video_label>

Bericht aus dem Gemeinderat vom 25.04.2018

 

Zwei wichtige Themen wurden in der Sitzung des Gemeinderats vom 25.04.2018 behandelt.

Implementierung und Besetzung eines Gestaltungsbeirats für Hirschberg auf Antrag der GLH Der GLH war die schnellstmögliche Einsetzung eines solchen Gremiums äußerst wichtig, um bei Bedarf auch umgehend aktiv werden zu können, damit die von der Stadtbaukommission entwickelten Ergebnisse und Ziele schnellstmöglich greifen und unerwünschte gegenteilige Entwicklungen vermieden werden können. Deshalb beantragte die GLH in den Haushaltsberatungen die Bereitstellung der Mittel hierfür und nun die konkrete Umsetzung.

Funktion des Gestaltungsbeirats Bereits im Januar 2017 hatte der Gemeinderat auf Empfehlung der Stadtbaukommission den Grundsatzbeschluss herbeigeführt, einen Gestaltungsbeirat zu bilden. Dabei handelt sich um ein unabhängiges Sachverständigengremium, welches das Bauamt bei der Beurteilung von Planungen von Gebäuden mit städtebaulicher Außenwirkung beraten soll. Der Beirat hat insbesondere die Aufgabe, die ihm vorgestellten Projekte im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu bewerten und deren Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu überprüfen. In gleichem Maße soll diesem Gremium die Funktion zufallen, auch Bürger, die Bauvorhaben in den sensiblen Bereichen der Ortskerne ausführen wollen, entsprechend zu beraten und zwar ganz konkret anhand der Planung. Zielsetzung ist die Sicherung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität bei ortsbildprägenden Bauvorhaben, um vor allem die historischen Ortskerne in ihrer identitätsprägenden Erscheinung zu erhalten. Sowohl Bürger als auch die Verwaltung können die Einberufung des Gestaltungsbeirats beantragen. Der Beirat ist daher insbesondere als ein Instrument der Beratung, nicht der Kontrolle zu verstehen. Die Einschaltung dieses Sachverständigengremiums ist für die Bürger kostenfrei.

Besetzung des Gestaltungsbeirats Nach den Empfehlungen der Architektenkammer Baden-Württemberg wird dieses Gremium in der Regel mit Fachleuten unterschiedlicher planerischer in Disziplinen besetzt, vorzugsweise mit zwei Architekten und einem Stadtplaner oder Landschaftsarchitekten, je nach Vorhaben. Dies wird auch in Hirschberg der Fall sein. Weitere nicht stimmberechtigte Mitglieder sind Bürgermeister und Bauamtsleiter.

Mobiler Gestaltungsbeirat Die GLH konnte dem Vorschlag der Verwaltung folgen, sich für einen Mobilen Gestaltungsbeirat zu entscheiden. Der mobile Beirat kann jederzeit bei Bedarf einberufen werden. Da das Gremium jeweils entsprechend der Vorstellungen des Auftraggebers individuell zusammen­gestellt wird, kann auch beim Mobilen Gestaltungsbeirat auf die wichtige und wünschenswerte Kontinuität in der Besetzung geachtet werden. Der Mobile Beiratist für den Start eine gute Alternative zur institutionellen Ausgestaltung.

Fazit Mit dem Gestaltungsbeirat wird in Hirschberg ein sachverständiges Gremium installiert, das bei kritischen Bauvorhaben in sensiblen Bereichen eine objektive fachliche Beratung anhand konkreter Planung ermöglicht. Und zwar in einem Dialogverfahren mit Bürgern und Verwaltung - quasi eine win-win Situation für alle Beteiligtem. Die GLH freut sich, dass der Antrag allgemeine Zustimmung fand.

Erstellung eines Demografieberichts für Hirschberg   (dazu mehr in der nächsten Woche)      

expand_less