher bleibt es insgesamt bei unserer Anfrage, um deren Beantwortung wir bitten:
Wie, in welcher Weise und wo wird die Vornahme des gleichwertigen Ersatz-Ausgleichs, zu dem die Gemeinde Hirschberg verpflichtet ist, von der Verwaltung sichergestellt? Was wird diesbezüglich von der Verwaltung unternommen?
Viele Grüße
Monika Maul-Vogt
für die GLH- Fraktion
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gänshirt,
sehr geehrter Herr Pflästerer,
vielen Dank für die Rückmeldung. Allerdings sind aus unserer Sicht nicht alle Fragen ausreichend beantwortet. Auch beurteilen wir die Frage der Zuweisung von Zuständigkeiten durchaus kontrovers, hier sehen wir Klärungsbedarf wie auch Handlungsbedarf der Gemeinde. Zu den einzelnen Punkten:
Auch wenn es sich bei den Bauarbeiten nicht um eine Maßnahme der Gemeinde handelt, ist und bleibt die Gemeinde selbst für die Arbeiten auf ihrer Gemarkung zuständig. Insbesondere da es sich an besagter Stelle um eine Ausgleichsfläche der Gemeinde für die Umsetzung des Gewerbegebiets handelte bzw. handelt.
Es geht vorliegend nicht um ein Öko-Konto! Es geht darum, dass die ursprüngliche Ausgleichsverpflichtung der Gemeinde für die Errichtung des Gewerbegebiets durch eine Ausgleichsbilanz mittels Wertpunkten ermittelt wurde. Diese lag ausweislich der Begründung des BPlans bei rund 3.712.000 WP. Ausgeglichen wurden seinerzeit jedoch schon lediglich ca. 3.471.000 WP. Dabei waren – wie in unserer Anfrage dargestellt – die Böschung mit gewachsenen Feldgehölzen und das kartierte Biotop ein Hauptteil der Ausgleichsfläche, zu deren Herstellung die Gemeinde verpflichtet war und insgesamt mit rund 662.000 Öko-Wertpunkten belegt.
Auch wenn das RP für die Baumaßnahme verantwortlich zeichnet, entfällt damit nicht die ursprüngliche Ausgleichsverpflichtung der Gemeinde. Diese trifft nach wie vor die Pflicht, für den lt. BPlan erforderlichen ausreichenden Ausgleich zu sorgen und diesen funktional aufrecht zu erhalten.
Selbst wenn der Hang nach Fertigstellung der Maßnahme wieder bepflanzt wird, wird wohl ein Teil der Ausgleichsfläche weggefallen sein. Damit hätten die WP vor der Maßnahme ermittelt werden müssen, um Ersatz in adäquatem Umfang herzustellen. Immerhin kann dies in etwa nach den Aussagen des BPlans abgeschätzt werden und die vorzunehmenden neuen Ausgleichsmaßnahmen dürften sich im Rahmen von ca. 200.000 WP bewegen. Hierzu dürften dann die Ersatz-Pflanzungen ins Verhältnis zu setzen sein.
Bezüglich des weiteren Ausgleichs durch den teilweisen Wegfall des Biotops sowie der für die Straße benötigten Flächen wird man sich jedoch Gedanken machen müssen.
Und dies ist eine originäre Pflicht der Gemeinde, da es sich um unsere Gemarkung handelt, diese Fläche als notwendige Ausgleichsfläche ausgewiesen war und erhalten bzw. wieder hergestellt und ggf. ergänzt werden muss.
Das RP ist für die Baumaßnahme verantwortlich. Die Gemeinde trifft jedoch die Verantwortung bezüglich der Ausgleichsfläche auf ihrer Gemarkung – d.h., entweder muss sie das RP entsprechend in die Pflicht nehmen oder selbst und eigenverantwortlich tätig werden.
Lt. Gesetz ist mit den notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits vor bzw. mit den Baumaßnahmen zu beginnen. Das kann hier sicher nicht vollumfänglich geschehen, da die Maßnahme erst beendet sein muss. In jedem Fall ist jedoch zu klären, in welchem Umfang die Maßnahme stattzufinden hat und wo die mit größter Wahrscheinlichkeit notwendigen Ersatz-Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden sollen.
Die Gemeinde kann hier nicht schlicht auf das RP und die untere Naturschutzbehörde verweisen. Denn es ist ihre gesetzliche Obliegenheit, für den notwendigen Ausgleich lt. BPlan zu sorgen, ihn funktional zu erhalten und ihrer entsprechenden gesetzlichen Monitoring-Plicht nachzukommen.
Der notwendige Ausgleich ist daher zu ermitteln und vom RP einzufordern oder ein Ausgleich in eigener Planung vorzusehen.
Da in die Ausgleichsfläche der Gemeinde Hirschberg auf ihrer Gemarkung eingegriffen wird, ist die Kostenfrage der Wiederherstellung durchaus von Relevanz, wenn die Gemeinde nicht auf den Kosten sitzen bleiben will.
Und daher bleibt es insgesamt bei unserer Anfrage, um deren Beantwortung wir bitten:
Wie, in welcher Weise und wo wird die Vornahme des gleichwertigen Ersatz-Ausgleichs, zu dem die Gemeinde Hirschberg verpflichtet ist, von der Verwaltung sichergestellt? Was wird diesbezüglich von der Verwaltung unternommen?
Viele Grüße
Monika Maul-Vogt
für die GLH- Fraktion