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100 Jahre Frauenwahlrecht – und jetzt 2 Frauen im Hirschberger Gemeinderat

26.11.2018 

"Ich möchte hier feststellen..., dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa im althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist."

Dies waren die ersten Worte einer Frau in der Weimarer Nationalversammlung am 19.2.1919 (Marie Juchacs aus Berlin).

 

Langer Weg zum Frauenwahlrecht

Das Wahlrecht gehört zu den elementaren demokratischen Grundrechten. Das Wahlrecht für Frauen legte vor 100 Jahren einen entscheidenden Grundstein für die gesetzliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Das Frauenwahlrecht, heute selbstverständlich, musste sich gegen viele Vorurteile von Männern, aber auch Frauen, durchsetzen. Vorgebracht wurden dabei haarsträubende Argumente wie verminderte Intelligenz oder durch ihre Gebärfähigkeit eine natürliche Bestimmung nur für den privaten Bereich. Viele weitere politische Schritte mussten in der Folgezeit gegangen und viele weitere Rechte und Ansprüche gesetzlich verankert werden.

 

Der historische Ursprung des Wahlrechts liegt in der französischen Revolution von 1789. Die Forderungen nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit schlossen jedoch Frauenrechte längst nicht ein. Die Verfasserin der "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin", Olympe de Gouges (1791) bezahlte ihre Forderung nach Gleichberechtigung noch mit dem Leben - sie wurde hingerichtet.

 

In Deutschland engagierte sich insbesondere die Sozialistin Clara Zetkin - auf dem 1. Internationalen Sozialistischen Frauenkongress in Stuttgart 1907 forderte sie das allgemeine Frauenwahlrecht. Weitere Meilensteine:

 

1904: Gründung des Weltbunds für das Frauenstimmrecht in Berlin

1905: 2. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz: die Einführung des internationalen jährlichen Frauentags wird beschlossen. Hauptziel und Hauptforderung war das Frauenwahlrecht.

1911: am 19.3.1911 fand der erste internationale Frauentag statt

 

Die ersten Wahlen für und mit Frauen

Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland wurde dann am 12. November 1918 eingeleitet. Der "Aufruf an das deutsche Volk" vom Rat der Volksbeauftragten bedeutete die Ankündigung eines neuen Wahlrechts: "Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht aufgrund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen." Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passive Wahlrecht für Frauen in Kraft.

 

Am 19. Januar 1919 konnten Frauen zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden. Am 19. Januar 1919 fanden die ersten allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung statt. Es kandidierten 300 Frauen, 37 Frauen (bei 423 Abgeordneten) wurden gewählt.

 

Auf Landesebene ging es sogar früher: In Baden - und damit auch in Hirschberg - konnten Frauen erstmals am 5.1.1919 wählen, in Württemberg am 12.1.1919 dieses demokratische Grundrecht ausüben.

 

Dem großen Einsatz der Juristin Elisabeth Selbert, eine der vier Mütter des Grundgesetzes, ist es zu verdanken, dass der Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" in das Grundgesetz aufgenommen wurde.

 

Und wie sieht es heute aus? Frauen in Parlamenten:

Bundestag: 709 Sitze, Frauen 246 (31 %)

Landtag B-W: 143 Sitze, Frauen 36 (24.5 %) - davon 22 in der grünen Fraktion

Kreistag: 105 Sitze, Frauen 20 (19 %)

Gemeinderat Hirschberg- gewählte Mitglieder 20: Frauen 2 (10 %)

 

Damit sind Frauen in allen Parlamenten, insbesondere auch im Hirschberger Gemeinderat stark unterrepräsentiert! Dieses Gremium bildet mit 2 Frauen und 18 Männern nicht die Bevölkerungsstruktur in Hirschberg ab. Männer entscheiden also über Themen wie Kinderbetreuung und Verkehrssituation, Barrierefreiheit und Verteilung der finanziellen Mittel der Gemeinde. Deshalb sind der GLH paritätisch besetzte Listen zu den Gemeinderatswahlen schon immer ein großes Anliegen. Die GLH sieht dies durchaus als einen wesentlichen Beitrag zur Durchsetzung der in Artikel 3 des Grundgesetzes garantierten Gleichstellung von Mann und Frau, die von den Frauen wie das Wahlrecht hart erkämpft werden musste.

 

Deshalb der Appell der GLH: Frauen traut euch! Macht von eurem Wahlrecht Gebrauch!

Geht wählen und lasst euch wählen!

 

Vorankündigung: 100 Jahre Frauenwahlrecht werden wir am 19.1.2019 mit einer Veranstaltung in der Ehemaligen Synagoge feiern. Einladung folgt.

 

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