Danke für 76% NEIN-Stimmen. Die Straße ist endlich vom Tisch!
RNZ Bericht vom 09.10.2023
Ein RNZ Bericht vom 09.10.2023
Pressemitteilung von GLH und Grünen vom 4.10.2023
In den Diskussionen zur Ortsrandstraße stellen die Befürworter nach Ansicht der Hirschberger Grünen einige Fakten bewusst oder unbewusst falsch oder stark verkürzt dar. Deshalb fassen wir zu einigen Aspekten die wichtigsten Fakten hier zusammen.
1. Mit dem Antrag auf Planfeststellungverfahren beschließt die Gemeinde den Bau der Straße.
Vor allem bei der Unterschriftensammlung wurde von den Befürwortern der Straße oft erklärt, es ginge nur um Mitbestimmung, denn ob die Straße gebaut werden soll, könne die Gemeinde ja am Ende noch immer frei entscheiden. Fest steht aber: Ist der Antrag erst einmal eingereicht (und das wird ja im Bürgerentscheid gefordert), kann die Gemeinde nur mit sehr gewichtigen Gründen von dem Bau zurücktreten.
2. Der Verkehr auf der B3 ist in den letzten Jahren eher weniger statt mehr geworden.
Mit einer öffentlichkeitswirksamen Zähl-Aktion hat die SPD versucht zu belegen, dass der Verkehr zugenommen hat. Verschwiegen wurde dabei aber, dass durch die Großbaustellen in Weinheim in diesen Wochen ungewöhnlich viel Verkehr durch Großsachsen fließt. Fachlich ist das Ergebnis dieser Zählung schlicht nicht haltbar. Ganz im Gegenteil, seit der Pandemie ist ein Trend zu geringerem Verkehrsaufkommen zu bemerken.
3. Die Ortsrandstraße ist kein Klimaschutzprojekt.
Es wurde in der Informationsveranstaltung in den Raum gestellt, die Straße könnte ein Klimaschutzprojekt sein. Eine solche Behauptung ist schlicht Fake News. Ohne eine fachlich fundierte Klimabilanz lässt sich das Projekt nicht im Detail bewerten, doch klar ist: Durch den Bau der Straße, die Bodenversiegelung und die weitere Strecke um den Ort herum entstehen CO2-Emissionen. Es kann bezweifelt werden, dass die geringeren Emissionen durch weniger Stau jeweils 2 Stunden täglich – falls es denn tatsächlich zu einer Verringerung der Staus kommen würde – diese zusätzlichen Emissionen aufwiegen würden.
4. Die Belastung der Menschen in Großsachsen wird nicht verringert, sondern nur verlagert.
Wer von einer „Entlastung“ für Großsachsen spricht, denkt an die direkte Verkehrsbelastung an der B3. Da das Verkehrsproblem dort aber nichts Neues ist, ist auch die Bebauung entsprechend: Die B3 passiert Tankstellen, Restaurants, ein Hotel, eine Tierarztpraxis, ein Sportstudio, aber nur wenige Wohnhäuser. Bei einer Verkehrsreduktion von 20 Prozent wird aus der B3 noch immer keine Spielstraße. Dagegen würde eine große Zahl an Menschen z.B. im Sterzwinkel und im Lörscher Weg eine zusätzliche Verkehrsbelastung durch die Straße erfahren und alle Großsachsener würden ihr Naherholungsgebiet verlieren.
5. Es ist nicht sicher, dass die Staus weniger werden.
Bisher gibt es keine fundierte Verkehrsanalyse; von einer möglichen Verkehrsreduktion von 15-30 Prozent ist die Rede. Einige Problemstellen bleiben aber bestehen: Der Verkehr aus Leutershausen Richtung Weinheim wird auf der Linksabbiegerspur zum Autobahnzubringer warten müssen, während der Verkehr aus Großsachsen und dem Odenwald grün hat. Ebenso wird der Odenwaldverkehr sich weiterhin in der Breitgasse stauen, wenn die OEG die Kreuzung passiert. Zudem ist gut belegt, dass Entlastungseffekte durch den Bau zusätzlicher Straßen nur temporär wirken, da der bessere Ausbau zusätzlichen Verkehr anzieht. Nach ein bis drei Jahren ist der Effekt typischerweise verpufft. Es kann also sein, dass von einer Entlastung schon nichts mehr zu spüren ist, während die Gemeinde noch lange die Schulden für den Straßenbau abzahlen muss.
RNZ Bericht vom 02.10.2023
Ein Bericht der RNZ vom 02.10.2023
Bericht der RNZ vom 19.09.2023
Ein Bericht der Weinheimer Nachtrichten vom 10.08.2023
RNZ Bericht vom 01.08.2023
Ein Bericht von Winheimer Nachtrichten stand 01.03.2023
RNZ Bericht vom 27.01.2023
WN Bericht vom 27 Janaur 2022
Die Einstellung der GLH zur Umgehungsstraße selbst ist hinlänglich bekannt.
Heute ist vorab die zunächst Frage zu klären, ob der Gemeinderat selbst eine Entscheidung treffen oder ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll. Wir haben das sehr ausführlich und intensiv diskutiert, und eine klare Haltung auch hierzu:
Grundsätzlich sind Bürgerentscheide gut, sinnvoll und wichtig. Doch sehen wir Bürgerentscheide primär als Mittel, die Politik der gewählten Vertreter durch eine Mehrheit der Bürgerschaft zu korrigieren, also als ein wichtiges Instrument zur Kontrolle der politischen Organe und der Möglichkeit des Korrektivs aus der Initiative der Bürgerschaft.
Wir sind klar der Meinung, dass grundsätzlich kein Bürgerentscheid aus der Verwaltung oder dem Gemeinderat heraus initiiert werden sollte. Auch kann das Ausweichen auf einen Bürgerentscheid nicht das Mittel der Wahl sein, wenn es um schwierige und/oder unliebsame Entscheidungen geht.
Unser System ist die repräsentative Demokratie, d.h. dieser demokratisch gewählte Gemeinderat ist legitimiert, selbst zu entscheiden. Jeder Gemeinderat hat damit nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, selbst eine Entscheidung zu treffen, die Sachgründe klar zu benennen und sich nicht hinter einem Bürgerentscheid zu verstecken.
Die GLH-Fraktion hält einen Bürgerentscheid in dieser Sache auch nicht für verantwortbar: Mit einem Bürgerentscheid würde man der Bürgerschaft suggerieren, es gäbe eine Entscheidung zwischen zwei halbwegs gleichwertigen Optionen. Das ist nicht der Fall.
Wir sind der Meinung, dass wir als Gemeinderäte der Bürgerschaft keine Option zur Wahl stellen dürfen, von der wir überzeugt sind, dass sie
für die Gemeinde nicht vernünftig finanzierbar
und nicht zum Wohl der Allgemeinheit ist
Wer die Gemeindefinanzen kennt, kann die Konsequenzen dieser Großinvestition für die künftige Handlungsfähigkeit der Gemeinde absehen. Viele weitere notwendige Projekte würden künftig dadurch unmöglich gemacht. Wir reden von einem Gesamtvolumen von mindestens 9 Mio. plus nur für die Straße selbst, zuzüglich der Kosten für den Ausbau von 2 weiteren Straßen, Grunderwerb, Raumneuordnung, Ausgleichsmaßnahmen und Folgekosten. Die Gesamt-Kosten sind völlig unwägbar.
Wer als Gemeinderat aber zu dem Schluss kommt, dass ein Projekt die Gemeinde finanziell überfordern wird, darf der Bürgerschaft einen solchen Vorschlag nicht zur Wahl für eine mögliche Realisierung stellen, sondern muss nach pflichtgemäßem Ermessen eine eigene Entscheidung treffen, ausgerichtet am Interesse der gesamten Kommune und gesamten Bürgerschaft Hirschbergs.
Auch aus ökologischer Sicht wäre die Realisierung ein Desaster: großräumige weitere Versiegelung, Eingriffe ins Wasserschutzgebiet und Zerschneidung der Naherholungsräume von Großsachsen.
RNZ Bericht vom 22.12.2022