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Bericht aus dem Gemeinderat (Ausschuss für Technik und Umwelt): Entscheidung über die Einführung eines Ökokontos

Ob ein Ökokonto gut oder schlecht ist – das steht und fällt mit der Art und Weise, wie es gehandhabt wird, machte Gemeinderätin Monika Maul-Vogt deutlich. Die Intention des Gesetzgebers war es, bei Eingriffen in Natur und Landschaft einen adäquaten Ausgleich zu gewährleisten und langfristig abzusichern. Der Ausgleich ist gesetzlich vorgeschrieben, das Öko-Konto soll nur bei der Umsetzung helfen, indem Gemeinden sich unabhängig von geplanten Eingriffen Naturschutzmaßnahmen in Ökopunkte umrechnen lassen können, die ihrem Konto gutgeschrieben werden. Erfolgt später ein Eingriff, kann auf das Ökokonto zurückgegriffen werden, um den notwendigen Ausgleich abzudecken.

Das bedeutet also nicht, dass bei einem Eingriff durch ein Ökokonto mehr Ausgleich geleistet wird. Der Vorteil ist aber – bei richtiger Handhabung – dass die Ausgleichsflächen im Vorfeld besser geplant werden können und die Umsetzung transparent dokumentiert wird, so dass eine dauerhafte Fortführung gewährleistet werden kann: durch Aufnahme in das Kataster, die Verpflichtung zur Erhaltung und Pflege von Aufwertungsprojekten und das vorgeschriebene Monitoring.  

Richtig angewandt und eingesetzt kann das Ökokonto also tatsächlich ein gutes Instrument sein, endlich gleichwertigen Ausgleich für Eingriffe zu schaffen. Denn die Durchführung und Überwachung von Ausgleichsmaßnahmen in Bebauungsplänen haben sich in der Vergangenheit ja doch als ziemlich unbefriedigend erwiesen.

Wichtig ist allerdings, dass die Gemeinde verantwortungsvoll mit ihrem Öko-Konto umgeht: Es sollten also ökologisch sinnvolle Maßnahmen durchgeführt werden (statt nur die Ökopunkte maximieren zu wollen) und mit einer realistischen Bewertung eingebucht werden, und natürlich müssen in der Umsetzung dann die notwendigen Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Negativ-Beispiele gibt es leider in großer Zahl, wie z.B. das Einbuchen von „sowieso-Projekten“, die Verteilung von „Mond-Ökopunkten“, oder Doppelverwertungen von Maßnahmen. Wer es mit dem Ökokonto ernst meint, dem geht es um adäquaten Ausgleich, nicht um dessen – mitunter trickreiche - Umgehung.

Öko-Konto Hirschberg

Die GLH begrüßt daher ausdrücklich, dass die Verwaltung die Bewertung analog zu den naturschutzrechtlichen Richtlinien plant. Die Bewertung der Maßnahmen unterliegt damit fachlich fundierten Kriterien.

Ebenso wichtig ist uns, dass die Maßnahmen im Gemeindegebiet geplant sind. Ein Einbezug von Nachbargemeinden mag noch akzeptabel sein, doch der Handel mit Öko-Punkten über größere Distanzen sollte tabu sein. Wir freuen uns, dass die Verwaltung unsere Meinung hier teilt. Wichtig ist auch die Aufnahme in das Kompensationsverzeichnis, um Transparenz zu schaffen.

Nach Abwägung der Chancen und Risiken hat die GLH-Fraktion daher der Einführung des Öko-Kontos zugestimmt. Wir sehen durchaus die Chance, dass bei den benannten Modalitäten in Zukunft grundsätzlich verbesserter Ausgleich bei Eingriffen möglich ist.

Dabei setzen wir jetzt das Vertrauen in die Verwaltung, dass sie dieses Instrument richtig einsetzen wird.

Informationen aus dem Gemeinderat

Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Umgehungsstraße

In der letzten Gemeinderatssitzung war über das Bürgerbegehren zur sogenannten Ortsrandentlastungsstraße zu entscheiden. Die Verwaltung hatte die rechtlichen Voraussetzungen geprüft und festgestellt, dass alle notwendigen Formalien von den Antragstellern eingehalten wurden. Die Feststellung der Zulässigkeit durch den Gemeinderat war deshalb geboten. Der Bürgerentschied wird am 8. Oktober stattfinden.

Anstelle des Bürgerentscheids hätte der Gemeinderat die im Bürgerbegehren verlangte Maßnahme, nämlich den Antrag auf Planfeststellung für dieses Projekt, direkt umsetzen können. Dies hat die GLH-Fraktion abgelehnt. Denn wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass der Gemeinderat im Dezember 2022 die richtige Entscheidung getroffen hat: Es war richtig, den Bau der 3 Straßen abzulehnen, die mit diesem Antrag verfolgt werden – die Umgehung selbst und zusätzlich zwei weitere Durchgangsstraßen mitten durch den Ort.

Abgesehen davon, dass diese Straße aus der Zeit gefallen ist, gilt für die GLH-Fraktion noch immer, dass Gemeinderäte kein Projekt forcieren dürfen, von dem sie überzeugt sind, dass es für die Gemeinde nicht vernünftig finanzierbar ist und nicht zum Wohl der Allgemeinheit ist, wie Gemeinderätin Monika Maul-Vogt erklärte.

Sie wies auch darauf hin, dass es bei dem Bürgerbegehren zwar vordergründig „nur“ um Bürgerbeteiligung und um das Genehmigungsverfahren, ginge, wie die Antragsteller und die unterstützenden Parteien suggerierten. Aber letztlich geht es doch um den Bau dieser Straßen.

Jeder muss sich bewusst machen: mit dem Planfeststellungsbeschluss ist die Baugenehmigung erteilt. Es ist ein fragwürdiges Vorgehen: jetzt beantragen wir erst einmal die Genehmigung, und dann schauen wir mal, ob wir uns die Straße leisten wollen und können. Denn schon diese Genehmigung kostet die Gemeinde rund eine halbe Million Euro.

Die Realisierung dieser 3 Straßen wäre ein finanzielles und ein ökologisches Desaster. Finanziell wäre Handlungsfähigkeit der Gemeinde erheblich auf lange Zeit eingeschränkt, was andere notwendige oder wünschenswerte Projekte betrifft. Die Gesamtkosten sind völlig unwägbar.

Und der Großteil der Bürgerschaft wird erhebliche Nachteile haben:

Es wird im Ort selbst ein Verlagerungs-Effekt von Verkehr und damit eine erhebliche Zunahme von Lärm eintreten – nämlich in den beiden Durchgangsstraßen Lobdengaustraße und Riedweg, hier vorbei an Ärztehaus, Kita und Seniorenheim. Damit entstehen auch neue Gefahrenquellen – gerade z.B. auch für den jetzt gefundenen sicheren Schulweg aus dem Sterzwinkel heraus. Dass die B3 damit zum sicheren Schulweg wird, ist Wunschdenken, weil der Odenwald-Verkehr ja bleiben wird.

Ökologisch halten wir diese Straßen ebenso für unverantwortlich: großräumige Versiegelung, Eingriffe ins Wasserschutzgebiet und Zerschneidung der Naherholungsräume von Großsachsen. Gerade der Ausbau des Riedwegs entlang des Apfelbachs und die potentielle Umgehung würde eine irreparable Schneise ökologischer und städtebaulicher Verwüstung durch dieses Naherholungsgebiet ziehen. Daher plädierte die GLH für ein klares Nein auch schon zum Planfeststellungsverfahren.

Flyer Haushaltsplan 2023

Haushaltsrede 2023.

Manju Ludwig für die Fraktion der GLH

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe GR-Kolleg*innen, liebe Mitarbeiter*innen der Gemeinde, liebe Vertreter*innen der Presse, liebe Bürg­­­­er*innen.

Als erstes danke ich im Namen der GLH-Fraktion der Kämmerei für die ausführliche und übersichtliche Ausarbeitung des Haushaltsplans.

"Der Klimawandel ist schneller als wir. Die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft sind zwar zunehmend bereit, den Klimawandel zu bekämpfen, aber die Politik ist noch immer sehr langsam. Es gibt weiter viele Subventionen für fossile Energien, viele sehen den Klimawandel nicht einmal als Bedrohung an." Dieses Zitat stammt nicht von einem Grünen oder Klima-Aktivisten, sondern vom UN-Generalsekretär António Guterres, der den Klimawandel in Davos das größte systemische Risiko in der näheren Zukunft genannt hat.

Wir Grünen haben schon seit Jahren und Jahrzehnten auf allen politischen Ebenen mehr Klimaschutz gefordert, nun haben die immer eindringlicheren Warnungen der Wissenschaft, aber gerade auch die Energiekrise in ganz besonderer Weise verdeutlicht, wie wichtig Klimaschutz und Umdenken in der Energiefrage ist. Und ja, die Politik ist noch immer sehr langsam: Noch in diesem Jahr haben wir im neu gebauten Kindergarten in Leutershausen eine Gasheizung eingeweiht, als der Angriff Russlands auf die Ukraine bereits erfolgt war. Die Liste der Versäumnisse ist lang: Weder Dämmung noch Photovoltaik-Anlage auf dem Rathausdach, Öl- und Gasheizungen in den meisten der kommunalen Liegenschaften, kein Fußverkehrs-Check für weniger Autoverkehr, kein kostenloses OEG-Ticket in Hirschberg für Hirschberger*innen und kein Passivhausstandard im neuen Kindergarten.

Es scheint (durch den gesellschaftlichen Druck?) jedoch auch in diesem Gremium angekommen zu sein, dass wir Anstrengungen unternehmen müssen, den Wettlauf mit dem Klimawandel nicht zu verlieren. Während meine Kollegin Claudia Helmes letztes Jahr in ihrer Haushaltsrede noch bedauern musste, dass die Forderungen der GLH zum Klimaschutz und Sanierungsmaßnahmen aufgrund der angeblich zu hohen finanziellen Kosten auf breite Ablehnung im Gemeinderat und der Verwaltung gestoßen waren, wurden 2022 doch einige klimaschützende Sanierungsmaßnahmen beschlossen und in die Wege geleitet. Wir gehen nun endlich das Klimaschutzkonzept an – dafür ist seit Oktober 2022 Merten Kuhl als Klimaschutzmanager zuständig –, ebenso die energetische Sanierung der Hirschberger Sporthallen und der Alten Villa sowie die Umstellung auf LED. Die Verwaltung hat an vielen kleinen Stellschrauben gedreht. Das sind erfreuliche Entwicklungen und hierfür danken wir  - hier auch dem engagierten Team im Bauhof - ausdrücklich.

Wir begrüßen es außerdem, dass im Haushalt für 2023 Mittel für weitere dringende Maßnahmen, die von uns beantragt wurden, aufgenommen sind. Konkrete Schritte beim Klimaschutz werden durch die Förderung von Balkon-Solaranlagen, die Förderung des Fahrradfahrens durch vergrößerte Abstellanlangen sowie die kommunale Wärmeplanung eingeleitet. Wir gehen davon aus, dass in diesen Punkten eine konsequente und baldige Umsetzung folgt.

Und trotzdem stellen wir uns die Frage: Werden die richtigen Weichen in unserer Haushaltsplanung für einen nachhaltigen Klimaschutz und Schutz unsere natürlichen Ressourcen sowie – damit verbunden – generationenübergreifende soziale Gerechtigkeit in unserer Gemeinde gestellt? Werden wir das erklärte Ziel von Land, Bund und EU, unsere Emissionen in den nächsten zehn Jahren um 65% zu senken, so erreichen?

Trotz der Bekenntnisse zum Klimaschutz wird in unserer Gemeinde noch immer zu zaghaft gehandelt. Die Tragweite des Klimawandels und die Tatsache, dass uns weltweit nur noch wenige Jahre bleiben, um ein Klimakatastrophe zu verhindern, scheint bei manchen unserer Kollegen noch nicht angekommen zu sein. Die Nagelprobe wird die konkrete Umsetzung des Klimaschutzkonzepts sein.

Der kürzlich vorgestellte Energiebericht für die gemeindeeigenen Gebäude in Hirschberg hat zum Beispiel gezeigt, dass es deutlichen Handlungsbedarf bei der CO²-Reduktion und dem Einsparen von Strom und Wärmeenergie gibt. Trotz der vergangenen Bemühungen lässt sich bislang KEINE Senkung von CO2-Emmissionen erkennen. In Zukunft MUSS bei allen anstehenden Bauprojekten und Bebauungsplänen, insbesondere im neuen Gewerbegebiet, ein effizienter und zukunftsgerichteter Klimaschutz unbedingt mitgedacht werden und darf nicht unter dem Vorwand höherer Investitionskosten bei weiterhin steigenden Baukosten abgelehnt werden. In diesem Kontext wird der CO2-Schattenpreis auch für unsere Gemeinde eine Rolle spielen müssen. Guter Wille und der Verweis auf eine angebliche Selbstverständlichkeit des nachhaltigen und klimasensiblen Agierens von Baufirmen werden den Klimawandel jedenfalls nicht aufhalten.

Jedes Bauprojekt erzeugt Emissionen, schon durch die Versiegelung von Grünland und den Bau, aber auch später im Betrieb. Wie sollen die Emissionen der Gemeinde sinken, wenn wir gleichzeitig unseren Gebäudebestand massiv erhöhen, sei es durch die Gewerbegebietserweiterung und die Ausweitung der Hallenkapazitäten, sei es durch ein weiteres Neubaugebiet?

Letzteres ist eines der kontroversen Themen für das Jahr 2023. Es ist nicht zu bestreiten, dass der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum vorhanden ist und der Druck auf dem Wohnungsmarkt in diesem Jahr nicht nachlassen wird. Die Frage ist aber, ob ein weiteres Neubaugebiet dieser Not Abhilfe leisten kann und sollte. Natürlich hört sich eine klimaneutrale Quartierslösung mit einem hohen Anteil an sozialem Wohnungsbau und preisgedämpftem Wohnraum bei langen Bindungsfristen auf den ersten Blick toll an – wenn diese Vision denn überhaupt eine politische Mehrheit finden könnte. Nach den bisherigen Verlautbarungen aus den anderen Fraktionen ist dies jedoch nicht in Sicht. Auch hier wird sich dann zeigen, ob das Schlagwort „bezahlbarer Wohnraum“ nur das Feigenblatt war, oder ob hier tatsächlich der Wille besteht, „bezahlbaren Wohnraum“ – ausgerichtet an Bedarfen und Bedürfnissen – zu entwickeln und durch eine entsprechende Bodenpolitik zu ermöglichen.

Wer ein Neubaugebiet will, darf aber auch die Nachteile nicht verschweigen: In Hirschberg haben wir nicht die Ausdehnungsflächen wie Ladenburg, Heddesheim oder Dossenheim. Können wir unseren Kindern und Kindeskindern gegenüber wirklich eine weitere große Flächenversiegelung auf unserer Gemarkung und die damit einhergehenden Erschließungs- und Folgekosten sowie Kosten für Infrastruktur verantworten und ihnen so eigene Handlungsspielräume in der Zukunft nehmen? Denn die Flächen, auf denen zukunftsweisende Projekte umgesetzt werden können, gehen uns langsam aus. Verwunderlich finden wir es auch, dass es in Hirschberg in diesem Kontext bislang keine Diskussion über eine Netto-Null-Versiegelung gibt.

Wir wissen alle, dass Ackerböden, Wiesen und Wälder unsere wichtigsten CO2-Senken sind. Sie lagern Kohlenstoff ein, schützen unsere Trinkwasservorräte und wirken bei Starkregenereignissen als Puffer. Nicht zuletzt wächst auf unseren Äckern unsere Nahrung – ohne die geht es nicht. Den Boden zu schonen, ist angesichts der Klimakrise unsere wichtigste Verpflichtung für die Zukunft. Aber auch der kommunale Haushalt wird geschont: allein schon wegen den teuren Ausgleichsmaßnahmen (Stichwort Ökopunkte), die bei Versiegelungen durch Neubau- und Gewerbegebiete entstehen.  

Klimaschutz ist inzwischen insbesondere wegen seiner Bedeutung für eine generationenübergreifende Gerechtigkeit als Grundrecht verankert und dem können wir uns als Gemeinde in unserem Agieren nicht verschließen. Ich selbst wurde als junge Schülerin für grüne Umweltpolitik eingenommen, weil sie den Grundsatz „Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt“ auch tatsächlich in politisches Handeln umzusetzen wusste. Insbesondere vor dem Hintergrund einer wachsenden Zukunftsangst und damit einhergehenden Radikalisierung jüngerer Menschen sollten wir uns in unseren zukünftigen Entscheidungen noch viel mehr davon leiten lassen, was sie für nachfolgende Generationen bedeuten. Klimaschutz ist keine Bürde, sondern eine Investition in die Zukunft. Wir alle hier im Gemeinderat haben es in der Hand, in jedem konkreten Projekt dazu beizutragen.

Sowohl mit Blick auf die Gemeindefinanzen als auch aus ökologischen Gründen ist es aus unserer Sicht erfreulich, dass nach vielen Jahren der Diskussion nun die sogenannte Randentlastungsstraße, die Millionen an Haushaltsmitteln verschlungen, weitere Flächen gefressen und das Gesicht des Hirschberger Westens und seiner Naturräume komplett geändert hätte, vom GR mehrheitlich verworfen wurde. Wir hoffen, dass alle das Thema nun ruhen lassen und sich den wichtigeren Aufgaben zuwenden.

Zurück zum uns vorliegenden Haushalt: wichtig und richtig ist in unseren Augen, dass der Katastrophenschutz mit Sirenenanlage und Starkregenrisikomanagement in den Haushalt aufgenommen wurde. Ebenso notwendig ist es, geplanten Baumaßnahmen anzugehen bzw. laufende fortzuführen: wie der Anbau der Grundschule, die Sanierung des KathKiGa und der Sporthallen. Ebenfalls unverzichtbar sind die Investitionen in den ÖPNV und in die Bildung, auch durch VHS und Musikschulen. Wir begrüßen insbesondere auch die Investitionen in   Projekte der Gruppe „Wir in Hirschberg“ – dieses ehrenamtliche Engagement der Bürgerschaft sollte nachhaltig unterstützt werden. Gewünscht hätten wir uns jedoch zusätzliches Geld bereits im laufenden Jahr, um bei der Planung für die Gestaltung der Ortsmitten voranzukommen.

In der Beurteilung des Gesamtpakets mit den notwendigen Pflichtaufgaben und den begonnenen und fortzuführenden Maßnahmen stimmen wir der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2023, der mittelfristigen Finanzplanung und dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2023 zu; auch in der Hoffnung, dass die Dringlichkeit des Klimaschutzes in diesem Jahr unser aller politisches Handeln noch viel stärker leiten wird als dies bisher der Fall war. 

Diesbezüglich besteht jedoch eine hoffnungsvolle Perspektive - haben doch Sie selbst, Herr Bürgermeister, in Ihrem Weihnachtsbrief das Jahr 2023 nach dem Zitat von M. Gandhi unter das Motto gestellt: „Die Zukunft hängt immer davon ab, was wir heute tun“.

 

Manju Ludwig für die Fraktion der GLH

Haushaltsanträge Fraktionen – Haushaltsplanung 2023 Gemeinde Hirschberg a.d.B.

 

1.  Antrag:  Einstellung von Mitteln zur Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz (gemeinsamer Antrag GLH und SPD).

 

2.  Antrag: Einstellung von Mitteln zur Umsetzung erster Maßnahmen zum Klimaschutz.

hier: Förderung von Stecker-Solaranlagen.

 

3.  Antrag: Bereitstellung von Mitteln zur Umsetzung von der Stadtbaukommission empfohlenen Maßnahmen
hier: Gestaltung des öffentlichen Raums – Raiffeisenstraße.

 

4.  Antrag: Bereitstellung von Mitteln zur Umsetzung von Projekten aus den Gruppen „Wir in Hirschberg“(gemeinsamer Antrag GLH und SPD).

 

5.  Antrag: Ausbau und Erweiterung der Fahrradabstellanlagen auf dem Schulhof der Martin-Stöhr-Grundschule, vor der Heinrich-Beck-Halle und am OEG-Bahnhof Leutershausen.
 

Randentlastungsstraße - Stellungnahme der GLH zur Durchführung eines Bürgerentscheids (Kopie 1)

Die Einstellung der GLH zur Umgehungsstraße selbst ist hinlänglich bekannt.

Heute ist vorab die zunächst Frage zu klären, ob der Gemeinderat selbst eine Entscheidung treffen oder ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll. Wir haben das sehr ausführlich und intensiv diskutiert, und eine klare Haltung auch hierzu:

Grundsätzlich sind Bürgerentscheide gut, sinnvoll und wichtig. Doch sehen wir Bürgerentscheide primär als Mittel, die Politik der gewählten Vertreter durch eine Mehrheit der Bürgerschaft zu korrigieren, also als ein wichtiges Instrument zur Kontrolle der politischen Organe und der Möglichkeit des Korrektivs aus der Initiative der Bürgerschaft.

Wir sind klar der Meinung, dass grundsätzlich kein Bürgerentscheid aus der Verwaltung oder dem Gemeinderat heraus initiiert werden sollte. Auch kann das Ausweichen auf einen Bürgerentscheid nicht das Mittel der Wahl sein, wenn es um schwierige und/oder unliebsame Entscheidungen geht.

Unser System ist die repräsentative Demokratie, d.h. dieser demokratisch gewählte Gemeinderat ist legitimiert, selbst zu entscheiden. Jeder Gemeinderat hat damit nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, selbst eine Entscheidung zu treffen, die Sachgründe klar zu benennen und sich nicht hinter einem Bürgerentscheid zu verstecken.

Die GLH-Fraktion hält einen Bürgerentscheid in dieser Sache auch nicht für verantwortbar: Mit einem Bürgerentscheid würde man der Bürgerschaft suggerieren, es gäbe eine Entscheidung zwischen zwei halbwegs gleichwertigen Optionen. Das ist nicht der Fall.

Wir sind der Meinung, dass wir als Gemeinderäte der Bürgerschaft keine Option zur Wahl stellen dürfen, von der wir überzeugt sind, dass sie

  • für die Gemeinde nicht vernünftig finanzierbar
  • und nicht zum Wohl der Allgemeinheit ist

Wer die Gemeindefinanzen kennt, kann die Konsequenzen dieser Großinvestition für die künftige Handlungsfähigkeit der Gemeinde absehen. Viele weitere notwendige Projekte würden künftig dadurch unmöglich gemacht. Wir reden von einem Gesamtvolumen von mindestens 9 Mio. plus nur für die Straße selbst, zuzüglich der Kosten für den Ausbau von 2 weiteren Straßen, Grunderwerb, Raumneuordnung, Ausgleichsmaßnahmen und Folgekosten. Die Gesamt-Kosten sind völlig unwägbar.

Wer als Gemeinderat aber zu dem Schluss kommt, dass ein Projekt die Gemeinde finanziell überfordern wird, darf der Bürgerschaft einen solchen Vorschlag nicht zur Wahl für eine mögliche Realisierung stellen, sondern muss nach pflichtgemäßem Ermessen eine eigene Entscheidung treffen, ausgerichtet am Interesse der gesamten Kommune und gesamten Bürgerschaft Hirschbergs.

Auch aus ökologischer Sicht wäre die Realisierung ein Desaster: großräumige weitere Versiegelung, Eingriffe ins Wasserschutzgebiet und Zerschneidung der Naherholungsräume von Großsachsen.

Stellungnahme der GLH zum Bau der Randentlastungsstraße

Ortsrandstraße, Umgehungsstraße, Randentlastungsstraße - gleich welchen Namen das Kind in der Vergangenheit hatte oder man ihm gibt: diese Straße würde die Verkehrsprobleme in Großsachsen nicht lösen, aber dafür hohe ökonomische und ökologische Kosten mit sich bringen.

  1. Frage der Entlastung – Belastung – Verlagerung

Wir reden die Verkehrsproblematik in Großsachsen nicht klein.

Es steht außer Frage: die direkten Anwohner der B 3-Durchfahrt sind zweifellos immens belastet. Zumindest vorübergehend würde eine kleine Verbesserung erreicht werden, zu erwarten sind punktuelle Entlastungen auf der B3 zu Stoßzeiten.

Wir sind jedoch davon überzeugt, dass eine Umgehung keine dauerhafte Entlastung bewirkt. Denn der Verkehr aus dem Odenwald durch die ebenfalls stark belastete Breitgasse bleibt unverändert, eine Westumgehung hilft hier nicht. Ebenso bleiben die OEG-Führung und der Status der B 3 als Bundesstraße unverändert. Profitieren würde allein der Verkehr zwischen Weinheim und Autobahn sowie der Süd-Nord-Fluss.

Nachweislich erzeugen zusätzliche Straßen jedoch mehr Verkehr - Experten zufolge ist der Entlastungseffekt nach ca. 1 ½ Jahren verpufft. Anschließend wird zusätzlicher Verkehr angelockt. Auch der durchaus beträchtliche innerörtliche Verkehr zwischen Großsachsen und Leutershausen wird nicht auf eine Ortsrandstraße ausweichen.

Dem etwas verminderten Verkehr in der Ortsdurchfahrt stünde weiterer erheblicher Verkehr am Ortsrand gegenüber. Es würde lediglich ein Verlagerungs-Effekt eintreten, jedoch keine Gesamt-Entlastung. Zu befürchten ist auf einer Umgehung vielmehr zunehmender Schwerlastverkehr, der jetzt noch lieber die Autobahn benutzt.

Der Bau der Umgehung würde eine tiefgreifende Veränderung für Großsachsen bedeuten – und zwar zum negativen.

Es entstünde eine erhebliche zusätzliche Lärmquelle zwischen B 3, Autobahn und Bahn. Insgesamt wird die Lärmbelastung im Ort durch eine weitere Straße deutlich zunehmen. Zudem würden Lobdengaustraße und Riedweg mit deutlich mehr Verkehr belastet werden, diese beiden Straßen würden zu Durchgangsstraßen ausgebaut werden. Das bedeutet nochmals zusätzlichen Lärm, und auch mehr innerörtliche Gefahrenquellen.

Die Diskussion um eine Umgehung dauert nun schon seit Jahrzehnten an. Was vor 20, 30 oder 40 Jahren vlt. sinnvoll gewesen sein könnte, muss es jedoch  heute nicht mehr sein. „Wir stehen niemals im selben Fluss“ – sagt Heraklit. Und so verhält es sich auch hier. Die Bedingungen haben sich gravierend verändert.

Die ursprüngliche Intention der Befürworter einer Umgehung war es doch, den Verkehr aus der Ortsmitte herauszubringen. Es waren West- und Südumgehung im Gespräch. Die Südumgehung ist längst Geschichte, die Westumgehung wird nicht annähernd den beabsichtigten Effekt haben.

Bericht aus dem Gemeinderat: Wie nachhaltig wird der Anbau der Sachsenhalle?

Die GLH stimmte der Vergabe des Hallenneubaus an das Büro Hippmann aus Stuttgart zu. Denn ein zügiger Fortschritt des Projekts ist für die Vereine notwendig und das beauftragte Büro hat die Kompetenz und Qualität hat, die energie- und klimatechnischen Standards auszuführen, die gerade aktuell angesichts der Energiekrise der „Normalstandard“ sein sollten. Dabei ist aber klar: Entgegen der Auffassung mancher Gemeinderäte ist klimaneutrales Bauen eben gerade noch nicht Standard. Der KFW 40-Standard ist eindeutig nicht klimaneutral.

Insgesamt sind wir über das Ergebnis des Verfahrens in Sachen Nachhaltigkeit/Klimaschutz enttäuscht: Bis jetzt wurde nichts verbindlich festgelegt und alle entsprechenden Schritte wurden nach hinten verschoben. Bereits vor der Auslobung hatte sich die GLH sehr dafür eingesetzt, dass der Fokus auf Klimaschutz, klimaneutrale Energieversorgung, Recyclingfähigkeit etc. gelegt und detaillierter aufgenommen wird. Für die Bewerber wäre dadurch klar geworden, dass der Gemeinderat hierauf auch besonderen Wert legt – wie aus allen Fraktionen zum damaligen Zeitpunkt zu hören war. Wir hatten daher vorgeschlagen, in die Auslobung diese Kriterien unter der Leitlinie „Orientierung am Standard der Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB)“ aufzunehmen. Dies wurde jedoch von Verwaltung und der Mehrheit im Gemeinderat abgelehnt, denn diese Punkte würden nachgelagert in den Preisgericht-Prozess einfließen. Nun stellte sich heraus, dass in die Auswahl eines Bewerbers aus dem Preisgericht nur einfließen könne, was auch in der Auslobung auch aufgenommen worden war. Immerhin waren in der Auslobung allgemein die Schlagworte Nachhaltigkeit, Ressourcen und Energie (mit Verweis auf Baumaterial) aufgenommen. Aber auch in der Bewertungsmatrix für die Vergabegespräche mit den 2 ersten Preisträgern tauchen diese Punkte nicht auf, obwohl wir dies noch in der Oktobersitzung gefordert hatten.

Jetzt lesen wir im Fazit der Vergabegespräche: Dass „vertiefende Untersuchungen zur Nachhaltigkeit unmittelbaren Einfluss auf den Planungsprozess haben. Dies betrifft zum einen den zeitlichen Vorlauf und zum anderen den Bearbeitungsaufwand. Die vorliegenden Angebote beziehen sich auf einen „normalen“ Baustandard. Ggf. muss im Ergebnis der Entwurfsplanung nach Feststellung der verbindlichen Anforderungen durch die Gemeinde eine Anpassung erfolgen.“

Nun befinden wir uns wieder in der Situation, dass die Gesichtspunkte Nachhaltigkeit, Energie und Ressourcen in Konkurrenz zu Zeitplan und Kosten gesetzt werden – anstatt sie gleich von Anfang an mitgedacht und geplant zu haben. Wichtig ist für die nächsten Schritte also die Folgekosten in den Blick zu nehmen und einen realistischer CO2-Schattenpreis einzupreisen – was bisher nie gemacht wurde.

Klimaschutzkonzept

Merten Kuhl, der neue Klimaschutzmanager der Gemeinde Hirschberg stellte sich vor in der Sitzung am 11. Oktober vor und zeigte den Weg zum Klimaschutzkonzept auf. Wir freuen uns außerordentlich, dass diese wichtige Stelle endlich besetzt ist und er jetzt den Klimaschutz in Hirschberg in die Hand nimmt.

Leider ist Hirschberg damit reichlich spät dran. Die GLH hatte ein solches „integriertes Klimaschutzkonzept“ bereits 2014 beantragt, doch sowohl die Verwaltung als auch die Mehrheit des Gemeinderats lehnten den Vorschlag damals ab. Anscheinend ist das Wissen um die Klimakrise erst vor sehr kurzer Zeit bei dem einen oder anderen Gemeinderatsmitglied wirklich ankommen.

Auch jetzt noch scheint die Gemeinde die Dringlichkeit des Klimaschutzes allerdings nicht zu sehen. Denn der Zeitplan für das Klimaschutzkonzept ist alles andere als ambitioniert: Der erste Entwurf ist für Anfang 2024 vorgesehen, seine Verabschiedung und erste Maßnahmen für Ende 2024 geplant – das ist eindeutig zu spät. Denn es ist eine einfache Rechnung: Da die insgesamt ausgestoßene Menge CO2 begrenzt werden muss, haben früher getroffene Maßnahmen eine größere Wirkung. Anders gesagt, je schneller wir anfangen, desto billiger wird der Klimaschutz.

Im Gegensatz zur Geruhsamkeit der Gemeinde Hirschberg sind die Klimaziele von Bund und Land sehr ambitioniert, doch, wie Ministerpräsident Kretschmann formuliert hat, „sie ergeben sich aus der Notwendigkeit, die die Wissenschaft aufzeigt.“ Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 netto-treibhausgas-neutral zu sein. Als Zwischenziel für 2030 ist eine Treibhausgasreduktion von mindestens 65% festgeschrieben und es werden konkrete Maßnahmen angegangen. Die aktuelle Gesetzesnovelle definiert Sektorziele für viele Fachbereiche, in mehreren Fachgesetzen werden die Klimaschutzziele nun verankert. Förderprogramme werden unter „Klimavorbehalt“ gestellt. Zudem wurde klargestellt, dass es ein konsequentes Monitoring geben wird. Werden die Zielvorgaben verfehlt, soll nachjustiert werden.

Das Land zeigt auch, wie man Baumaßnahmen sinnvoll steuern kann: Bei Baumaßnahmen oder Beschaffungen der Landesverwaltung werden Vergleichsrechnungen aufgemacht. Es wird ein CO2 Schattenpreis von 201€/Tonne eingepreist, um aufzuzeigen, welche Alternative günstiger ist, wenn man die Auswirkungen der Emissionen einbezieht. Wir empfehlen ein solches Vorgehen auch für unsere Gemeinde: Würde auch in Hirschberg ein solcher CO2-Schattenpreis berücksichtigt, fielen einige Entscheidungen bei Bau und Sanierung von Gebäuden vermutlich deutlich anders aus als bisher.

Der kürzlich vorgestellte Energiebericht für die gemeindeeigenen Gebäude in Hirschberg hat gezeigt, dass es deutlichen Handlungsbedarf bei CO²-Einsparung, Einsparen von Strom und Wärmeenergie gibt. Die GLH moniert schon lange, dass die Gebäude nicht konsequent energetisch saniert werden; immer wieder fielen Entscheidungen – gegen die Stimmen der GLH-Fraktion – für Gasheizungen und gegen nachhaltige Heizsysteme. Die Begründung waren immer die höheren Investitionskosten. Dass irgendwann der Betrieb von Öl- und Gasheizungen die Gemeinde teuer zu stehen kommen würde, wurde von vielen erst jetzt verstanden.

Deshalb muss uns allen klar sein: angesichts der aktuellen Entwicklungen können wir nicht mit Klimaschutzmaßnahmen auf das Klimaschutzkonzept warten. Der Energiebericht der KLiBA zeigt schon etliche offensichtliche Stellschrauben auf, z.B. digitale Thermostate, hydraulischen Heizungsabgleich, Dämmmaßnahmen, PV-Anlagen bis hin zum Austausch von Heizungen. Übrigens wurden einige dieser Maßnahmen bereits vor einem Jahr von GLH und SPD in einem Haushaltsantrag vorgebracht (z.B. Austausch der Heizung in der alten Schule Großsachsen, Mittel für PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden und die Erstellung einer Wärmeplanung), wurde aber damals von den Fraktionen der CDU, Freien Wählern und der FDP abgelehnt.

Ebenso muss endlich auch bei allen anstehenden Bauprojekten (Hallen, Grundschule etc.) Klimaschutz unbedingt mitgedacht und auch umgesetzt werden. Denn guter Wille und laute Sonntagsreden bremsen den Klimawandel nicht.

Unermüdlicher Streiter für den Klimaschutz

GLH- Vertreter Jürgen Steinle verabschiedet sich nach 18 Jahren kommunalpolitischer Arbeit

Bericht der Weinheimer Nachrichten vom 29.09.2022

Bericht aus dem Gemeinderat: Kommunale Wärmeplanung

 

Die ATU-Sitzung am 13.September behandelte das Thema „Kommunale Wärmeplanung“. Da die Gebäudeheizung einen großen Anteil an den CO2-Emissionen hat, ist dieses Thema zentral für das Erreichen der Klimaziele.

Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt bis spätestens 2040 netto-treibhausgasneutral zu sein. Als Zwischenziel für 2030 sind mindestens 65% Treibhausgasreduktion festgeschrieben. Das ist ambitioniert und bedeutet auch für die Kommunen mehr Tempo beim Klimaschutz als bisher. Auch Hirschberg hat diesbezüglich Nachholbedarf.

Fest steht: Der Wärme- bzw. Energiebedarf im Gebäudesektor muss stark gesenkt werden. Die Stadtkreise und Großen Kreisstädte sind deshalb inzwischen gesetzlich verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, für die kleineren Gemeinden besteht hierfür eine Empfehlung. Die GLH hatte deshalb zusammen mit der SPD in den Haushaltsberatungen Anfang des Jahres den Antrag gestellt, eine Wärmeplanung für die Gemeinde Hirschberg durch ein externes Fachbüro erstellen zu lassen.

Dadurch sollen der aktuelle Wärmebedarf und die Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energieträger und Abwärme sowie für die Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung systematisch erhoben und so ein Konzept für eine klimaneutrale Wärmeversorgung gemäß des Klimaschutz­gesetzes des Landes Baden-Württemberg erarbeitet werden. Hierbei geht es ausdrücklich nicht nur um die Gebäude der Gemeinde, wie etwa Sporthallen, Schulen und Rathaus, sondern um den gesamten Gebäudebestand. Denn die privaten Hausbesitzer dürfen bei dem Thema nicht allein gelassen werden.

Die Verwaltung präsentierte nun in der Sitzung eine gut vorbereitete Vorlage. Gespräche mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (kea-bw) waren bereits erfolgt, um die richtige Vorgehensweise und Fördermöglichkeiten zu klären. Als Möglichkeit wurde auch genannt, mit den Nachbargemeinden Schriesheim, Heddesheim und Ladenburg zusammenzuarbeiten (in Form eines sog. Konvois).

Wir freuen uns, dass der Vorschlag einer kommunalen Wärmeplanung in der Sitzung Zustimmung fand und Hirschberg so einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz gehen kann.

Ich bin sehr politisch aufgewachsen

RNZ Bericht vom 31.08.2022 Interview mit Manju Ludwig

Bericht aus dem Gemeinderat (Ausschuss für Technik und Umwelt) am 12.06.2022

Sanierung der Alten Villa

Seit vielen Jahren, zuletzt im Frühjahr 2022, hatte die GLH beantragt, Geld im Haushalt für die Sanierung der denkmalgeschützten Alten Villa in den Haushalt einzustellen. Stets scheiterte dies an der Ablehnung durch die Mehrheit der Gemeinderäte. Nun endlich schlug die Verwaltung vor, die Sanierung mit einem 1. Bauabschnitt in Angriff zu nehmen und 250.000 Euro für das nächste Jahr einzuplanen, „ um weiteren Schaden abzuwenden“ so Bürgermeister Gänshirt. Dem pflichtete Gemeinderätin Monika Maul-Vogt bei: „Die Sanierung ist überfällig, wir wollen kein Desaster wie beim Alten Rathaus in Großsachsen erleben“. Zudem schlug sie vor, den in etwa gleicher Höhe veranschlagten Mittelbedarf für den 2. Bauabschnitt für 2024 in den Haushaltsplan aufzunehmen.

Der Beschluss zur Sanierung wurde dann einstimmig gefasst. Man dürfe die kommunalen Gebäude nicht verfallen lassen, war nun von mehreren Seiten zu hören. Wir freuen uns, dass diese von uns schon lange geforderte Maßnahme nun endlich umgesetzt wird.

Traglufthalle

Auf der Tagesordnung stand auch die Entscheidung über den Antrag der Freien Wähler, eine Traglufthalle anzuschaffen. Als Gesamtkosten für die Anschaffung hatte die Verwaltung rund 400.000 Euro errechnet, bei jährlichen Betriebskosten von 66.000 Euro. Gemeinderat Jürgen Steinle wies darauf hin, dass eine solche Halle von Anfang an nicht notwendig war, weil das mit den Vereinen abgestimmte Hallensanierungskonzept immer mindestens 2 Spielfelder vorsah. Er betonte auch nochmals, dass die GLH-Fraktion bereits bei Antragstellung auf die immensen Energiekosten einer solchen Traglufthalle hingewiesen hatte, so dass sie nicht erst seit der jüngsten Energiekrise völlig aus der Zeit gefallen ist. Das sahen im Ergebnis dann auch alle Fraktionen so.

Die Idee einer Traglufthalle wird damit nicht weiter verfolgt. Nun soll stattdessen für die im Haushalt eingestellten 235.000 Euro die Planung der Projektidee der Jugendmannschaft der SGL, nämlich ein Multifunktionsspielfeld mit Beachhandball- und Beachvolleyballfeldern sowie ein Fitness-Parcours in Leutershausen angegangen werden.

Unterführung Leutershausen

Eine erfreuliche Nachricht für alle Nutzer der Unterführung in Leutershausen: Die Unterführung soll umgestaltet und verkehrssicherer werden. Die GLH-Fraktion begrüßte dies, sah aber noch Planungsdefizite. Gemeinderat Jürgen steinle bemängelte, dass sich die aktuelle Planung ausschließlich an Radfahrern oder Verkehrsteilnehmern ausrichte, die sich ordnungswidrig verhalten. Es sei sinnvoller, die Verkehrsführung so zu gestalten, dass die Unterführung auch gern als Alternative zur Querung der B 3 angenommen werde. Es könne nicht nur darum gehen, Hindernisse z.B. mit Sperren zu errichten, sondern z.B. über sinnvolle Markierungen eine klare Verkehrsführung vor und in der Unterführung zu verdeutlichen und so für mehr Sicherheit zu sorgen. Die Verwaltung sicherte zu, dass die Möglichkeit, mit Markierungen zu arbeiten, überprüft wird.

Satzungen sind keine Richtlinien

Die Gemeinde Hirschberg hat vor längerer Zeit eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung beschlossen. Die Hirschberger Freien Wähler allerdings scheinen Sinn und Funktionsweise einer Satzung auf eine recht eigene Weise zu interpretieren – dieser Eindruck entsteht zumindest, wenn man die letzten Äußerungen der FWV zu diesem Thema liest.

Bereits seit längerem hört man in Sitzungen des Gemeinderats – und das nicht nur von den Freien Wählern – hinsichtlich der Einhaltung von Vorgaben aus Bebauungsplänen, der Haushaltssatzung oder eben der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, diese seien „fließend“, würden „atmen“, oder sollten eher als „Richtlinien“ gesehen werden.

Das ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Zunächst und vor allem, weil es nun einmal nicht so ist. Satzungen sind objektives Recht und enthalten verbindliche Regeln. Es handelt sich dabei also – wie bei den Rechtsverordnungen auch – um Gesetze im materiellen Sinne. Die Gemeinde hat zwar das Recht, Satzungen im vorgeschriebenen Verfahren zu ändern oder aufzuheben; solange sie jedoch in Kraft sind, muss sie sie auf alle Fälle gleichmäßig anwenden, soweit in den Satzungen selbst keine Ausnahmen vorgesehen sind.

Diese eindeutigen Regelungen sollen Willkür in der Auslegung verhindern. Schließlich gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung im Straßenverkehr ja auch für alle und ist nicht nur eine grobe Richtlinie, bei der der eine schneller fahren darf und der andere nicht – je nachdem wie es der Polizei gerade passt.

Eine solche freie Auslegung – und das ist das zweite wichtige Argument – ja auch nicht im Sinne der Gemeinde, und damit auch nicht im Sinne der Freien Wähler sein. Schließlich gibt es in Hirschberg zu allen möglichen Themen Satzungen, z.B. zu Verwaltungsgebühren, Grund- und Gewerbesteuerhebesätze, Friedhofsgebühren, Vereinszuschüssen oder Vergnügungssteuer. Wären das alles nur grobe „Richtlinien“, könnte also zum Beispiel ein Gewerbetreibender durchaus zukünftig argumentieren, dass es die Hälfte an Gewerbesteuer ja vielleicht auch tut – und die Vereine könnten sich der Höhe ihrer Zuschüsse für das nächste Jahr nicht mehr wirklich sicher sein. Es wäre ja schließlich alles nur eine grobe Richtlinie und niemand tatsächlich daran gebunden.

Deshalb muss klar sein: Eine Satzung ist selbstverständlich verbindlich. Und zwar für alle. So wird auch ausgeschlossen, dass diejenigen, die sich daran halten, am Ende die Dummen sind. Das darf nicht sein.

Das heißt nicht, dass alle Satzungen der Gemeinde und alle Bebauungspläne perfekt sind. Der richtige Weg ist in so einem Fall aber nicht, willkürlich Befreiungen zu erteilen, sondern die Satzungen und Bebauungspläne gegebenenfalls sorgfältig anzupassen. Nur das ist rechtlich sauber und für alle nachvollziehbar. Um beim Beispiel aus dem Straßenverkehr zu bleiben: Wenn das 30er Schild nicht passt und eigentlich 50 km/h angemessen wären, muss ich das Schild austauschen und darf nicht wahlweise einzelne schneller fahren lassen und andere nicht. Genauso ist es bei den Satzungen und Bebauungsplänen der Gemeinde. Und wie auch beim Beispiel Straßenverkehr sollte man sich darüber im Klaren sein: Der Trend geht nun mal eher zu 30 als zu 50.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29.03.2022 – Teil 2

Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz mit dem Rhein-Neckar-Kreis

Erfreulicherweise hat der Gemeinderat einstimmig befürwortet, die Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz mit dem Rhein-Neckar-Kreis fortzuschreiben. Der Beitritt zur Kooperationsvereinbarung eröffnet auch höhere Förderquoten bei verschiedenen Förderprogrammen. Mit der Vereinbarung bekennen sich die beitretenden Kommunen zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens: Verringerung von klimaschädlichen Emissionen, Ausbau erneuerbarer Energien und Verringerung fossiler Energieversorgung, gemeinsamer Weg zur klimaneutralen Verwaltung bis 2040 und Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Wir hoffen, dass diese Vereinbarung für die Gemeinde Hirschberg ein Ansporn für mehr Klimaschutz ist.

Erweiterung Gewerbegebiet: Beschluss des Rahmenvertrags „Vorbereitung, Förderung und Regelung der Übernahme von Kosten oder sonstiger Aufwendungen“

Die GLH-Fraktion hat dem vorgelegten Rahmenvertrag zugestimmt. Er ist das Ergebnis ausführlicher Beratungen und Verhandlungen. Insgesamt ist ein ausgewogener Vertrag für beide Vertragspartner entstanden mit fairen Modalitäten und angemessene Fristen. Dieser Rahmenvertrag enthält ausdrücklich keine inhaltlichen Festlegungen zur weiteren Ausgestaltung des Gebiets, sondern eben u.a. Regelungen über die Kostenverteilungen, Formalia und Umgang hinsichtlich von Planungsunterlagen, Haftungsfragen und Grundsätze der Zusammenarbeit. Die Planungshoheit verbleibt uneingeschränkt bei der Gemeinde.

Anbau der Trainingshalle – Auslobungstext zum Realisierungswettbewerb

Nachdem der Beschluss zum Anbau einer Trainingshalle an die Sachsenhalle gefasst war, musste nun der Auslobungstext für den Realisierungswettbewerb beschlossen werden, der (vorbehaltlich der Zustimmung der Fachpreisrichter) ausgeschrieben werden wird. Auslobungsbedingungen und Wettbewerbsaufgabe inkl. Baugrund, Raumnutzung, Außenanlagen, Parksituation, Nachhaltigkeit, energetischer Standard und Kostenrahmen wurden hier festgelegt. Beurteilungskriterien werden Nutzungskonzept und Funktionalität, architektonisches Konzept, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, Ressourcen und Energie (Umgang mit Bestand und Baustoffe) sowie Komfort und Gesundheit (Sicherheit, Schallschutz, Tageslicht, Raumklima) sein.

Die GLH hat für den vorliegenden Auslobungstext gestimmt, sieht ihn jedoch insgesamt kritisch. Zum einen ist in der Auslobung zwar ein Kostenrahmen von 4,5 Mio € genannt, aber keine eindeutige Kostendeckelung vorgegeben, so dass zu befürchten ist, dass auch bei diesem Bauprojekt wieder deutliche Mehrkosten auf die Kommune zukommen werden.

Zum anderen sind die Vorgaben hinsichtlich der energetischen Versorgung und Nachhaltigkeit in Bezug auf Baustoffe im Auslobungstext sehr allgemein gehalten. Wir sind gespannt, was die einreichenden Wettbewerbsteilnehmer hier anbieten werden. Zumindest sind Dachbegrünung und Photovoltaik eindeutig gefordert.

Zur Thematik der Beauftragung begrüßen wir, dass die Option auf einen Generalunternehmer offengehalten wird.

Ein neues teures Großprojekt ist angestoßen und beschlossen. Wir werden genau beobachten, wie die drängenden Fragen unserer Zeit wie CO2-Bilanz, Klimaschutz, graue Energie und Emissionen, Erhalt und Ausgleich von Grünflächen in den vorgestellten Arbeiten einbezogen und umgesetzt werden.

Klare Aussagen zum Wohnungsbau aus dem Nachbarschaftsverband. Teil 1

Bericht aus dem Gemeinderat 29.03.2022

Der Nachbarschaftsverband hatte 2018 einen Grundsatzbeschluss für eine verstärkte Zusammenarbeit der Gemeinden im Wohnungsbau gefasst. Nun wurde im Hirschberger Gemeinderat eine Analyse vor, „anhand der Zielsetzungen und Konzepte als Grundlage für die künftige Wohnbauentwicklung konkretisiert werden sollten, um mit der endlichen Ressource Boden nachhaltig umzugehen“.

Der Bericht zeigte, dass unsere Region bereits zu den am dichtesten bebauten Ballungsräumen in BW gehört, resultierend aus „großräumigen Wanderungsgewinnen“ (d.h. Zuzügen aus ganz Deutschland), und dass dieser Nachfragetrend weiterhin anhält: In der Folge stehen immer weniger geeignete Flächen zur Verfügung, weshalb wertvolle Ackerböden versiegelt würden. „Es werden die Grenzen einer sinnvollen Siedlungspolitik erreicht.

Die Forderung aus dem Bericht für die Zukunft: mehr Effizienz,um das Ziel des Netto-Null-Flächenverbrauchs bis 2035 etablieren zu können. Das Ziel sei, mit den verbleibenden Flächen sparsam, effizient und nahhaltig umzugehen, so die Vertreterin des Nachbarschaftsverbands, Anna George, weshalb Neubaugebiete künftig flächensparender gestaltet werden müssen. Der Nachbarschaftsverband fordert daher kompaktere Strukturen,konkret die Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten pro Hektar, insbesondere durch Geschosswohnungsbau. Dies lasse sich auch gut im ländlicheren Raum konzipieren.

Die klassischen Ein- und 2-Familienhausgebiete machten im Untersuchungszeitraum noch den weit überwiegenden Anteil aus, könnten jedoch nur einen geringen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum leisten – so die Analyse. „EFH-Gebiete, wie sie noch vor 15 Jahren entstanden sind, sind nicht mehr zeitgemäß“ – so Frau George.

Derzeit werden in Mannheimer und Heidelberger Stadtquartieren bis zu 140 Wohneinheiten pro Hektar (WE/ha) erreicht. Auch im ländlichen Raum hat der Trend eingesetzt – in Neubaugebieten etwa in Ladenburg, Ilvesheim und Heddesheim entstehen 70-100 WE/ha. Dagegen erreichten die letzten Baugebiete Hirschbergs im Sterzwinkel nur 23 WE/ha, in der Weinheimer Straße 24 WE/ha.Die Vertreterin des Nachbarschaftsverbands setzte sich dafür ein, künftige Neubaugebiete flächensparsamer zu gestalten: „Wir werben stark dafür, dass die Verbandsgemeinden diese neuen Konzepte zum flächensparenden und schonenden Umgang mit dem Boden mittragen und umsetzen.“ Der Nachbarschaftsverband bietet den Gemeinden hierbei Unterstützung an.

Frau George thematisierte jedoch nicht nur Bauen im Außenbereich, also Neubaugebiete, sondern verwies darauf, dass man auch Potentiale im Bestand im Fokus behalten müsse, z.B. durch Erweiterungs- und Umwidmungsflächen. Zudem wurde eine verkehrssparende Siedlungsstruktur empfohlen – also neues Bauen in der Nähe von bestehendem ÖPNV.

Fazit für Hirschberg:

1. Bedarfe sind nicht mit Nachfrage zu verwechseln!  Jede Kommune muss sich zunächst Grundsatzfragen stellen: Für wen soll die Gemeinde Wohnraum schaffen – um Bedarf aus dem Ort zu decken oder weiträumigen Zuzug zu ermöglichen? Darüber hat bislang in Hirschberg keine Diskussion stattgefunden!

2. Innenverdichtungspotentiale erschließen: das betrifft nicht nurLeerstände und Baulücken, sondern es muss auch um mögliche Erweiterungs- und Umwidmungsflächen gehen sowie um Potentiale durch Ausbau und Aufstockung und demografische Entwicklungen.

3. Ohne Konzept kein Neubaugebiet. Wenn ein Neubaugebiet für notwendig erachtet wird, muss es flächensparend und intelligent geplant werden. Einfamilienhausquartiere sind nicht mehr zeitgemäß.

Haushaltsrede 2022 der GLH

Liebe Gemeinderatskolleginnen- und kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Presse, liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde!

Man kann die Freien Wähler auch einmal loben: In den Haushaltsberatungen platzierten sie sinnvolle Vorschläge: Es ist richtig, die Gelder für eine Ortschronik erst dann zu rekrutieren, wenn diese auch auf dem Tisch liegt. Die „Hirschberger Kiste“ als Naturschutzmaßnahme ist eine gute Idee. Elektronische Schließanlagen brauchen wir in den Hallen erst, wenn sie saniert sind.

Uns wurde aber auch etwas anderes erklärt: Das von der GLH inszenierte Wunschkonzert muss auch mal ein Ende haben. Irgendwann müsse Schluss sein mit Forderungen zum Klimaschutz und Sanierungsmaßnahmen. Und oft betont die FDP, dass das Wünschenswerte jetzt dringend vom Notwendigen getrennt werden müsse, die Mittel seien schließlich begrenzt.

Was ist die faktische Wirklichkeit? Wir stehen am Ende des Jahres besser da als gedacht. Dass wir noch einmal glimpflich davongekommen sind, haben wir aber nicht unserer politischen Intelligenz zu verdanken, sondern wir müssen auch sehen, dass uns die Landesregierung in Coronazeiten nicht im Stich gelassen hat. Der jetzige Haushalt unterliegt ohne Zweifel wieder schwierigen Bedingungen. Es gilt also gut zu überlegen, in was investiert werden soll, was am wichtigsten und dringlichsten ist.

Corona, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit! Die wichtigsten Themen, die die Menschen bewegen, haben sich nicht geändert in den letzten Monaten. Für eine Kommune spielen zudem die essentiellen Pflichtaufgaben eine tragende Rolle.

Hier steht die GLH voll und ganz hinter den notwendigen Kanalsanierungen, der Fertigstellung des evang. Kindergartens, der Sanierung des katholischen Kindergartens und auch den geplanten Hallensanierungen.

Als Handballgemeinde fördern wir den Sport. Die GLH befürwortet eine 3. Trainingshalle in Großsachsen, wir würden sogar eine 4. Halle akzeptieren, wenn wir jemanden bekommen, der sie bezahlt und unterhält. Wir haben uns Gedanken gemacht, wie in klugen Planungsabschnitten die Hallensanierungen angegangen werden, ohne dass es zu Leerlauf im Betrieb kommt. Von einer Traglufthalle, die die Freien Wähler unterstützt von CDU und FDP jetzt ins Spiel bringen, war bei all diesen Überlegungen nie die Rede. 150.000 € für den Kauf und 30.000 € jährliche Unterhaltungskosten sind ein hoher Betrag für einen Vorschlag, von dem noch nicht einmal klar ist, ob er benötigt wird. Soweit zum Wunschkonzert.

Das Wunschkonzert von GLH und SPD mit dem Kulturparkett Rhein-Neckar wäre uns billiger gekommen. Mit 1.470,75 € hätten wir Menschen mit geringem oder keinem Einkommen die kostenlose Teilhabe an Kultur in der Rhein-Neckar-Region ermöglicht. Dass wir auf breiter Front auch von der Verwaltung im Regen stehen gelassen wurden, hat uns enttäuscht, dass einige auch dagegen waren, ohne richtig verstanden zu haben, um was es eigentlich geht, ist unverständlich. Wir wollen es noch einmal klarstellen: Der Bedürftige aus Hirschberg kann nicht nach Weinheim oder Heidelberg gehen, um dort seinen Berechtigungsschein abzuholen, er bekommt ihn nur, wenn seine Heimatgemeinde Mitglied im Kulturparkett ist.

Deswegen machen GLH und SPD hier und jetzt ein konkretes Angebot: Wir Gemeinderäte spenden den kommunalen Jahresbeitrag, er kann gleich von den anfallenden Sitzungsgeldern einbehalten werden. Es stehen bereits 5 Freiwillige für die Organisation bereit. Die 1.470 € runden wir auf 1.500 € auf, damit die Freiwilligen etwas in der Kaffeekasse haben. Die Verwaltung regelt den Eintritt in das Kulturparkett; dann können wir sehen, ob ein solches Projekt nicht doch sinnvoll ist.

Auch die Alte Villa stand auf der Liste unseres Wunschkonzertes. Wer daran vorbei kommt, sieht den Handlungsbedarf. Ein Zuwarten macht die Sache nicht besser, nur teurer. Die Gemeinde hat die Pflicht, sie vor dem Verfall zu bewahren. Mit einem übertriebenen Wunschkonzert hat das nichts zu tun. Viele Mitmenschen sind empört und äußern dies auch, dass hier nichts passiert. Mit der CDU, den Freien Wählern und der FDP leider nicht zu machen.

Diese Fraktionen im Gemeinderat forderten auch einen zeitnahen Beschluss für Maßnahmen zur Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum. Die Frage stellt sich, was man unter „bezahlbar“ versteht. „Bezahlbar“ ist einfach ein zu allgemeiner Begriff um das, was notwendig ist, zu beschreiben.

Von auf keinen Fall mehr als 20 Prozent „bezahlbarem Wohnraum“ in einem neu zu erschließenden Neubaugebiet wird jetzt schon geredet; den Rest soll der Markt regeln. In einer hochpreisigen Kommune mit hohem Wohnraumdruck wird dann natürlich auch die Notwendigkeit eines Kulturparketts obsolet. Der sozial Schwache wird hier nicht gewünscht und soll z.B. nach Mannheim zeihen. Dort kann er sich dann sein Konzertticket abholen.

Wir haben von Anfang an klar gesagt, dass wir damit nicht einverstanden sind! Unsere Vorgehensweise heißt: Keine Erschließung ohne konkretes Konzept einer Quartierslösung mit weit höherem Anteil an sozialem Wohnungsbau und preisgedämpftem Wohnraum bei langen Bindungsfristen.

Unsere Aufgabe als GLH sehen wir aber auch darin, die Nachteile eines Neubaugebiets immer wieder aufzuzeigen. In Hirschberg haben wir nicht die Ausdehnungsflächen wie Ladenburg, Heddesheim oder Dossenheim. Unser Gemeindegebiet beginnt am Ortsschild von Leutershausen und endet am Ortsschild von Großsachsen. Natürlich könnten wir alles von der B3 bis zur Autobahn mit Wohn- und Gewerbegebieten zupflastern, und wir streiten auch nicht ab, dass das Gelände angenommen würde. Die Frage stellt sich aber: Wollen wir das wirklich? Wollen wir weitere große Flächenversiegelung auf unserer Gemarkung?

Wir wissen alle, dass Ackerböden, Wiesen und Wälder unsere wichtigsten CO2-Spender sind. Sie lagern Kohlenstoff ein, schützen Trinkwasservorräte und wirken bei Starkregenereignissen als Puffer. Den Boden zu schonen, ist angesichts der Klimakrise unsere wichtigste Verpflichtung an die Zukunft. Und es ist gesetzlicher Auftrag und Klimaschutz inzwischen als Grundrecht verankert

Mit Klimaschutz und Ökologie sind wir auch schon bei der sogenannten Randentlastungsstraße. Die Straße gibt es nur als Ortserschließungsstraße mit 2 Anbindungen zur B3 innerhalb von Großsachsen. Damit würde der westliche Ortsteil in 4 Segmente zerhackt; von einer Landwirtschaftsfläche können wir dann nicht mehr reden.

Allein schon die Planungskosten für Umwelt- und Verkehrsgutachten würden 250.000 € ausmachen. Die Fördermittel von 50 Prozent bekommen wir nur, wenn die Gutachten positiv beschieden werden. Eine Aufteilung in 4 Segmente durch die zwei Erschließungsstraßen auf einer Länge von weniger als einem Kilometer ist niemals umweltverträglich. Eine Straße, die den Odenwaldverkehr ausschließt, entlastet zu wenig.

Monika Maul-Vogt hat in der Gemeinderatssitzung am 25. Januar 2022 noch einmal deutlich gemacht, warum wir gegen eine solche Straße sind. Wir sind der Meinung, dass man über das Für und Wider nicht mehr streiten muss, sondern dass wir uns einig sein müssten, uns endlich von dieser Idee zu verabschieden, denn die Kosten sind zu hoch, der Verkehr hat sich geändert und wird sich noch weiter verändern, und als wichtigstes Argument: die zu versiegelnde Fläche steht in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen.

Ich wiederhole hier bewusst die Worte von Karlheinz Treiber:

Wir stehen jetzt vor keinem Scherbenhaufen, sondern vor dem, was wir alle schon lange geahnt haben, wenn wir mit uns selbst ehrlich sind. Vielleicht können wir anstatt zu streiten gemeinsam kreative Lösungen suchen.

Der Klimaschutzmanager oder die- managerin wird sehnlichst erwartet; Sie soll Großes bewirken: ein Klimaschutzkonzept erstellen, die Kooperationsvereinbarung mit dem Rhein-Neckar-Kreis koordinieren und in der interkommunalen Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden sogenannte Konvois bilden, um einen gemeinsamen Wärmeplan zu erstellen.

Das hört sich gut an, wird aber an keiner Stelle konkret. Und es bleibt für diese befristete Planstelle eine Sisyphusarbeit, wenn der Rückhalt und die Ausstattung mit finanziellen Mitteln seitens der Verwaltung und des Gemeinderates nicht gegeben sind. Die Eckpunkte setzen wir, damit der/die künftige Klimaschutzmanager/in auch weiß, wohin die Reise gehen soll.

Wir hatten einige Eckpunkte in unserem Antrag zu den ersten Maßnahmen zum Klimaschutz konkret benannt. Leider vergeblich, der Antrag löste nur Unmut und Unwillen aus. Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED ist zwar ein erster Schritt, ein guter Schritt. Wenn wir die vorgegebenen Ziele erreichen wollen, wie sie Bund, Land und ganz aktuell auch der Kreis einfordern, müssen wir uns jedoch weit ambitioniertere Ziele setzen.

Klimagipfel, politische Forderungen und Gesetze können nur Impulse sein. Hier in der Kommune werden die Eckpfeiler gesetzt, hier sieht man unmittelbar, ob etwas passiert. Wir stehen heute in der Pflicht. Dies dürfen unsere Bürger*innen, insbesondere die nachfolgenden Generationen auch erwarten.

Klimaschutz ist keine Bürde, sondern eine Investition in die Zukunft. Die meisten Unternehmen haben das bereits erkannt. Wir haben es in der Hand, in jedem konkreten Projekt dazu beizutragen.

Wir sehen im jetzt vorliegenden Haushaltsplan allerdings einige für uns schwer nachvollziehbare teure, gerade auch freiwillige Projekte. Dagegen vermissen wir den Willen eine engagierte Klimaschutzpolitik und die Auflösung des dringenden Sanierungsstaus ambitionierter anzugehen.

Wir sehen den Haushalt daher durchaus kritisch. In der Beurteilung des Gesamtpakets mit den notwendigen Pflichtaufgaben und den begonnenen und fortzuführenden Maßnahmen haben wir uns jedoch entschlossen, der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2022, der mittelfristigen Finanzplanung und dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2022 zuzustimmen.

Wir danken der Kämmerei ausdrücklich für die ausführliche und übersichtliche Ausarbeitung des Haushaltsplans.

 

Claudia Helmes für die Fraktion der GLH

 

Wieder kaum Klimaschutz in Hirschberg

Bericht aus den Haushaltsberatungen im Gemeinderat

In den letzten Jahren hatte der Klimaschutz in Hirschberg keine Priorität. Das sieht man an den wenigen Maßnahmen, die in diesem Bereich umgesetzt wurden, ebenso wie an der Entwicklung der Emissionen (z.B. im Energiebericht der Gemeinde oder im Internet auf klimaschutz-rnk.de). Im letzten Jahrzehnt sind die CO2-Emissionen in Hirschberg nicht gesunken.

Die Haushaltsberatungen haben nun gezeigt: Auch im Haushaltsjahr 2022 wird dem Klimaschutz in Hirschberg keine Bedeutung zugemessen. In der Haushaltsvorlage der Gemeinde waren kaum Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen. Deshalb hatte die GLH zusammen mit der SPD finanzielle Mittel für „Sofortmaßnahmen“ beantragt, um Baustellen mit offensichtlichem Handlungsbedarf endlich anzugehen: Die Erstellung einer Wärmeplanung, die Errichtung von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden, der Austausch überalterter Heizungen, eine weitere E-Ladesäule, sowie eine Ergänzung der Baumpflanzungen im bestehenden Gewerbegebiet. Der Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Dabei ist klar, dass das Argument, einem Klimaschutzmanager nicht vorgreifen zu wollen, vorgeschoben ist. Denn mit jedem Jahr, das wir verschlafen, werden die Klimaschutzanstrengungen oder aber der Schaden durch den Klimawandel für die Gesellschaft teurer.

Offenbar sind der Bürgermeister und große Teile des Gemeinderats tatsächlich der Meinung, die Gemeinde tue genug für den Klimaschutz. Dabei sprechen die Statistiken, d.h. das Monitoring des Rhein-Neckar-Kreises, eine andere Sprache. Mit einem solch kurzsichtigen Verhalten wird Hirschberg das erklärte Ziel von Land, Bund und EU, die Emissionen in den nächsten zehn Jahren um 65% zu senken, krachend verfehlen.

Haushaltsanträge Fraktionen – Haushaltsplanung 2022 Gemeinde Hirschberg a.d.B.

1.  Antrag: Einstellung von Mitteln zur Umsetzung erster Maßnahmen zum Klimaschutz

2Antrag: öffentliches WLAN, WLAN in öffentlichen Gebäuden, Digitalisierung

3Antrag: Einstellung von Mitteln zur Sanierung der Alten Villa

4.  Antrag: Beitritt Hirschbergs zum Kulturparkett Rhein-Neckar

5.  Antrag: Ausführung sicherer Schulweg, Großsachsen

Die Position und die Einstellung der GLH zu einer Umgehungsstraße

Die Position und die Einstellung der GLH zu einer Umgehungsstraße sind hinlänglich bekannt. Das Kind hat jetzt mit Randentlastungsstraße einen neuen Namen, das macht die Sache nicht besser  - nur teurer, da es nun noch 2 Anbindungen an Ortsstraßen benötigt werden, um Fördergelderzu bekommen.

Gründe für unsere ablehnende Haltung:

  1. Ökologische Aspekte

Eine neue, eine weitere Straße bedeutet nicht nur Versiegelung, sie zerstört auch landwirtschaftliche Flächen und naturnahe Räume. Sie zerschneidetden Zugang zu unseren Naherholungsräumen in der Ebene, wie zur Villa Rustica, dem Bachufer, auch zu den Aussiedlerhöfen. Die Zerschneidung wird insbesondere verstärkt durch die notwendige Anbindungen vorhandener Straßen, hier vorgesehen die Lobdengaustraße und der Riedweg. Diese beiden Straßen werden quasi auch als Durchgangsstraßen verstärkt. Damit entstehen auch neue Gefahrenquellen für Fußgänger und Radfahrer, denn gerade diese Straßen werden genutzt, um in die Felder zu kommen.

  1. Entlastung – Belastung

Es ist durchaus fraglich, ob diese Straße eine dauerhafteEntlastung für die Einwohner bzw. Anwohner von Großsachsen bringen wird. Zu erwarten sind sicher sind punktuelle Entlastungen auf der B3 zu den Stoßzeiten. Der Verkehr aus dem Odenwald durch die Breitgasse wird durch eine Umgehung aber nicht verändert. Profitieren würde vor allem der Verkehr zwischen Weinheim und der Autobahn.

Damit stellt sich die Frage nach dem primären Ziel, das mit dem Bau der Straße erreicht werden soll: Eine möglichst geringe Gesamtbelastung der Großsachsener Bürger? Die Durchfahrt für Weinheimer zur Autobahn oder in Südrichtung zum Einkaufen beschleunigen?

Es steht außer Frage: die Anwohner der B 3 sind zweifellos immens belastet. Hier würde zumindest vorübergehend eine kleine Verbesserung erreicht werden. Dauerhaft ist fraglich, denn nach der Statistik haben zusätzliche Straßen noch nie auf Dauer zu weniger Verkehr geführt. Aber dem etwas verminderten Verkehr in der Ortsdurchfahrt stünde dann weiterer erheblicher Verkehr am Ortsrand gegenüber. Es entsteht eine weitere zusätzliche Lärmquelle zwischen B 3 und Autobahn und Bahn. Insgesamt wird die Lärmbelastung im Ort durch eine weitere Straße damit deutlich zunehmen, vor allem im Sterzwinkel und am Hang, aber auch in der Ortsmitte. Zudem würden die Lobdengaustraße und der Riedweg weitaus mehr mit Durchgangsverkehr belastet werden. Das bedeutet zusätzlichen Lärm, aber auch mehr Gefahrenquellen. Konsequenz ist also: Zum einen Verlagerung der Belastung, zum andern Anstieg der Gesamt-Belastung durch Lärm und Verkehr in Großsachsen.

  1. Kosten

Die Gemeinde würde sich damit ein weiteres Millionenprojekt aufbürden:

Selbst mit 50% Förderung darf man getrost mit 6 Mio. plus rechnen für den Bau der Straße, notwendige Anbindungen der Ortsstraßen, Grundstückserwerb, Gewässerschutz und Kostensteigerungen, künftige Unterhaltung nicht mitgerechnet.

Bei den derzeitigen notwendigen Ausgaben, dem Sanierungsstau – den wir schon jetzt munter immer weiter schieben – vor allen an den Liegenschaften, notwendige Investitionen in den Klimaschutz und nicht zuletzt die vielen teuren Wünsche, die im Raum stehen (nice to have), sehen wir dafür keinen Spielraum.

Zu bedenken gilt aber auch: Wir befinden uns aktuell in einer Zeit des Umbruchs, in einer Zeit tiefgreifender Veränderung der Verhältnisse was Klimawende, Wärmewende, Mobilitäts- und Verkehrswende angeht – da muss man sich durchaus auch die Frage stellen: Passt diese Straße noch in die Zeit? Wird sie auch in 10/15 Jahren noch als notwendig angesehen oder überhaupt gewünscht sein? Wäre man dann vlt. froh, man hätte sienicht - kostenmäßig am Hals (Gemeinde) – in der Landschaft (Bürgerschaft)? Passt sie in die Vorstellungen der künftigen Ortsentwicklung?

 

  1. Bürgerbeteiligung

Deshalb halten wir es auch für wichtig, baldmöglichst ein Stimmungsbild der Bürgerschaft einzuholen. Der Bürgertag würde sich für eine solche umfassende Information in größter Transparenz und Offenheit gut eignen. Wobei wir durchaus auch das Dilemma sehen: Bei frühzeitiger End-Entscheidung der Bürger ist ein nachfolgendes Scheitern an der Realität möglich, eine Vorherige Abklärung der Machbarkeit verursacht hingegen Kosten in 6-stelliger Höhe.

Zum Beschlussvorschlag/Grunderwerb:

Grunderwerb durch die Gemeinde sehen wir grundsätzlich positiv – es gibt viele Stellen, an denen das sinnvoll ist oder wäre, manchmal sogar zwingend. Aber wir werden dem Grunderwerb für den Bau einer Straße nicht zustimmen.

Daher auch Ablehnung des Beschlussvorschlags.

Jedoch sind wir der Meinung, baldmöglichst die Bürgerschaft bei umfassender transparenter Information über alle Sachverhalte einbeziehen

Jahresabschlussrede 2021 der GLH.

Vorgetragen von Karlheinz Treiber

Liebe Gemeinderatskolleginnen- und kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Presse, liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde!

Die Jahresabschlussrede ist keine Haushaltsrede; sie ist eher ein Innehalten und Nachdenken über das was war, was ist und was kommt.

Corona, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit sind laut dem Politbarometer die wichtigsten Themen, die die Menschen hierzulande seit 2 Jahren bewegt. Fangen wir also mit dem letzteren an, reden wir über soziale Gerechtigkeit:

Alle Fraktionen im Gemeinderat außer der GLH und der SPD forderten in der letzten Gemeinderatssitzung einen zeitnahen Beschluss für Maßnahmen zur Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Die Frage stellt sich, was mit „bezahlbar“ gemeint ist. Der Wohnungsdruck in unserer Region ist so hoch, dass auch Mietpreise von 20 € pro Quadratmeter bezahlt werden. Investoren bezahlen mittlerweile jeden Grundstückspreis; der Markt für High Credit People ist ein rentables Geschäft.

Ich kann mich erinnern, dass im Vorfeld der Gemeinderatswahlen bei allen Fraktionen das Wort sozialer und sozial verträglicher Wohnungsbau in den Mund genommen wurde, und so verwundert es jetzt schon, dass nur noch von bezahlbarem Wohnraum geredet wird.                              Dabei könnte die Vermutung aufkommen, dass mit diesem dehnbaren Begriff nur die Tür geöffnet werden soll, um ein Neubaugebiet zu erschließen, womöglich mit vielen Einfamilienhäusern und einem Alibianteil sozialverträglicher Wohneinheiten.

Wir haben von Anfang an klar gemacht, dass das mit uns so nicht läuft! Erst muss ein konkreter Plan auf den Tisch, was wir unter bezahlbar, sozial oder sozial verträglich verstehen und wieviel wir davon einbringen werden, und erst dann lassen wir uns auf die Diskussion einer Erschließung ein. Ein nebulöser Grundsatzbeschluss ohne Details ist für uns keine Option; wir würden nur einen Startschuss geben, ohne zu wissen, was am Ende rauskommt.

Eins sollten wir wissen: Die Zeiten haben sich geändert. Sozial hin, profitorientiert her, mit jedem Quadratmeter, den wir zubetonieren, beschwören wir Widerstände in einer wachgerüttelten Bürgerschaft.

Die Menschen haben begriffen, dass der Klimawandel auch bei uns angekommen ist.

Am Sonntag, den 5. Dezember, war „Weltbodentag“. Er war Anlass zur Mahnung, dass unser Boden  vor dem Hintergrund des Klimawandels noch wertvoller geworden sind. Die Notwendigkeit zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft heißt eben auch, das anstehende Leerstandskataster so auszuwerten, dass eine effiziente Innenverdichtung möglich ist. Auch das ist eine Hausaufgabe, die kreativ angegangen werden muss. Hier ist die von der Landesregierung angeregte kommunale Leerstandsaktivierung mit dem Anreiz einer Wiedervermietungsprämie ein Weg.

5,4 Hektar Bodenfläche werden in Baden-Württemberg täglich zu Siedlungs- und Verkehrsflächen umfunktioniert, das sind 2490 Fußballfelder pro Jahr; die Hälfte dieser Flächen wird komplett versiegelt.

Der Boden als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als Wasserspeicher und Wasserfilter, als CO2-Speicher und als Anbaufläche für die Landwirtschaft geht dabei komplett verloren. Im Entwurf des Regionalplanes sind 700 Hektar für Gewerbe- und Wohnbaugebiete vorgesehen; manche Gemeinden wollen noch mehr. Das von der Landesregierung zugesagte „Netto-Null-Ziel“ beim Flächenverbrauch bis 2035 bekommen wir bei diesem Flächen-Hunger nicht hin.

1Ackerböden, Wiesen und Wälder sind unsere wichtigsten CO2-Spender. Sie lagern Kohlenstoff ein, schützen Trinkwasservorräte und wirken bei Starkregenereignissen als Puffer. Den Boden zu schonen, ist angesichts der Klimakrise unsere wichtigste Verpflichtung an die Zukunft.

Die Zeitenwende ist das, was wir am meisten spüren. Vor 2 Jahren hätten wir uns nicht ausmalen können, dass wir einmal mit Masken herumrennen müssen und das öffentliche Leben zum Erliegen kommt. Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat uns vor Augen geführt, dass der Klimawandel auch bei uns angekommen ist.                                                                                                                                                            

Wir investieren viel für unsere Kinder; wir sind für die Jungen und Alten da. Wir lassen die Vereine nicht im Regen stehen. Wir leben in einem wunderschönen Ort mit Menschen, die sich in Vereinen und Verbänden in großer Zahl ehrenamtlich engagieren.

Wir sind an das gesellschaftliche und kulturelle Leben unserer Region durch einen guten Nahverkehr angebunden. Das Freizeitangebot ist vorbildlich; der Wald ist unser Naherholungsgebiet.Es gibt vieles zu verbessern, doch wir sollten alle wieder lernen, dankbar zu sein für das, was wir haben.                                              

Und bei allen Meinungsverschiedenheiten, die wir ausfechten, eint uns die Liebe zu unserem Ort und seinen Menschen. Deren Wohl sind wir verpflichtet, darin sind wir uns einig. Wir leben in der für uns besten aller Welten, letztendlich in einer guten Zeit. Wir haben Frieden und Wohlstand.   Trotzdem haben uns die letzten beiden Jahre bewusst gemacht, wie fragil unsere Gesellschaft und unsere Demokratie sein können und wie verletzlich unsere Erde ist.

Wir haben erlebt, wie viele Ängste es auch gerade angesichts des Klimawandels insbesondere bei den jungen Menschen gibt. Der Handlungsbedarf ist bekannt. Überall werden Rufe nach Umsteuern laut, international, in unserem Land, bei den Menschen selbst, bei unseren Politikern, aber auch in unserer Wirtschaft und unseren Unternehmen.

So sagte Angela Merkel in diesem Sommer: „Ich bin mit wissenschaftlichem Verstand ausreichend ausgerüstet, um zu sehen, dass die objektiven Gegebenheiten erfordern, dass man in dem Tempo nicht weitermachen kann, sondern schneller werden muss.“

Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Jahr ein wahrhaft historisches Urteil gefällt: es hat entschieden, dass es ein Grundrecht auf Klimaschutz bzw. auf Schutz vor den Folgen der Klimakrise gibtUnd es erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich gerade im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit:  Dieses Grundrecht ist von allen zu beachten und hat letztlich Auswirkungen auf alle Entscheidungen – auch in der unserer Kommune.

Klimagipfel, politische Forderungen und Gesetze können nur Impulse sein.  Die Umsetzung muss im Kopf stattfinden und dort beginnen, wo es praktisch möglich ist: im Lebensumfeld der Menschen, in den Kommunen. Hier bleibt noch viel zu tun. Es bedarf großer Anstrengungen, die international und national formulierten Ziele, aber auch die Forderung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Dies ist unsere Aufgabe als Gemeinderats und Verwaltung. Wir stehen in der Pflicht. Dies dürfen unsere Bürger*innen auch erwarten.

Klimaschutz ist keine Bürde, sondern eine Investition in die Zukunft. Viele Unternehmen haben das schon begriffen; wer da mitspielt, ist dabei, wer es nicht kapiert, der fliegt raus. Die Klimaneutralität ist das Kapital von morgen.

Der Klimaschutz ist die größte Herausforderung der kommenden Jahre; die nachfolgenden Generationen nehmen uns dafür in die Pflicht.2- Corona mit all seinen Einschränkungen hat uns fest im Griff.  Corona hat uns alle isoliert. Das dörfliche Leben litt; es wurde nicht mehr gesungen, nicht mehr getanzt; Feste und Veranstaltungen wurden abgesagt. 

Die kommunale Arbeit war erschwert; das kommunikative Miteinander unter den Fraktionen geriet in eine Schieflage. Die Nachsitzungen zum Glätten der Wogen blieben außen vor.  Kränkungen blieben unerwidert, Missverständnisse waren unvermeidlich.  Wenn wir bereit sind, einander zuzuhören, dann ist ein konstruktives Miteinander möglich. Wir haben schon mehrfach bewiesen, dass wir das können.

 

Karlheinz Treiber

                                                                                                                             

 

Jahresabschlussrede 2021 der GLH.

Vorgetragen von Karlheinz Treiber

Liebe Gemeinderatskolleginnen- und kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Presse, liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde!

Die Jahresabschlussrede ist keine Haushaltsrede; sie ist eher ein Innehalten und Nachdenken über das was war, was ist und was kommt.

Corona, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit sind laut dem Politbarometer die wichtigsten Themen, die die Menschen hierzulande seit 2 Jahren bewegt. Fangen wir also mit dem letzteren an, reden wir über soziale Gerechtigkeit:

Alle Fraktionen im Gemeinderat außer der GLH und der SPD forderten in der letzten Gemeinderatssitzung einen zeitnahen Beschluss für Maßnahmen zur Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Die Frage stellt sich, was mit „bezahlbar“ gemeint ist. Der Wohnungsdruck in unserer Region ist so hoch, dass auch Mietpreise von 20 € pro Quadratmeter bezahlt werden. Investoren bezahlen mittlerweile jeden Grundstückspreis; der Markt für High Credit People ist ein rentables Geschäft.

Ich kann mich erinnern, dass im Vorfeld der Gemeinderatswahlen bei allen Fraktionen das Wort sozialer und sozial verträglicher Wohnungsbau in den Mund genommen wurde, und so verwundert es jetzt schon, dass nur noch von bezahlbarem Wohnraum geredet wird.                              Dabei könnte die Vermutung aufkommen, dass mit diesem dehnbaren Begriff nur die Tür geöffnet werden soll, um ein Neubaugebiet zu erschließen, womöglich mit vielen Einfamilienhäusern und einem Alibianteil sozialverträglicher Wohneinheiten.

Wir haben von Anfang an klar gemacht, dass das mit uns so nicht läuft! Erst muss ein konkreter Plan auf den Tisch, was wir unter bezahlbar, sozial oder sozial verträglich verstehen und wieviel wir davon einbringen werden, und erst dann lassen wir uns auf die Diskussion einer Erschließung ein. Ein nebulöser Grundsatzbeschluss ohne Details ist für uns keine Option; wir würden nur einen Startschuss geben, ohne zu wissen, was am Ende rauskommt.

Eins sollten wir wissen: Die Zeiten haben sich geändert. Sozial hin, profitorientiert her, mit jedem Quadratmeter, den wir zubetonieren, beschwören wir Widerstände in einer wachgerüttelten Bürgerschaft.

Die Menschen haben begriffen, dass der Klimawandel auch bei uns angekommen ist.

Am Sonntag, den 5. Dezember, war „Weltbodentag“. Er war Anlass zur Mahnung, dass unser Boden  vor dem Hintergrund des Klimawandels noch wertvoller geworden sind. Die Notwendigkeit zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft heißt eben auch, das anstehende Leerstandskataster so auszuwerten, dass eine effiziente Innenverdichtung möglich ist. Auch das ist eine Hausaufgabe, die kreativ angegangen werden muss. Hier ist die von der Landesregierung angeregte kommunale Leerstandsaktivierung mit dem Anreiz einer Wiedervermietungsprämie ein Weg.

5,4 Hektar Bodenfläche werden in Baden-Württemberg täglich zu Siedlungs- und Verkehrsflächen umfunktioniert, das sind 2490 Fußballfelder pro Jahr; die Hälfte dieser Flächen wird komplett versiegelt.

Der Boden als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als Wasserspeicher und Wasserfilter, als CO2-Speicher und als Anbaufläche für die Landwirtschaft geht dabei komplett verloren. Im Entwurf des Regionalplanes sind 700 Hektar für Gewerbe- und Wohnbaugebiete vorgesehen; manche Gemeinden wollen noch mehr. Das von der Landesregierung zugesagte „Netto-Null-Ziel“ beim Flächenverbrauch bis 2035 bekommen wir bei diesem Flächen-Hunger nicht hin.

1Ackerböden, Wiesen und Wälder sind unsere wichtigsten CO2-Spender. Sie lagern Kohlenstoff ein, schützen Trinkwasservorräte und wirken bei Starkregenereignissen als Puffer. Den Boden zu schonen, ist angesichts der Klimakrise unsere wichtigste Verpflichtung an die Zukunft.

Die Zeitenwende ist das, was wir am meisten spüren. Vor 2 Jahren hätten wir uns nicht ausmalen können, dass wir einmal mit Masken herumrennen müssen und das öffentliche Leben zum Erliegen kommt. Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat uns vor Augen geführt, dass der Klimawandel auch bei uns angekommen ist.                                                                                                                                                            

Wir investieren viel für unsere Kinder; wir sind für die Jungen und Alten da. Wir lassen die Vereine nicht im Regen stehen. Wir leben in einem wunderschönen Ort mit Menschen, die sich in Vereinen und Verbänden in großer Zahl ehrenamtlich engagieren.

Wir sind an das gesellschaftliche und kulturelle Leben unserer Region durch einen guten Nahverkehr angebunden. Das Freizeitangebot ist vorbildlich; der Wald ist unser Naherholungsgebiet.Es gibt vieles zu verbessern, doch wir sollten alle wieder lernen, dankbar zu sein für das, was wir haben.                                              

Und bei allen Meinungsverschiedenheiten, die wir ausfechten, eint uns die Liebe zu unserem Ort und seinen Menschen. Deren Wohl sind wir verpflichtet, darin sind wir uns einig. Wir leben in der für uns besten aller Welten, letztendlich in einer guten Zeit. Wir haben Frieden und Wohlstand.   Trotzdem haben uns die letzten beiden Jahre bewusst gemacht, wie fragil unsere Gesellschaft und unsere Demokratie sein können und wie verletzlich unsere Erde ist.

Wir haben erlebt, wie viele Ängste es auch gerade angesichts des Klimawandels insbesondere bei den jungen Menschen gibt. Der Handlungsbedarf ist bekannt. Überall werden Rufe nach Umsteuern laut, international, in unserem Land, bei den Menschen selbst, bei unseren Politikern, aber auch in unserer Wirtschaft und unseren Unternehmen.

So sagte Angela Merkel in diesem Sommer: „Ich bin mit wissenschaftlichem Verstand ausreichend ausgerüstet, um zu sehen, dass die objektiven Gegebenheiten erfordern, dass man in dem Tempo nicht weitermachen kann, sondern schneller werden muss.“

Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Jahr ein wahrhaft historisches Urteil gefällt: es hat entschieden, dass es ein Grundrecht auf Klimaschutz bzw. auf Schutz vor den Folgen der Klimakrise gibtUnd es erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich gerade im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit:  Dieses Grundrecht ist von allen zu beachten und hat letztlich Auswirkungen auf alle Entscheidungen – auch in der unserer Kommune.

Klimagipfel, politische Forderungen und Gesetze können nur Impulse sein.  Die Umsetzung muss im Kopf stattfinden und dort beginnen, wo es praktisch möglich ist: im Lebensumfeld der Menschen, in den Kommunen. Hier bleibt noch viel zu tun. Es bedarf großer Anstrengungen, die international und national formulierten Ziele, aber auch die Forderung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Dies ist unsere Aufgabe als Gemeinderats und Verwaltung. Wir stehen in der Pflicht. Dies dürfen unsere Bürger*innen auch erwarten.

Klimaschutz ist keine Bürde, sondern eine Investition in die Zukunft. Viele Unternehmen haben das schon begriffen; wer da mitspielt, ist dabei, wer es nicht kapiert, der fliegt raus. Die Klimaneutralität ist das Kapital von morgen.

Der Klimaschutz ist die größte Herausforderung der kommenden Jahre; die nachfolgenden Generationen nehmen uns dafür in die Pflicht.2- Corona mit all seinen Einschränkungen hat uns fest im Griff.  Corona hat uns alle isoliert. Das dörfliche Leben litt; es wurde nicht mehr gesungen, nicht mehr getanzt; Feste und Veranstaltungen wurden abgesagt. 

Die kommunale Arbeit war erschwert; das kommunikative Miteinander unter den Fraktionen geriet in eine Schieflage. Die Nachsitzungen zum Glätten der Wogen blieben außen vor.  Kränkungen blieben unerwidert, Missverständnisse waren unvermeidlich.  Wenn wir bereit sind, einander zuzuhören, dann ist ein konstruktives Miteinander möglich. Wir haben schon mehrfach bewiesen, dass wir das können.

 

Karlheinz Treiber

                                                                                                                             

 

Vorstellung des Förderprogramms Kompetenzzentrum Wohnen BW

„Bezahlbar Wohnen“

Bereits 2018 und 2019 hatte die GLH-Fraktion beantragt, Mittel für die Entwicklung von Konzepten zur Schaffung von sozialem Wohnraum zu entwickeln. Denn Konzept, Definition und Festlegung der Parameter für sozialverträgliches Wohnen für die Gemeinde sind vor jeglicher Diskussion über irgendein Baugrundstück festzulegen.

Um dieser Herausforderung auf kommunaler Ebene effektiv zu begegnen und erfolgreich zu sein, bedarf es einer langfristigen, strategischen und aktivierenden, aber insbesondere konsequenten Boden- und Liegenschaftspolitik. Es gilt die entsprechenden Modelle zu implementieren und die sozialen Parameter festzulegen, mit denen dies gut und effektiv gelingen kann, damit die sozialen Ziele erreicht werden. Eine erfolgreiche Umsetzung ist vornehmlich verbunden mit Bodenvorratshaltung bzw. vorhabenbezogenem kommunalen Zwischenerwerb, um größtmögliche kommunale Gestaltungsmöglichkeit zu gewährleisten. Dies war bzw. ist das Problem vieler Städte und Gemeinden, die nicht über eigene Flächen oder größere innerörtliche Grundstücke verfügen – wie dies auch in Hirschberg der Fall ist.

Der Grundstücksfonds des Landes ist jetzt ein hervorragendes Instrument, das den Kommunen neue Perspektiven eröffnet und auch Unterstützung anbietet auf dem Weg zu einer aktiven Bodenpolitik und besserer Gestaltungsmöglichkeit für sozialverträgliches Wohnen im Dialog mit Investoren und Eigentümern.

Die Referentinnen stellten die Grundidee des Grundstücksfonds sowie einige Beratungs- und Umsetzungsmodule vor. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Grundstücksfonds ist, dass auf der betreffenden Fläche mindestens 30% sozialgebundener und preisgedämpfter Wohnraum entsteht. Der Begriff umfasst genau das Segment am Wohnungsmarkt, dessen Entstehen durch den Abschluss Städtebaulicher Verträge abgesichert werden kann.

In der Praxis erwirbt das Land das betreffende Grundstück/die betreffenden Flächen und verwaltet diese über einen Zeitraum von 5 Jahren, hierfür entstehen der Kommune keine Kosten. So lange hat die Kommune Zeit, die Entwicklung betreiben. Auch für die Umsetzung stehen verschiedene – finanziell – geförderte Beratungs- und Konzeptmodule zur Verfügung, z.B. für Wettbewerbe für Investoren zur entsprechenden Quartiersentwicklung.

Ein weiterer ausgezeichneter Baustein ist das Förderprogramm für Kommunale Leerstandsaktivierung, das jede Kommune an erster Stelle im Auge haben sollte.

Um die Leistungen des Kommunalfonds BW in Anspruch nehmen zu können, bedarf es eines Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats, sozialen Wohnraum schaffen zu wollen. Daher fasste der Gemeinderat den Beschluss, „sich des Themas der Schaffung bezahlbaren Wohnraums anzunehmen“.

Es wird sich nun zeigen, ob das Schlagwort „bezahlbarer Wohnraum“ für andere Fraktionen nur als Schlüssel zur Umlegung eines Neubaugebiets betrachtet wird und man sich lediglich nur  auf das mindest Notwendige bei Festlegung der Sozialkomponenten reduzieren will und wird.

Der GLH ist es ein Anliegen, das maximal Mögliche auszuschöpfen in Sachen preisgebundenem Wohnraum inkl. Miethöhen, Bindungsfristen etc., sowie zusätzlicher Festlegung preisgedämpften Wohnraums. Damit diesbezüglich ein gutes und tragfähiges Konzept für die Zukunft in der Gemeinde entwickelt wrid.

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Vorstellung des Förderprogramms Kompetenzzentrum Wohnen BW

„Bezahlbar Wohnen“

Bereits 2018 und 2019 hatte die GLH-Fraktion beantragt, Mittel für die Entwicklung von Konzepten zur Schaffung von sozialem Wohnraum zu entwickeln. Denn Konzept, Definition und Festlegung der Parameter für sozialverträgliches Wohnen für die Gemeinde sind vor jeglicher Diskussion über irgendein Baugrundstück festzulegen.

Um dieser Herausforderung auf kommunaler Ebene effektiv zu begegnen und erfolgreich zu sein, bedarf es einer langfristigen, strategischen und aktivierenden, aber insbesondere konsequenten Boden- und Liegenschaftspolitik. Es gilt die entsprechenden Modelle zu implementieren und die sozialen Parameter festzulegen, mit denen dies gut und effektiv gelingen kann, damit die sozialen Ziele erreicht werden. Eine erfolgreiche Umsetzung ist vornehmlich verbunden mit Bodenvorratshaltung bzw. vorhabenbezogenem kommunalen Zwischenerwerb, um größtmögliche kommunale Gestaltungsmöglichkeit zu gewährleisten. Dies war bzw. ist das Problem vieler Städte und Gemeinden, die nicht über eigene Flächen oder größere innerörtliche Grundstücke verfügen – wie dies auch in Hirschberg der Fall ist.

Der Grundstücksfonds des Landes ist jetzt ein hervorragendes Instrument, das den Kommunen neue Perspektiven eröffnet und auch Unterstützung anbietet auf dem Weg zu einer aktiven Bodenpolitik und besserer Gestaltungsmöglichkeit für sozialverträgliches Wohnen im Dialog mit Investoren und Eigentümern.

Die Referentinnen stellten die Grundidee des Grundstücksfonds sowie einige Beratungs- und Umsetzungsmodule vor. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Grundstücksfonds ist, dass auf der betreffenden Fläche mindestens 30% sozialgebundener und preisgedämpfter Wohnraum entsteht. Der Begriff umfasst genau das Segment am Wohnungsmarkt, dessen Entstehen durch den Abschluss Städtebaulicher Verträge abgesichert werden kann.

In der Praxis erwirbt das Land das betreffende Grundstück/die betreffenden Flächen und verwaltet diese über einen Zeitraum von 5 Jahren, hierfür entstehen der Kommune keine Kosten. So lange hat die Kommune Zeit, die Entwicklung betreiben. Auch für die Umsetzung stehen verschiedene – finanziell – geförderte Beratungs- und Konzeptmodule zur Verfügung, z.B. für Wettbewerbe für Investoren zur entsprechenden Quartiersentwicklung.

Ein weiterer ausgezeichneter Baustein ist das Förderprogramm für Kommunale Leerstandsaktivierung, das jede Kommune an erster Stelle im Auge haben sollte.

Um die Leistungen des Kommunalfonds BW in Anspruch nehmen zu können, bedarf es eines Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats, sozialen Wohnraum schaffen zu wollen. Daher fasste der Gemeinderat den Beschluss, „sich des Themas der Schaffung bezahlbaren Wohnraums anzunehmen“.

Es wird sich nun zeigen, ob das Schlagwort „bezahlbarer Wohnraum“ für andere Fraktionen nur als Schlüssel zur Umlegung eines Neubaugebiets betrachtet wird und man sich lediglich nur  auf das mindest Notwendige bei Festlegung der Sozialkomponenten reduzieren will und wird.

Der GLH ist es ein Anliegen, das maximal Mögliche auszuschöpfen in Sachen preisgebundenem Wohnraum inkl. Miethöhen, Bindungsfristen etc., sowie zusätzlicher Festlegung preisgedämpften Wohnraums. Damit diesbezüglich ein gutes und tragfähiges Konzept für die Zukunft in der Gemeinde entwickelt wrid.

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Gemeinderat will Tempo 30

Darüber muss jetzt der Kreis entscheiden – Lärmaktionsplan verabschiedet – FDP kritisiert: Lärm wird berechnet und nicht gemessen

Bericht aus dem Ausschuss für Technik und Umwelt vom 09.06.2021

Gleich mehrere wichtige Anliegen der GLH wurden am 8. Juni im Ausschuss für Technik und Umwelt behandelt und mit sehr positiven Ergebnissen entschieden.

Klimaschutzmanager*in und Klimaschutzkonzept

Schon lange fordert die GLH größere Anstrengungen der Gemeindeverwaltung in Sachen Klimaschutz, und seit Jahren auch ein Klimaschutzkonzept. Die Entscheidung für ein Klimaschutzkonzept fiel schon bei den Haushaltsberatungen, nun wurden die Planungen konkreter. Denn die Förderstrategie des Bundes sieht nun nur noch Gelder für Klimaschutzmanager*innen vor, nicht aber für extern erstellte Konzepte, da diese zu oft in der „Schublade“ landeten.

Wir begrüßen daher die Entscheidung der Gemeinde, eine derartige Stelle zu schaffen, so dass ab dem Ende des Jahres eine Ansprechperson in der Gemeindeverwaltung Klimaschutz zur Priorität machen wird.

Wichtig wird dabei sein, nicht nur bei den Emissionen der Gemeindeverwaltung Einsparungen zu erzielen, sondern vor allem auch bei Bevölkerung, Verkehr und Gewerbe. Denn in diesen Sektoren fällt der Löwenanteil der Emissionen an.

Lärmaktionsplan

Bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurden auch die Heddesheimer Straße und die Breitgasse einbezogen. Die Entlastung dieser Straßen vom Verkehr ist ebenfalls eine langjährige Forderung der GLH, denn das hohe Verkehrsaufkommen bedeutet für den Ort eine hohe Belastung durch Lärm und Abgase sowie eine Gefährung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer.

Das erfreuliche Ergebnis des Plans ist die Empfehlung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerorts auf der B3, der Breitgasse und der Heddesheimer Straße sowie mittelfristig die Aufbringung eines geräuschoptimierten Straßenbelags. Diese Maßnahmen begrüßen wir sehr.

Klar ist aber auch: Eine Belastung der Menschen bleibt trotz der geplanten Maßnahmen bestehen, solange die Verkehrsmenge nicht abnimmt. Um aber eine Verringerung der Verkehrsbelastung beispielsweise in der Breitgasse zu erreichen, muss die Mobilitätswende endlich eingeleitet werden. Solange Kurzstrecken aus Bequemlichkeit mit dem Auto zurückgelegt werden, obwohl Alternativen in Form von ÖPNV oder Fahrrad zur Verfügung stehen, werden wir weiter unter der Blechlawine leiden.

Regionalplan

Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung am Regionalplan der Metropolregion hat die GLH in den letzten Wochen bereits hingewiesen. Im ATU wurde nun diskutiert, welche Haltung die Gemeinde Hirschberg in diesem Prozess einnehmen soll.

Diese Stellungnahme ist besonders wichtig, da der Regionalplan Erweiterungsflächen sowohl nördlich als auch südlich des derzeit schon für eine Erweiterung vorgesehenen Gewerbegebiets vorsieht. Nachdem sich die Gemeinde gerade erst für eine Erweiterung des Gewerbegebiets mit all seinen schädlichen Auswirkungen auf Flächenversiegelung, Emissionsentwicklung, Wasser und Mikroklima entschieden hat, ist der GLH besonders wichtig, dass einer weiteren Vergrößerung des Gewerbegebiets frühzeitig ein Riegel vorgeschoben wird. Wir freuen uns daher, dass die große Mehrheit der Ausschussmitglieder nun entschieden hat, dass diese Flächen nicht als zukünftige Gewerbegebiete im Regionalplan dargestellt werden sollen. Die Gemeindeverwaltung kann dies zwar nicht selbst entscheiden. Die Erwartung ist aber, dass sich die Verbandsversammlung, die über den Regionalplan entscheidet, sich von einer klaren Haltung der betroffenen Gemeinden beeinflussen lässt.

Insgesamt sind die im Regionalplan enthaltenen Entwicklungsflächen überzogen, von Flächensparsamkeit kann keine Rede sein. Wenn aber die Gemeinden sich klar gegen die weitere massive Versiegelung von Flächen aussprechen, kann diese Entwicklung gebremst werden.

Dazu können aber auch die Bürgerinnen und Bürger beitragen: Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft noch, so dass Stellungnahmen unter beteiligung-regionalplan.de/vrrn/ oder per E-Mail an beteiligung-regionalplan@vrrn.de abgegeben werden können.

Bericht aus dem Ausschuss für Technik und Umwelt vom 09.06.2021

Gleich mehrere wichtige Anliegen der GLH wurden am 8. Juni im Ausschuss für Technik und Umwelt behandelt und mit sehr positiven Ergebnissen entschieden.

Klimaschutzmanager*in und Klimaschutzkonzept

Schon lange fordert die GLH größere Anstrengungen der Gemeindeverwaltung in Sachen Klimaschutz, und seit Jahren auch ein Klimaschutzkonzept. Die Entscheidung für ein Klimaschutzkonzept fiel schon bei den Haushaltsberatungen, nun wurden die Planungen konkreter. Denn die Förderstrategie des Bundes sieht nun nur noch Gelder für Klimaschutzmanager*innen vor, nicht aber für extern erstellte Konzepte, da diese zu oft in der „Schublade“ landeten.

Wir begrüßen daher die Entscheidung der Gemeinde, eine derartige Stelle zu schaffen, so dass ab dem Ende des Jahres eine Ansprechperson in der Gemeindeverwaltung Klimaschutz zur Priorität machen wird.

Wichtig wird dabei sein, nicht nur bei den Emissionen der Gemeindeverwaltung Einsparungen zu erzielen, sondern vor allem auch bei Bevölkerung, Verkehr und Gewerbe. Denn in diesen Sektoren fällt der Löwenanteil der Emissionen an.

Lärmaktionsplan

Bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurden auch die Heddesheimer Straße und die Breitgasse einbezogen. Die Entlastung dieser Straßen vom Verkehr ist ebenfalls eine langjährige Forderung der GLH, denn das hohe Verkehrsaufkommen bedeutet für den Ort eine hohe Belastung durch Lärm und Abgase sowie eine Gefährung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer.

Das erfreuliche Ergebnis des Plans ist die Empfehlung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerorts auf der B3, der Breitgasse und der Heddesheimer Straße sowie mittelfristig die Aufbringung eines geräuschoptimierten Straßenbelags. Diese Maßnahmen begrüßen wir sehr.

Klar ist aber auch: Eine Belastung der Menschen bleibt trotz der geplanten Maßnahmen bestehen, solange die Verkehrsmenge nicht abnimmt. Um aber eine Verringerung der Verkehrsbelastung beispielsweise in der Breitgasse zu erreichen, muss die Mobilitätswende endlich eingeleitet werden. Solange Kurzstrecken aus Bequemlichkeit mit dem Auto zurückgelegt werden, obwohl Alternativen in Form von ÖPNV oder Fahrrad zur Verfügung stehen, werden wir weiter unter der Blechlawine leiden.

Regionalplan

Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung am Regionalplan der Metropolregion hat die GLH in den letzten Wochen bereits hingewiesen. Im ATU wurde nun diskutiert, welche Haltung die Gemeinde Hirschberg in diesem Prozess einnehmen soll.

Diese Stellungnahme ist besonders wichtig, da der Regionalplan Erweiterungsflächen sowohl nördlich als auch südlich des derzeit schon für eine Erweiterung vorgesehenen Gewerbegebiets vorsieht. Nachdem sich die Gemeinde gerade erst für eine Erweiterung des Gewerbegebiets mit all seinen schädlichen Auswirkungen auf Flächenversiegelung, Emissionsentwicklung, Wasser und Mikroklima entschieden hat, ist der GLH besonders wichtig, dass einer weiteren Vergrößerung des Gewerbegebiets frühzeitig ein Riegel vorgeschoben wird. Wir freuen uns daher, dass die große Mehrheit der Ausschussmitglieder nun entschieden hat, dass diese Flächen nicht als zukünftige Gewerbegebiete im Regionalplan dargestellt werden sollen. Die Gemeindeverwaltung kann dies zwar nicht selbst entscheiden. Die Erwartung ist aber, dass sich die Verbandsversammlung, die über den Regionalplan entscheidet, sich von einer klaren Haltung der betroffenen Gemeinden beeinflussen lässt.

Insgesamt sind die im Regionalplan enthaltenen Entwicklungsflächen überzogen, von Flächensparsamkeit kann keine Rede sein. Wenn aber die Gemeinden sich klar gegen die weitere massive Versiegelung von Flächen aussprechen, kann diese Entwicklung gebremst werden.

Dazu können aber auch die Bürgerinnen und Bürger beitragen: Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft noch, so dass Stellungnahmen unter beteiligung-regionalplan.de/vrrn/ oder per E-Mail an beteiligung-regionalplan@vrrn.de abgegeben werden können.

Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen / Festsetzungen in BPlänen

Anfrage von SPD und GLH:

  1. Gibt es bei der Gemeinde ein Ausgleichsflächenkataster, aus dem ersichtlich ist, welche Ausgleichsmaßnahmen wann und auf welchen Flächen umgesetzt wurden?
  2. Ist der Gemeindeverwaltung bekannt, welche Ausgleichsflächen in den letzten 20 Jahren auf Hirschberger Gemarkung festgesetzt wurden und welche davon umgesetzt wurden?
  3. Ist der Gemeindeverwaltung bekannt, welche Ausgleichsflächen in diesem Zeitraum nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden, obwohl es eine entsprechende planerische Festsetzung gibt? Falls ja, gibt es eine entsprechende Übersicht?
  4. Wie stellt die Gemeindeverwaltung sicher, dass alle im Rahmen der Bauleitplanung und anderer Planungen festgelegten und sonstige Festsetzungen auch tatsächlich umgesetzt werden?
  5. Wie wird gewährleistet, dass die Ausgleichsmaßnahmen so umgesetzt werden, dass

der nach Naturschutzrecht vorgeschriebene funktionale Ausgleich für einen Eingriff in

Natur und Landschaft auch tatsächlich stattfindet?

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass eine gegebenenfalls erforderliche Pflege der Ausgleichsflächen erfolgt, so dass die Ausgleichsflächen dauerhaft ihre Funktion erfüllen können?
  2. Wie wird sichergestellt, dass keine Mehrfachbelegung von Ausgleichsflächen erfolgt?
  3. Gibt es regelmäßige Kontrollen der Ausgleichsmaßnahmen bzw. der Festsetzungen in Bebauungsplänen um der Monitoring-Pflicht gem. § 4 c BauGB nachzukommen? Wie ist das Monitoring organisiert?

 

  1. Was unternimmt die Gemeindeverwaltung in Fällen, in denen Ausgleichsmaßnahmen oder entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen nicht, nicht vollständig oder nicht in angemessener Qualität umgesetzt werden?
  2. Können konkrete Sanktionen gegen Verstöße in Bauleitpläne aufgenommen werden?

 

Sachverhalt/Begründung

Die nach Naturschutzgesetz und Baugesetz vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen für

Eingriffe in Natur und Landschaft dienen dem Erhalt einer lebenswerten Umgebung für die

Menschen, aber auch dem Erhalt von Lebensräumen für seltene Tiere und Pflanzen. Dem gleichen Zweck dienen auch die entsprechenden Festsetzungen in Bebauungsplänen, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplanänderungen bestehender Gebiete.

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg beklagt landesweit erhebliche Mängel

bei der Umsetzung vorgeschriebener Ausgleichsmaßnahmen. Auch vor Ort in Hirschberg sind mangelnde Umsetzungen von Festsetzungen zumindest teilweise offensichtlich.

 

Oft wird auch die anschließend notwendige und vorgeschriebene Pflege von Ausgleichsflächen vernachlässigt. Nicht selten kommt es zu „Doppelbelegungen“, d.h. Ausgleichsflächen werden mehrfach mit Maßnahmen belegt, um verschiedene Eingriffe auszugleichen.

Die Gründe für die Fehler oder Defizite in der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen und Festsetzungen sind vielfältig: Häufig fehlt das notwendige Personal zur Kontrolle und Pflege von Maßnahmen, oft fehlen aufgrund der zahlreichen Eingriffe in den Naturhaushalt geeignete Ausgleichsflächen.

 

Deshalb ist es nicht nur wichtig, die Durchführung und anschließende Pflege von Ausgleichsmaßnahmen zuverlässig zu überwachen, zu dokumentieren und die Fläche auch in den Folgejahren regelmäßig zu beobachten. Seit 2017 besteht nach dieser Vorschrift zudem eine entsprechende Monitoring-Pflicht der Städte und Gemeinden für Ausgleichsflächen außerhalb der jeweiligen Plangebiete entsprechend der Monitoring-Pflicht innerhalb der Plangebiete, wie sie bisher schon bestand.

Hierzu können auch die Naturschutzverbände und Ehrenamtliche beitragen, wenn das Ausgleichskataster im Internet veröffentlicht ist.

 

Ziel der Anfrage ist es, einen Überblick über die Situation in Hirschberg zu bekommen und

gegebenenfalls Hinweise auf notwendige Verbesserungen bei Umsetzung und Kontrolle von

Ausgleichsmaßnahmen sowie Einhaltung der Festsetzungen in den BPlänen zu erhalten.

 

Wir bedanken uns für die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen.

 

Monika Maul-Vogt für die GLH-Fraktion

Thomas Scholz für die SPD-Fraktion

Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen / Festsetzungen in BPlänen

Anfrage von SPD und GLH:

  1. Gibt es bei der Gemeinde ein Ausgleichsflächenkataster, aus dem ersichtlich ist, welche Ausgleichsmaßnahmen wann und auf welchen Flächen umgesetzt wurden?
  2. Ist der Gemeindeverwaltung bekannt, welche Ausgleichsflächen in den letzten 20 Jahren auf Hirschberger Gemarkung festgesetzt wurden und welche davon umgesetzt wurden?
  3. Ist der Gemeindeverwaltung bekannt, welche Ausgleichsflächen in diesem Zeitraum nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden, obwohl es eine entsprechende planerische Festsetzung gibt? Falls ja, gibt es eine entsprechende Übersicht?
  4. Wie stellt die Gemeindeverwaltung sicher, dass alle im Rahmen der Bauleitplanung und anderer Planungen festgelegten und sonstige Festsetzungen auch tatsächlich umgesetzt werden?
  5. Wie wird gewährleistet, dass die Ausgleichsmaßnahmen so umgesetzt werden, dass

der nach Naturschutzrecht vorgeschriebene funktionale Ausgleich für einen Eingriff in

Natur und Landschaft auch tatsächlich stattfindet?

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass eine gegebenenfalls erforderliche Pflege der Ausgleichsflächen erfolgt, so dass die Ausgleichsflächen dauerhaft ihre Funktion erfüllen können?
  2. Wie wird sichergestellt, dass keine Mehrfachbelegung von Ausgleichsflächen erfolgt?
  3. Gibt es regelmäßige Kontrollen der Ausgleichsmaßnahmen bzw. der Festsetzungen in Bebauungsplänen um der Monitoring-Pflicht gem. § 4 c BauGB nachzukommen? Wie ist das Monitoring organisiert?

 

  1. Was unternimmt die Gemeindeverwaltung in Fällen, in denen Ausgleichsmaßnahmen oder entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen nicht, nicht vollständig oder nicht in angemessener Qualität umgesetzt werden?
  2. Können konkrete Sanktionen gegen Verstöße in Bauleitpläne aufgenommen werden?

 

Sachverhalt/Begründung

Die nach Naturschutzgesetz und Baugesetz vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen für

Eingriffe in Natur und Landschaft dienen dem Erhalt einer lebenswerten Umgebung für die

Menschen, aber auch dem Erhalt von Lebensräumen für seltene Tiere und Pflanzen. Dem gleichen Zweck dienen auch die entsprechenden Festsetzungen in Bebauungsplänen, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplanänderungen bestehender Gebiete.

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg beklagt landesweit erhebliche Mängel

bei der Umsetzung vorgeschriebener Ausgleichsmaßnahmen. Auch vor Ort in Hirschberg sind mangelnde Umsetzungen von Festsetzungen zumindest teilweise offensichtlich.

 

Oft wird auch die anschließend notwendige und vorgeschriebene Pflege von Ausgleichsflächen vernachlässigt. Nicht selten kommt es zu „Doppelbelegungen“, d.h. Ausgleichsflächen werden mehrfach mit Maßnahmen belegt, um verschiedene Eingriffe auszugleichen.

Die Gründe für die Fehler oder Defizite in der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen und Festsetzungen sind vielfältig: Häufig fehlt das notwendige Personal zur Kontrolle und Pflege von Maßnahmen, oft fehlen aufgrund der zahlreichen Eingriffe in den Naturhaushalt geeignete Ausgleichsflächen.

 

Deshalb ist es nicht nur wichtig, die Durchführung und anschließende Pflege von Ausgleichsmaßnahmen zuverlässig zu überwachen, zu dokumentieren und die Fläche auch in den Folgejahren regelmäßig zu beobachten. Seit 2017 besteht nach dieser Vorschrift zudem eine entsprechende Monitoring-Pflicht der Städte und Gemeinden für Ausgleichsflächen außerhalb der jeweiligen Plangebiete entsprechend der Monitoring-Pflicht innerhalb der Plangebiete, wie sie bisher schon bestand.

Hierzu können auch die Naturschutzverbände und Ehrenamtliche beitragen, wenn das Ausgleichskataster im Internet veröffentlicht ist.

 

Ziel der Anfrage ist es, einen Überblick über die Situation in Hirschberg zu bekommen und

gegebenenfalls Hinweise auf notwendige Verbesserungen bei Umsetzung und Kontrolle von

Ausgleichsmaßnahmen sowie Einhaltung der Festsetzungen in den BPlänen zu erhalten.

 

Wir bedanken uns für die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen.

 

Monika Maul-Vogt für die GLH-Fraktion

Thomas Scholz für die SPD-Fraktion

Anfrage GLH- Gewerbegebiet-Rodung

Sehr geehrter Herr Pflästerer,

ich nehme Bezug auf die gestrige öffentliche ATU-Sitzung und formuliere die mündlich gestellte Anfrage der GLH-Fraktion gerne schriftlich:

Die Böschung am Kreisel zum Gewerbegebiet und entlang der Straße wurde zu einem erheblichen Teil gerodet.

  • Wurde diese Rodung im Vorgriff auf die Erstellung des Bypasses des Kreisels vorgenommen?
  • Wer verantwortete die Rodung?
  • Wie wurde die für die Baumaßnahme notwendige Rodungsfläche ermittelt?
  • Wurde die Maßnahme mit der Gemeinde grundsätzlich abgestimmt? Wenn ja, wurde die Maßnahme im Rahmen der Abstimmung vorgenommen oder geht die Rodung darüber hinaus?

Diese Anpflanzung war ein Hauptteil der Ausgleichs- bzw. Kompensationsfläche für das bestehende Gewerbegebiet. Es bestand an dieser Stelle ein gem. § 24 a. F. bzw. 32 n. F. NaturschutzG kartiertes Biotop.

Das Biotop und die Böschung aus gewachsenen Feldgehölzen - Altbestand waren nach Fertigstellung des Gewerbegebiets insgesamt mit rund 662.000 Öko-Wertpunkten belegt (vor der Erstellung des Gewerbegebiets sogar mit 927.000 WP).

Vom Biotop wurde sicher die Hälfte vollständig abgeholzt, von der Restfläche der Böschung etwa 1/3 gänzlich gerodet.

Der Ausgleich-Ersatz muss daher mind. ca 200.000 WP entsprechen.

Die Gemeinde ist für die Entstehung/Vornahme des Ersatz-Ausgleichs verantwortlich.

Ausgleichsmaßnahmen sind grundsätzlich spätestens mit Beginn der Eingriffsmaßnahmen vorzunehmen.

 

  • Wo und wie ist der gleichwertige Ersatz-Ausgleich vorgesehen?
  • Wann wird mit der Ersatz-Ausgleichsmaßnahme begonnen bzw. wurde damit schon begonnen?
  • Wer trägt die Kosten hierfür bzw. ist die Kostenfrage geklärt?
  • Wie wurde bzw. wird die Vornahme des gleichwertigen Ersatz-Ausgleichs von der Verwaltung sichergestellt?

Da in der gestrigen Sitzung auch die Sandgruben und Holzhäufchen an der Sterzwinkel-Böschung Thema waren:

BM Gänshiert teilte mit, dies sei ein Beitrag der Gemeinde zum Artenschutz (hier Eidechsen). Eine solche Maßnahme finden wir grundsätzlich gut und begrüßenswert. Allerdings haben wir noch einige Fragen dazu:

 

  • Handelt es sich um eine Maßnahme im Rahmen eines Programms (z.B.Ilek o.ä)?
  • Wurde die Maßnahme von der Verwaltung veranlasst – gab es einen konkreten Anlass?
  • Von wem wurde die Maßnahme geplant, von wem ausgeführt (Bauhof?)?
  • Wie hoch waren die Kosten der Maßnahme oder werden diese im Rahmen eines Programms (z.B. von Ilek) übernommen?

Wir bedanken uns für die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen!

Viele Grüße

Monika Maul-Vogt

 

für die GLH-Fraktion

Anfrage GLH- Gewerbegebiet-Rodung

Sehr geehrter Herr Pflästerer,

ich nehme Bezug auf die gestrige öffentliche ATU-Sitzung und formuliere die mündlich gestellte Anfrage der GLH-Fraktion gerne schriftlich:

Die Böschung am Kreisel zum Gewerbegebiet und entlang der Straße wurde zu einem erheblichen Teil gerodet.

  • Wurde diese Rodung im Vorgriff auf die Erstellung des Bypasses des Kreisels vorgenommen?
  • Wer verantwortete die Rodung?
  • Wie wurde die für die Baumaßnahme notwendige Rodungsfläche ermittelt?
  • Wurde die Maßnahme mit der Gemeinde grundsätzlich abgestimmt? Wenn ja, wurde die Maßnahme im Rahmen der Abstimmung vorgenommen oder geht die Rodung darüber hinaus?

Diese Anpflanzung war ein Hauptteil der Ausgleichs- bzw. Kompensationsfläche für das bestehende Gewerbegebiet. Es bestand an dieser Stelle ein gem. § 24 a. F. bzw. 32 n. F. NaturschutzG kartiertes Biotop.

Das Biotop und die Böschung aus gewachsenen Feldgehölzen - Altbestand waren nach Fertigstellung des Gewerbegebiets insgesamt mit rund 662.000 Öko-Wertpunkten belegt (vor der Erstellung des Gewerbegebiets sogar mit 927.000 WP).

Vom Biotop wurde sicher die Hälfte vollständig abgeholzt, von der Restfläche der Böschung etwa 1/3 gänzlich gerodet.

Der Ausgleich-Ersatz muss daher mind. ca 200.000 WP entsprechen.

Die Gemeinde ist für die Entstehung/Vornahme des Ersatz-Ausgleichs verantwortlich.

Ausgleichsmaßnahmen sind grundsätzlich spätestens mit Beginn der Eingriffsmaßnahmen vorzunehmen.

 

  • Wo und wie ist der gleichwertige Ersatz-Ausgleich vorgesehen?
  • Wann wird mit der Ersatz-Ausgleichsmaßnahme begonnen bzw. wurde damit schon begonnen?
  • Wer trägt die Kosten hierfür bzw. ist die Kostenfrage geklärt?
  • Wie wurde bzw. wird die Vornahme des gleichwertigen Ersatz-Ausgleichs von der Verwaltung sichergestellt?

Da in der gestrigen Sitzung auch die Sandgruben und Holzhäufchen an der Sterzwinkel-Böschung Thema waren:

BM Gänshiert teilte mit, dies sei ein Beitrag der Gemeinde zum Artenschutz (hier Eidechsen). Eine solche Maßnahme finden wir grundsätzlich gut und begrüßenswert. Allerdings haben wir noch einige Fragen dazu:

 

  • Handelt es sich um eine Maßnahme im Rahmen eines Programms (z.B.Ilek o.ä)?
  • Wurde die Maßnahme von der Verwaltung veranlasst – gab es einen konkreten Anlass?
  • Von wem wurde die Maßnahme geplant, von wem ausgeführt (Bauhof?)?
  • Wie hoch waren die Kosten der Maßnahme oder werden diese im Rahmen eines Programms (z.B. von Ilek) übernommen?

Wir bedanken uns für die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen!

Viele Grüße

Monika Maul-Vogt

 

für die GLH-Fraktion

Haushaltsrede der GLH zur Verabschiedung des Haushalts 2021

Dr. Claudia Helms

▼Mehrheit von FW, FDP und CDU sperrt sich gegen Klima-Investitionen

Mehrheit von FW, FDP und CDU sperrt sich gegen Klima-Investitionen

Für den Haushalt 2021 stand im Fokus der GLH-Anträge, die zusammen mit der SPD gestellt wurden, ein Klimaschutz-Paket: Fortschreibung des Klimaschutzplans in richtiges Klimaschutzkonzept, energetische Sanierung der Sporthallen sowie der Alten Villa, eine weitere öffentliche E-Ladesäule und verbindliche Einstellung von Mitteln für 2022 für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED. Insbesondere die energetische Sanierung der Hallen sollte eine Selbstverständlichkeit sein – schon mit Blick auf die Energie- und Stromkosten der Gemeinde. Diese sind z. B. von 2019 auf 2020 um 130.000 Euro gestiegen! Dies ist mehr als die prognostizierte jährliche Einnahme aus der Gewerbegebietserweiterung.

Klares Bekenntnis Fehlanzeige

Vollkommen unverständlich war das Verhalten der Mehrheit von Freien Wählern, FDP und CDU zu diesem Thema. Statt eines klaren Bekenntnisses dazu, die energetische Sanierung der Hallen von vornherein in die Sanierungs-Planung aufzunehmen, hörte man aus den Reihen der Freien Wähler: „zu teuer“, von der FDP, dies „beinhalte der Grundsatzbeschluss nicht und verteuere alles“, die CDU will sich „später damit beschäftigen“.

Man muss sich das ganz konkret vor Augen führen: Die Sporthallen sollen für mehrere Millionen Euro saniert werden, aber die energetische Sanierung, also geförderte Maßnahmen, die inzwischen jeder Privatbauherr wie selbstverständlich mit umsetzt, werden von FWV und FDP abgelehnt, als Schaufensteranträge bezeichnet. Dabei ist klar: wenn jetzt energetische Sanierung nicht von Anfang an mitgeplant wird, wird nach Abschluß der Sanierungsarbeiten an den Hallen in den nächsten 20 Jahren nichts mehr getan. Thematisiert wird dies jetzt bei den einzelnen weiteren Planungen. Dann wird sich zeigen, wie die Mehrheit des Gemeinderats zum Klimaschutz steht!

Gleiches bei der Alten Villa: Dieses ortsbildprägende und von vielen Vereinen genutzte Gebäude in der Ortsmitte verfällt seit Jahren, der Sanierungsstau wird immer größer. Alle unsere Anträge, dieses wichtige öffentliche Gebäude zu sanieren, wurden bisher durch diese Parteien abgeblockt. Dabei ist es eine Binsenweisheit: Die Kosten für notwendige Sanierungen werden durch Zuwarten immer teurer! Solide Finanzpolitik und zukunftsweisende Umwelt- und Klimapolitik sieht anders aus als das, was diese Fraktionen im Gemeinderat vertreten.

Immerhin konnte sichergestellt werden, dass ein Klimaschutzkonzept erarbeitet wird. Eine weitere E-Ladesäule kommt, Geld für die LED-Beleuchtung soll es im Haushalt 2022 geben.

Unsere weiteren Anträge fanden überwiegend Mehrheiten. Für das Bauamt wurde eine Stelle genehmigt. Angesichts der bevorstehenden Megaprojekte wie der Hallensanierungen ist das sinnvoll, insbesondere wenn die Stelle mit Schwerpunkt Ingenieurwesen besetzt werden kann. Davon erhoffen wir uns auch eine Reduktion der externen Gutachter- und Beratungskosten, die im aktuellen Haushalt rund 450.000€ ausmachen.

Auch werden in 2021 Maßnahmen zum Ausbau des öffentlichen WLAN-Netzes angegangen. Und die Verwaltung wird mit Feuerwehr und Rettungsdiensten eine Verbesserung der Katastrophenschutz-Warnung erarbeiten, nachdem beim Warntag eine zeitnahe Warnung der Bevölkerung auch in Hirschberg nicht gut funktioniert hat.

Pseudo-Sparen?

Anträge der FWV, CDU und FDP liefen am Ende im Wesentlichen darauf hinaus, Investitionen von 2021 in 2022 zu schieben, vor allem Gebäudesanierungen. Ansonsten wurde durch Streichungen der geplanten Durchwegungen „Im Eck“ und zwischen der Haltestelle Süd und dem Friedhof in Großsachsen gerade mal 80.000 Euro eingespart. Die fadenscheinige Begründung dieser Fraktionen, dass aufgrund des anstehenden Bürgerentscheids die Gewerbesteuereinnahmen nicht sicher seien, grenzte schon an Ironie, da selbst aufgrund des sehr optimistischen Gutachtens, das von ihnen regelmäßig zitiert wird, frühestens in vier bis fünf Jahren überhaupt mit Einnahmen aus einer eventuellen Erweiterung zu rechnen wäre. Genau betrachtet waren diese Anträge bzw. Verschiebungen reine Kosmetik. Denn gerade diese Fraktionen haben im Vorjahr Maßnahmen beantragt und durchgesetzt, die Folgekosten im 5-stelligen Bereich bereits in diesem Haushalt haben und in den kommenden Jahren in Millionenhöhe, wie z.B. die Umgehungsstraße.

Für den Haushalt 2021 stand im Fokus der GLH-Anträge, die zusammen mit der SPD gestellt wurden, ein Klimaschutz-Paket: Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts, energetische Sanierung der Sporthallen sowie der Alten Villa, eine weitere öffentliche E-Ladesäule und verbindliche Einstellung von Mitteln für 2022 für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED. Insbesondere die energetische Sanierung der Hallen sollte eine Selbstverständlichkeit sein – schon mit Blick auf die Energie- und Stromkosten der Gemeinde. Diese sind z. B. von 2019 auf 2020 um 130.000 Euro gestiegen! Dies ist mehr als die prognostizierte jährliche Einnahme aus der Gewerbegebietserweiterung.

Klares Bekenntnis Fehlanzeige

Vollkommen unverständlich war das Verhalten der bürgerlichen Mehrheit zu diesem Thema. Statt eines klaren Bekenntnisses dazu, die energetische Sanierung der Hallen von vornherein in die Sanierungs-Planung aufzunehmen, hörte man aus den Reihen der Freien Wähler: „zu teuer“, von der FDP, dies „beinhalte der Grundsatzbeschluss nicht und verteuere alles“, die CDU will sich „später damit beschäftigen“.

Man muss sich das ganz konkret vor Augen führen: Die Sporthallen sollen für mehrere Millionen Euro saniert werden, aber die energetische Sanierung, also geförderte Maßnahmen, die inzwischen jeder Privatbauherr wie selbstverständlich mit umsetzt, werden von FWV und FDP abgelehnt, als Schaufensteranträge bezeichnet. Dabei ist klar: wenn jetzt energetische Sanierung nicht von Anfang an mitgeplant wird, wird nach Abschluß der Sanierungsarbeiten an den Hallen in den nächsten 20 Jahren nichts mehr getan. Thematisiert wird dies jetzt bei den einzelnen weiteren Planungen. Dann wird sich zeigen, wie die Mehrheit des Gemeinderats zum Klimaschutz steht!

Gleiches bei der Alten Villa: Dieses ortsbildprägende und von vielen Vereinen genutzte Gebäude in der Ortsmitte verfällt seit Jahren, der Sanierungsstau wird immer größer. Alle unsere Anträge, dieses wichtige öffentliche Gebäude zu sanieren, wurden bisher durch die bürgerlichen Parteien abgeblockt. Dabei ist es eine Binsenweisheit: Die Kosten für notwendige Sanierungen werden durch Zuwarten immer teurer! Solide Finanzpolitik und zukunftsweisende Umwelt- und Klimapolitik sieht anders aus als das, was diese Fraktionen im Gemeinderat vertreten.

Immerhin konnte sichergestellt werden, dass das Klimaschutzkonzept fortgeführt wird. Eine weitere E-Ladesäule kommt, Geld für die LED-Beleuchtung soll es im Haushalt 2022 geben.

Unsere weiteren Anträge fanden überwiegend Mehrheiten. Für das Bauamt wurde eine Stelle genehmigt. Angesichts der bevorstehenden Megaprojekte wie der Hallensanierungen ist das sinnvoll, insbesondere wenn die Stelle mit Schwerpunkt Ingenieurwesen besetzt werden kann. Davon erhoffen wir uns auch eine Reduktion der externen Gutachter- und Beratungskosten, die im aktuellen Haushalt rund 450.000€ ausmachen.

Auch werden in 2021 Maßnahmen zum Ausbau des öffentlichen WLAN-Netzes angegangen. Und die Verwaltung wird mit Feuerwehr und Rettungsdiensten eine Verbesserung der Katastrophenschutz-Warnung erarbeiten, nachdem beim Warntag eine zeitnahe Warnung der Bevölkerung auch in Hirschberg nicht gut funktioniert hat.

Pseudo-Sparen?

Anträge der FWV, CDU und FDP liefen am Ende im Wesentlichen darauf hinaus, Investitionen von 2021 in 2022 zu schieben, vor allem Gebäudesanierungen. Ansonsten wurde durch Streichungen der geplanten Durchwegungen „Im Eck“ und zwischen der Haltestelle Süd und dem Friedhof in Großsachsen gerade mal 80.000 Euro eingespart. Die fadenscheinige Begründung dieser Fraktionen, dass aufgrund des anstehenden Bürgerentscheids die Gewerbesteuereinnahmen nicht sicher seien, grenzte schon an Ironie, da selbst aufgrund des sehr optimistischen Gutachtens, das von ihnen regelmäßig zitiert wird, frühestens in vier bis fünf Jahren überhaupt mit Einnahmen aus einer eventuellen Erweiterung zu rechnen wäre.

Zudem haben gerade diese Fraktionen im Vorjahr Maßnahmen beantragt und durchgesetzt, die Folgekosten im 5-stelligen Bereich bereits in diesem Haushalt haben und in den kommenden Jahren in Millionenhöhe, wie z.B. die Umgehungsstraße.

▼Mehrheit von FW, FDP und CDU sperrt sich gegen Klima-Investitionen

Mehrheit von FW, FDP und CDU sperrt sich gegen Klima-Investitionen

Für den Haushalt 2021 stand im Fokus der GLH-Anträge, die zusammen mit der SPD gestellt wurden, ein Klimaschutz-Paket: Fortschreibung des Klimaschutzplans in richtiges Klimaschutzkonzept, energetische Sanierung der Sporthallen sowie der Alten Villa, eine weitere öffentliche E-Ladesäule und verbindliche Einstellung von Mitteln für 2022 für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED. Insbesondere die energetische Sanierung der Hallen sollte eine Selbstverständlichkeit sein – schon mit Blick auf die Energie- und Stromkosten der Gemeinde. Diese sind z. B. von 2019 auf 2020 um 130.000 Euro gestiegen! Dies ist mehr als die prognostizierte jährliche Einnahme aus der Gewerbegebietserweiterung.

Klares Bekenntnis Fehlanzeige

Vollkommen unverständlich war das Verhalten der Mehrheit von Freien Wählern, FDP und CDU zu diesem Thema. Statt eines klaren Bekenntnisses dazu, die energetische Sanierung der Hallen von vornherein in die Sanierungs-Planung aufzunehmen, hörte man aus den Reihen der Freien Wähler: „zu teuer“, von der FDP, dies „beinhalte der Grundsatzbeschluss nicht und verteuere alles“, die CDU will sich „später damit beschäftigen“.

Man muss sich das ganz konkret vor Augen führen: Die Sporthallen sollen für mehrere Millionen Euro saniert werden, aber die energetische Sanierung, also geförderte Maßnahmen, die inzwischen jeder Privatbauherr wie selbstverständlich mit umsetzt, werden von FWV und FDP abgelehnt, als Schaufensteranträge bezeichnet. Dabei ist klar: wenn jetzt energetische Sanierung nicht von Anfang an mitgeplant wird, wird nach Abschluß der Sanierungsarbeiten an den Hallen in den nächsten 20 Jahren nichts mehr getan. Thematisiert wird dies jetzt bei den einzelnen weiteren Planungen. Dann wird sich zeigen, wie die Mehrheit des Gemeinderats zum Klimaschutz steht!

Gleiches bei der Alten Villa: Dieses ortsbildprägende und von vielen Vereinen genutzte Gebäude in der Ortsmitte verfällt seit Jahren, der Sanierungsstau wird immer größer. Alle unsere Anträge, dieses wichtige öffentliche Gebäude zu sanieren, wurden bisher durch diese Parteien abgeblockt. Dabei ist es eine Binsenweisheit: Die Kosten für notwendige Sanierungen werden durch Zuwarten immer teurer! Solide Finanzpolitik und zukunftsweisende Umwelt- und Klimapolitik sieht anders aus als das, was diese Fraktionen im Gemeinderat vertreten.

Immerhin konnte sichergestellt werden, dass ein Klimaschutzkonzept erarbeitet wird. Eine weitere E-Ladesäule kommt, Geld für die LED-Beleuchtung soll es im Haushalt 2022 geben.

Unsere weiteren Anträge fanden überwiegend Mehrheiten. Für das Bauamt wurde eine Stelle genehmigt. Angesichts der bevorstehenden Megaprojekte wie der Hallensanierungen ist das sinnvoll, insbesondere wenn die Stelle mit Schwerpunkt Ingenieurwesen besetzt werden kann. Davon erhoffen wir uns auch eine Reduktion der externen Gutachter- und Beratungskosten, die im aktuellen Haushalt rund 450.000€ ausmachen.

Auch werden in 2021 Maßnahmen zum Ausbau des öffentlichen WLAN-Netzes angegangen. Und die Verwaltung wird mit Feuerwehr und Rettungsdiensten eine Verbesserung der Katastrophenschutz-Warnung erarbeiten, nachdem beim Warntag eine zeitnahe Warnung der Bevölkerung auch in Hirschberg nicht gut funktioniert hat.

Pseudo-Sparen?

Anträge der FWV, CDU und FDP liefen am Ende im Wesentlichen darauf hinaus, Investitionen von 2021 in 2022 zu schieben, vor allem Gebäudesanierungen. Ansonsten wurde durch Streichungen der geplanten Durchwegungen „Im Eck“ und zwischen der Haltestelle Süd und dem Friedhof in Großsachsen gerade mal 80.000 Euro eingespart. Die fadenscheinige Begründung dieser Fraktionen, dass aufgrund des anstehenden Bürgerentscheids die Gewerbesteuereinnahmen nicht sicher seien, grenzte schon an Ironie, da selbst aufgrund des sehr optimistischen Gutachtens, das von ihnen regelmäßig zitiert wird, frühestens in vier bis fünf Jahren überhaupt mit Einnahmen aus einer eventuellen Erweiterung zu rechnen wäre. Genau betrachtet waren diese Anträge bzw. Verschiebungen reine Kosmetik. Denn gerade diese Fraktionen haben im Vorjahr Maßnahmen beantragt und durchgesetzt, die Folgekosten im 5-stelligen Bereich bereits in diesem Haushalt haben und in den kommenden Jahren in Millionenhöhe, wie z.B. die Umgehungsstraße.

Haushaltsanträge Fraktionen – Haushaltsplanung 2021 Gemeinde Hirschberg a.d.B.

Gemeinsamer Anträge SPD und GLH

Haushaltsanträge Fraktionen – Haushaltsplanung 2021 Gemeinde Hirschberg a.d.B.

Antrag: Erweiterung Klimaschutzkonzept und erste Schritte Umsetzung Maßnahmen Klimaschutz

Haushaltsanträge Fraktionen – Haushaltsplanung 2021 Gemeinde Hirschberg a.d.B.

Antrag: Katastrophenschutz; Erstellung eines aktuellen Konzepts

Haushaltsanträge Fraktionen – Haushaltsplanung 2021 Gemeinde Hirschberg a.d.B.

Antrag: Schaffung, Ausschreibung und Besetzung einer zusätzlichen Stelle im Bauamt

Stellungnahme der GLH (von M. Maul-Vogt) zu TOP 5 der GRS (Antrag von FWV, CDU, FDP und Replik auf BM Gänshirt)

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Bericht aus dem Gemeinderat Sitzung 29.09.2020

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Themen:

 1.Gewerbegebiet – gemeinsamer Antrag GLH und SPD 

 2.Sport-Hallen und Kulturhaus

 3.Neubaugebiet - Sozialer Wohnungsbau

 4.Zukunftswerkstatt Soziales

 

 

Stellungnahme von GLH und SPD zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2020

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Antrag der GLH und SPD Hirschberg – Erstellung von Leitsätzen und Ansiedlungskriterien zur Erweiterung des „Gewerbepark Hirschberg Süd"

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Änderung der Vereinsförderung

Neufestsetzung der Grundzuschüsse

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Gemeinderat beschließt Haushaltssperre

Bericht aus dem Gemeinderat 28.04.2020

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Haushaltsrede der GLH zur Verabschiedung des Haushalts 2020

Vorgetragen von Leonie Mußotter

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Bericht aus dem Gemeinderat: Digitalpaket Schulen

Die GLH-Fraktion hatte bei der Gemeindeverwaltung angefragt, ob Hirschberg Mittel aus dem Digitalpakt und der Landesförderung erhalten hat bzw. erhalten wird und welche weiteren Schritte geplant sind. Die Antwort darauf wurde am 28. Januar in der Gemeinderatssitzung besprochen: 

Hirschberg wurden aus den Bundesmitteln ein Betrag in Höhe von 107.500 Euro zugeteilt. Voraussetzung für die Förderung ist ein Medienentwicklungsplan mit einer Bestandsaufnahme der Ausstattung, einem Einsatzkonzept und einem Fortbildungsplan für die Lehrkräfte. Die Gemeindeverwaltung wird die Vorbereitungen der Schulen unterstützen.

Die Landesförderung in Höhe von 43.000 Euro hat die Gemeinde bereits erhalten und entsprechend den Schülerzahlen auf die beiden Schulen verteilt. Die Verwaltung wird für diesen Betrag eine zweckgebundene Rücklage bilden, damit der Verwendungszweck sichergestellt bleibt.

Wir freuen uns, dass die Gemeinde und die beiden Schulen das Thema verfolgen und den Medienentwicklungsplan vorbereiten werden. Wichtig ist, den vorgegebenen Zeitplan im Auge zu behalten, da die Gelder nur bis April 2022 zur Verfügung stehen. Es sollte darauf geachtet werden, die Gelder zu nutzen, um Schwachstellen in der Ausstattung der beiden Schulen gezielt zu beheben und die Ausstattung bedarfsgerecht und entsprechend dem pädagogischen Konzept zu erweitern bzw. erneuern. Gerade auch Fortbildungen für die Lehrkräfte sehen wir als wichtigen Bestandteil der Digitalisierungsbemühungen an.

Wichtig ist auch, dass der Medienentwicklungsplan den Gemeinderatsmitgliedern als Information zugesandt wird, da er auch Informationen über den aktuellen Stand der digitalen Ausstattung der Schulen gibt und die geplanten Maßnahmen konkretisiert.  

 

Haushaltsberatungen

Am 4. Februar wurde im Gemeinderat über die Haushaltsanträge der Fraktionen abgestimmt.

Friedhof Großsachsen

Die GLH hatte beantragt, den Friedhof Großsachsen fußläufig an die OEG-Haltestelle Großsachsen-Süd anzubinden und damit einen zusätzlichen Zugang im Südwesten des Friedhofs zu schaffen. Wir freuen uns, dass diese Maßnahme nun umgesetzt wird. Die zunächst von der Verwaltung vorgesehene neue Bestuhlung der Trauerhalle Großsachsen, deren Notwendigkeit die CDU in einem Antrag nochmals aufgriff, war uns ebenfalls ein Anliegen. Diesen Antrag haben wir gerne und selbstverständlich unterstützt.

Sanierung der Alten Villa weiter verschoben

Zudem hatte die GLH-Fraktion die Einstellung von Mitteln für die Umsetzung erster Sanierungsmaßnahmen an der „Alten Villa“ und einen weiteren Betrag für 2021 beantragt. 

Der Sanierungsstau an kommunalen Gebäuden ist lange bekannt, aber im Haushalt 2020 sind keinerlei Mittel dafür eingestellt. An der Alten Villa besteht – insbesondere am Dach – dringender Handlungsbedarf sowohl zum Erhalt der Bausubstanz als auch mit Blick auf die Energiekosten. Die Sanierung steht schon lange an, wurde aber immer wieder verschoben, zuletzt aufgrund des Nachtragshaushalts 2019.

Unser Antrag wurde leider abgelehnt. Dass durch das Aufschieben die Kosten für die Sanierung steigen werden und die Liste der unerledigten Aufgaben immer länger wird, wurde bei dieser kurzsichtigen Entscheidung offenbar nicht bedacht.

Klimaschutz-Anträge finden keine Mehrheit

Unerfreulich ist das Ergebnis der Haushaltsberatungen auch in Hinblick auf den Klimaschutz. Die GLH hatte beantragt, den Haushaltsansatz zur Entwicklung eines Klimaschutzkonzepts um 10.000 Euro aufzustocken, da der vorgesehene Betrag auch unter Berücksichtigung entsprechender Fördermittel zu gering sein dürfte. Ein Antrag der SPD ging in die gleiche Richtung. 

Beide Anträge wurden mit der Mehrheit von CDU, Freien Wählern und FDP abgelehnt. Damit wird auch in diesem Jahr voraussichtlich nicht ausreichend Geld im Haushalt Hirschbergs vorgehalten sein um ein Klimaschutzkonzept erarbeiten zu lassen. Weitreichende Klimaschutzmaßnahmen lassen sich mit den vorgesehenen Geldern voraussichtlich nicht realisieren. Zudem sprachen sich FDP und CDU sogar grundsätzlich gegen die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts aus.   

Dieses Abstimmungsergebnis steht im krassen Gegensatz zu den Wahlversprechen der konservativen Parteien. So hat etwa die CDU in ihrem Brief an die Erstwähler für die Gemeinderatswahl 2019 geworben: „Mit Deiner Stimme kannst Du uns dabei unterstützen, ganz konkret den Klimawandel zu bekämpfen.“  Mit ihrem Verhalten machen sie sich in Sachen Klimaschutz unglaubwürdig und zeigen, wie wenig ernst sie die Wählerinnen und Wähler nehmen.       

 

GLH Statement zum Zuschussantrag der evangelischen Kirchengemeinde auf Erhöhung des Zuschusses zum Bau des evangelischen Gemeindehauses

VA 15.01.2020 TOP 1 öffentlich: Zuschuss Neubau ev. Gemeindehaus

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Zuschuss für das evangelische Gemeindehaus: Keine Erhöhung der Förderung

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Anfrage der GLH zu den Fördermitteln für den „Digitalpakt Schule“

1.     Fördermittel Bund

Mit den Finanzhilfen unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bei ihren Investitionen in die Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen.

In der VA-Sitzung 11/19 hatte die GLH wegen der Zuschüsse aus dem Digitalpakt Schule nachgefragt, nachdem veröffentlicht war, dass Hirschberg einen Betrag von 107.500 € zugeteilt bekam (je Grundschüler 296 €).

Seitens der Verwaltung wurde auf die Fördermittelvoraussetzungen verwiesen:

Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums ist am 7. September 2019 in Kraft getreten. Zu den Antragsvoraussetzungen zählt u.a. die Vorlage eines Medienentwicklungsplans, der eine Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten Ausstattung, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept und eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte enthält.

Hierzu stellen sich uns jedoch noch nachfolgende Fragen:

1.     Benötigen bzw. erhalten die beiden Grundschulen Unterstützung vom Schulträger, um baldmöglichst Antragsreife zur Abrufung der Fördermittel herbeizuführen?

2.     Bis wann müssen die Fördergelder abgerufen sein, um nicht zu verfallen? 3.     Für die Auszahlung ist eine Eigenbeteiligung der Kommune von 20% (das entspricht 21.400 €) erforderlich – ist dieses Geld im HH vorgesehen? 

2.     Fördermittel Land

Zusätzlich zu den Bundesmitteln wurden auf Vorschlag der Gemeinsamen Finanzkommission von Land und Kommunen für die Anschubfinanzierung zur Digitalisierung an Schulen insgesamt 150 Mio. Euro bereitgestellt. Die ersten 75 Mio. Euro wurden den kommunalen Trägern im Sommer 2019 in pauschaler Form über einen Sonderlastenausgleich im Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.

Die weiteren 75 Mio. Euro sind im Dezember 2019 an die Kommunen vergeben worden.   

Hierzu nachfolgende Fragen:   

1.     Welche Beträge in welcher Höhe wurden Hirschberg in diesem Zusammenhang im Sommer 2019 und im Dezember 2019 angewiesen?

2.     Wie wurden sie verbucht bzw. werden sie für den „Verwendungszweck Digitalpakt“ vorgehalten? Welche Verwendung ist konkret vorgesehen?

3.     Sind die Gelder mit einem entsprechenden Haushaltsvermerk versehen? 

Wir bitten, diese Anfrage zur Beantwortung als Informations-TOP auf die Tagesordnung/öffentlich der nächsten Gemeinderatssitzung nehmen. Vielen Dank!

Monika Maul-Vogt für die Fraktion der GLH      

Bericht aus dem Gemeinderat: Kommt endlich ein Klimaschutzkonzept?

Ganz so weit war es im Gemeinderat noch nicht. Auf der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt (ATU) vom 3. Dezember stand der Energiebericht 2018 für die kommunalen Gebäude der Gemeinde. Doch scheint die Verwaltung im Jahr 2019 einem Klimaschutzkonzept gegenüber weitaus aufgeschlossener zu sein als noch vor einigen Jahren, als das Thema schon einmal im Gemeinderat diskutiert wurde. Damals wurde das Vorhaben abgelehnt.

Um unseren Bericht aus dem Mai 2013 zu zitieren: „Der Gemeinderat war angetreten, die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts zu beschließen – so die Verwaltungsvorlage in der Gemeinderatssitzung vom 7. Mai 2013. Beschlossen wurden dann jedoch lediglich drei Einzelmaßnahmen. Auch wenn der Gemeinderatsbeschluss es suggeriert – die Gemeinde Hirschberg hat kein Klimaschutzkonzept beschlossen. Beschlossen wurden lediglich drei singuläre Klimaschutzmaßnahmen.“ 

Die Sitzungsvorlage zum Energiebericht (einsehbar auf der Internetseite der Gemeinde) scheint jetzt die Idee eines Klimaschutzkonzepts vorzubereiten: „Unter anderem sollte ein gezielt auf die Gemeinde abgestimmtes Klimaschutzkonzept entwickelt werden“, ist dort zu lesen, und weiter: „Die Verwaltung strebt den Aufbau eines Management- und Zertifizierungssystems an, welches systematische Kontrollen und Bewertungen der kommunalen Energie- und Klimaschutzaktivitäten ermöglicht.“ Das weitere Vorgehen soll zeitnah abgestimmt werden. 

Dies ist ein wichtiger – und lange überfälliger – Schritt. Andere Gemeinden sind bereits sehr viel weiter auf dem Weg zur klimaneutralen Gemeinde, und die Verwaltung wird Mühe haben, die Jahre des Aussitzens unter Bürgermeister Just wieder aufzuholen. Die Prognosen von Klimaforschern weltweit machen deutlich, dass es auf die nächsten Jahre ankommt, wenn wir die Klimakatastrophe eindämmen wollen. Was wir also brauchen, ist ein ambitioniertes Klimaschutzkonzept mit klar definierten Einsparzielen und wirkungsvollen Maßnahmen.

Die GLH wird die Verwaltung bei diesem Ziel nach Kräften unterstützen. Hoffen wir, dass die anderen Fraktionen im Gemeinderat nicht wieder bremsen.        

Die GLH unterstützt die Fortführung der Zuschüsse für die Musikschule und die Volkshochschule Badische Bergstraße

Am 26.11.2019 ging es im Gemeinderat wieder um die Bezuschussung dieser beiden Einrichtungen, die eine wichtige Funktion in der außerschulischen Bildung und Fortbildung erfüllen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene erhalten ein breites Angebot an Kursen und Unterrichtsmöglichkeiten, die das Erlernen verschiedenster Instrumente und Themenbereiche wie Sprachen, Kochen, Handarbeit, intelligente Technologie, Entspannung und  Sport mit einschließen. Den steigenden Personal- und Sachkosten muss Rechnung getragen werden, so dass die Zuschüsse sich zwar nicht um den von den Einrichtungen geforderten Betrag aber dennoch leicht erhöhen. Dies erfolgte in Abstimmung mit den anderen beteiligten Kommunen Weinheim, Hemsbach und Laudenbach.

Die GLH stimmte dem Beschlussvorschlag zu und betonte, dass von SPD und FDP angesprochene Überschneidungen im Angebot mit lokalen Sportvereinen nur einen geringen Anteil im großen Angebot ausmachen, sowieso verschiedene Klientele ansprechen  und sicher durch eine verbesserte Kommunikation im Vorfeld der Programmplanung aus der Welt geschafft werden können.      

Zukunftswerkstatt – Anträge der GLH - Wie soll es weitergehen?

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Bericht aus dem Gemeinderat

Gemeinderatssitzung vom 26.11.2019 - Spielplatz Landwehrhagener Platz

Wie bereits im ATU votierte die GLH-Fraktion mehrheitlich (außer GR Treiber) gegen die Einstellung von 400.000 Euro in die Haushalte 2020/2021.

Auch für die GLH steht außer Frage, dass die Spielplatzsanierung notwendig ist und auch 2020/2021 in Angriff genommen werden sollte, also natürlich auch Geld für die Sanierung in den Haushalt eingestellt werden sollte.

Aber die finanzielle Lage der Gemeinde hat sich im Vergleich zum Beginn der Planungen erheblich verschlechtert, eine Besserung ist auch in der künftigen Haushaltsentwicklung nicht in Sicht, wie Bürgermeister Gänshirt sehr deutlich gemacht hat.

Die GLH fordert daher ein Umdenken: 400.000 Euro wären schon in Zeiten voller Kassen viel Geld, aber angesichts der angespannten Haushaltslage sollten unseres Erachtens das Projekt deutlich in den Kosten reduziert werden. 

Wir sind der Meinung, dass wir es uns angesichts der finanziellen Situation nicht leisten sollten, 400.000 Euro für eine Spielplatzumgestaltung auszugeben. Deshalb war unser Vorschlag: zurück zur Planung mit Kostendeckelung. Hierfür hat sich leider im Gemeinderat keine Mehrheit gefunden. 

Mitnichten haben wir an Einsparungen„ausgepresst, was möglich war“, eher was die Architekten bereit waren, einzusparen - wie Einsparung wirklich geht, haben z.B. der Stresstest für das Ev. Gemeindehaus und das Friedhof-Betriebsgebäude in Weinheim gezeigt.

Wir haben bereits ein Großprojekt, das die Mittel der Gemeinde in den nächsten Jahren im Wesentlichen binden wird. Bei weiteren Projekten sollten wir Fehler im Hinblick auf Kostendeckel und Einsparungen nicht wiederholen. Mit dem vorgesehenen Kostenrahmen haben wir hier jedoch das nächste Projekt, das die finanziellen Spielräume noch mehr einengen wird. Andere, auch kleinere aber sinnvolle Dinge werden auf der Strecke bleiben. 

Man muss auch mal den Mut, haben, die Reißleinezu ziehen – das würde jeder vernünftige Privathaushalt tun. Und hier reden wir von Steuergeldern.

Wir sind überzeugt: auch für 250.000 – 300.000 Euro bekämen wir einen qualitativ guten Spielplatz. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Spielgeräte lediglich mit 35.000 Euro, also ca. 10 % der Gesamt-Kosten veranschlagt sind. Die restlichen Kosten gehen im Wesentlichen in Erdbewegungen. 

Uns ist durchaus bewusst: es wurde viel Vorarbeit geleistet, insbesondere auch in der Kommunikation mit den Anliegern. Aber veränderte Situationen erfordern auch Anpassungen.

Unser Fazit: ein klares Ja zur Sanierung und damit zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln, ja auch zum Zeitplan, aber ein klares Nein zur Höhe des Betrags.      

 

Hirschberg Zukunftswerkstatt wird 2020 geplant

Bericht der RNZ vom 30.11.2019 

 

Bitte hier anklicken und weiterlesen!   -->

https://www.rnz.de/nachrichten/bergstrasse_artikel,-hirschberg-zukunftswerkstatt-wird-2020-geplant-_arid,482571.html  

    

 

 

 

Stellungnahme der Fraktionen zum Nachtragshaushalt 2019

 

 

 

 

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Bericht aus dem Gemeinderat vom 03.12.2018

Der Kreis erhöht die Zuschüsse zur Tagespflege – dies war Anlass für die CDU-Fraktion Hirschberg die Verwaltung zu beauftragen, die örtliche Zuschussregelung neu zu bewerten. 

Das
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Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans

Im Juni stand die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans auch für Hirschberg auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Es war über den Vorentwurf nach Beteiligung der
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Überplanung und Neustrukturierung der Friedhöfe

Die Bestattungsformen ändern sich. Früher war die Erdbestattung die Regel, mittlerweile überwiegen Urnenbestattung und andere Bestattungsformen. Stichworte sind gärtnergepflegte
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Zwei wichtige Themen wurden in der Sitzung des Gemeinderats vom 25.04.2018 behandelt.

Implementierung und Besetzung eines Gestaltungsbeirats für Hirschberg auf Antrag der GLH Der GLH war die schnellstmögliche Einsetzung eines
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Hirschberg ein Fairtrade Gemeinde

Grüne Räte für Hirschberg

 

Die grüne Stimme vernehmbar machen!

Die Grüne Liste Hirschberg (GLH) bleibt auch in Zukunft drittstärkste politische Kraft im Gemeinderat! Bei den Kommunalwahlen im Mai 2014 konnte die GLH ihr gutes Ergebnis von 2009 nach Prozenten noch steigern und behält auch weiterhin vier Sitze im 20köpfigen Hirschberger Rat. Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode im September 2014 vertreten damit weiterhin die beiden Großsachsener Monika Maul-Vogt und Thomas Herdner neben den Leutershausener Fraktionsmitgliedern Jürgen Steinle und Karl-Heinz Treiber, die Interessen nachhaltiger Politik im Ortsteil Großsachsen.

 

Sie haben Fragen oder Anregungen für den Gemeinderat? Schreiben Sie uns:

fraktion@gruene-liste-hirschberg.de

Position der GLH-Fraktion zu TOP 2 und 3, 4 Bebauungsplan Sterzwinkel, 1. Änderung

Zusammenfassung:

Es bestehen u. E. offensichtliche Defizite in der Ermittlung erheblicher Belange für die Abwägung, entscheidende Kriterien wurden im Gutachten nicht ermittelt – nach eigenen Aussagen der Gutachter. Andere – im Planentwurf behauptete - Kriterien liegen nicht vor, ebenfalls nach Aussage der Gutachter. Zudem sehen wir die oben benannten Widersprüche. Umstände, die wir – gerade als Gemeinderäte – nicht einfach übergehen können und dürfen.

 

Die GLH hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abwägung und des Planentwurfs und stimmen folglich TOP 2und 3 nicht zu, mit den örtlichen Bauvorschriften erklären wir uns einverstanden.

 

Begründung im Enzelnen:

Bei dem Vorhaben handelt es sich ohne Frage handelt um ein attraktives Projekt. Und natürlich ist es für eine Gemeinde legitimes Ziel, Kaufkraft zurückzuholen. Allerdings sind für die GLH tatsächlich noch nicht alle Probleme gelöst

 

Nicht wegen des Therapiezentrums, hier haben wir von Anfang an betont, dass dieses das therapeutische Angebot in Hirschberg hervorragend ergänzt und diesbezüglich auch nie Probleme gesehen. Sondern wegen der Erweiterung des Edeka-Marktes und des Drogeriemarkts, insbesondere in dieser Kombination und in Konsequenz in seiner Auswirkung auf die Umsatzverteilung.

 

Natürlich wissen auch wir, dass sich viele Menschen in Hirschberg einen Drogeriemarkt und auch die Edeka-Erweiterung wünschen und das als Bereicherung sehen. Auch der Wunsch des Betreibers, seinen Markt zu erweitern, ist für uns durchaus nachvollziehbar. Trotzdem sind objektiven Kriterien einzuhalten und die gleichen Anforderungen zu stellen, wie bei jedem anderen Planentwurf auch.

 

Der Plan muss formelle und materielle Voraussetzungen erfüllen, diese sind objektiv zu überprüfen. Die Prüfung ist nicht am gewünschten Ergebnis auszurichten - es kommt nicht darauf an, ob uns Projekt und Investor, wie in diesem Fall, sympathisch sind - und im nächsten vielleicht nicht.

 

In der Sache haben wir grundsätzliche Bedenken, die nach wie vor nicht ausgeräumt sind. Hierzu stehen wir.

Und ich denke, damit stehen wir nicht allein, wenn wir uns die Einwendungen ansehen.

  • Bemerkenswert ist die Qualität der Einwendungen: wir erinnern uns an keinen BPlan mit so vielen kritischen und substantiierten Einwendungen, insbesondere von beteiligten Behörden – die übrigens erstaunlicherweise die größeren Bedenken bezüglich des Drogeriemarkts äußern.
  • Diese Bedenken setzen durchaus an den Punkten an, die auch wir bereits im Vorfeld bemängelt haben.
  • Bemerkenswert halten wir auch die Anzahl der Einwendungen von besorgten Bürgern hinsichtlich der Versorgung in den innerörtlichen Lagen. Das gilt es genauso ernst zu nehmen wie die Wünsche nach verbesserten Einkaufsmöglichkeiten. Und das muss seinen Niederschlag in einer ordnungsgemäßen Abwägung finden.

 

Eine rechtmäßige Abwägung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn alle wesentlichen Aspekte berücksichtigt und alle erheblichen Belange ermittelt wurden.

 

Genau das ist u.E. teilweise offensichtlich nicht der Fall, auch enthält die Abwägung Widersprüche. Und insbesondere wurden nicht alle entscheidungserheblichen Abwägungsbelange ermittelt.

Zu den für uns 5 wichtigsten Punkten:

  1. Planrechtfertigung (Anlass und Ziele) – ist eine eigenständige materielle Voraussetzung und kann damit nicht Gegenstand der Abwägung im Sinn von Vor- und Nachteilen sein.

Unstreitig steht fest, dass Hirschberg keine zentralörtliche Bedeutung hat. Ein Projekt dieser Größenordnung ist damit nur zulässig, um Versorgungslücken zu schließen, d.h. die Grundversorgung sicherzustellen. Eine Angebotslücke – betrifft die Breite und Tiefe der angebotenen Sortimente -  reicht nicht aus. Die Begriffe sind damit keineswegs identisch.

 

Versorgungslücken entstehen auch nicht durch wiederholte Behauptungen: In der Abwägung wie auch im Planentwurf wird mehrfach ausgeführt, es bestünden Versorgungslücken (siehe S. 54, auch ergänzende Unterlagen S. 85). Das ist falsch.

 

Das Einzelhandelsgutachten der Firma bulwiengesa, die „Potential- und Wirkungsanalyse“ vom 18.10.2017(siehe z.B. S. 11, 39) spricht jedoch explizit ausschließlichvon Angebotslücken, es bestätigt jedoch keine Versorgungslücken. Dies gilt für Lebensmittel, auch Biowaren und Drogeriewaren. Dies wurde zudem so von dem Gutachter, Herrn Erb, persönlich in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2017 bestätigt (siehe auch Protokoll der Gemeinderatssitzung v. 13.12.2017).

 

  1. „Weitere Verkaufsflächen(VKF)-Flächenpotentiale in Hirschberg“:

auf S. 54 der Abwägung wird ausgeführt, die weiteren VKF-Potentiale seien „nicht eindeutig verortet.“ Das ist falsch und steht im Widerspruch zu dem vorliegenden Gutachten von bulwiengesa (S.19). Dieses besagt zwar, dass in Hirschberg weitere Potenziale vorhanden seien, verortet diese jedoch eindeutig in den zentralen Versorgungsbereichen und nicht in den Streulagen – und damit nicht im Gebiet des Bebauungsplan-Entwurfs Sterzwinkel I.

 

  1. Verkehr :

Den zusätzlichen Verkehr haben wir als eines der zentralen Probleme gesehen. Hier hat sich derzeit durch die Optimierungsmaßnahmen die Lage auf der B 3 tatsächlich etwas entspannt. Die Situation ist jedoch nach wie vor nicht gut: der Gutachter bewertet sie bei 5% mehr Durchfluss mit der Note „ausreichend“. Mit der Realisierung des Projekts wird sich- lt. Gutachter - die Situation wieder um ca. die Hälfte (2 %) verschlechtern, es wird also wieder mehr Verkehr und deutlichere Behinderungen geben.

 

Hier kann man zwar nachvollziehbar durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass das im Interesse des Projekts und der Wünsche aus der Bevölkerung tolerabel ist und sagen: „ich nehme auch viel/mehr Verkehr für ein erweitertes Angebot in Kauf“. Oder eben froh über eine erreichte Entlastung für Anwohner und Verkehrsteilnehmer sein und diese nicht wieder eliminieren zu wollen. Das ist jedoch eine Frage der Gewichtung.

 

Wir hoffen jedenfalls, die Prognose, dass der Mehrverkehr so problemlos verkraftet werden wird, sich so auch realisieren wird.

 

  1. Einhaltung des Beeinträchtigungsverbots 

Dies ist eine zentrale Norm zum Schutz insbesondere der zentralen Versorgungslagen, also des bestehenden innerörtlichen Einzelhandels. Sie besagt, dass das Vorhaben nur zulässig ist, wenn keine schädlichen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten sind. Eine wesentliche Beeinträchtigung wird angenommen, wenn aufgrund des Vorhabens bei zentren- oder nahversorgunsrelevanten Sortimenten der Wert von ca. 10 % Umsatzverteilung erreicht wird, bei nicht zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten der Wert von ca. 20 %. Dies kann nach dem vorliegenden Gutachten nicht beurteilt werden, da die hierfür maßgeblichen Untersuchungen nicht vorgenommen wurden.

 

In Sachen Beeinträchtigungsverbot sind in diesem Zusammenhang folgende 3 Punkte von Relevanz:

 

4.1 Gutachterliche Bewertung nur für Edeka-Erweiterungsfläche (400 qm)

Bei der Beurteilung von Erweiterungsvorhaben ist gem. Einzelhandelserlass Baden-Württemberg, Ziff.3.4, auf die Auswirkungen des Gesamtbetriebs nach Erweiterung abzustellen. Der Einzelhandelserlass B-W ist zwar außer Kraft gesetzt, gemäß praktizierten Verwaltungshandeln jedoch weiter zu beachten (so z.B. eindeutig RP Freiburg).

 

Nach dieser Vorschrift ist das Vorhaben insgesamt wie eine „hypothetische Neuansiedlung“ zu betrachten und zu bewerten. Ansonsten ließen sich zeitlich verzögert etliche Erweiterungen dieser Größenordnung à la Salamitaktik rechnerisch als verträglich darstellen.

 

Im Gutachten wird aber lediglich die Auswirkung der Edeka-Erweiterung selbst untersucht, d.h. die Auswirkung bezüglich einer zusätzlichen VKF von 400 qm. Bereits hierdurch werden jedoch mehr als 5% Umsatzverlust für bestehende Einzelhändler in Hirschberg errechnet. Die vorgenommene Untersuchung erfüllt damit gerade nicht die Anforderungen des Einzelhandelserlasses. Eine Berechnung und Bewertung für den Gesamtbetrieb, also für dann 1200 qm als hypothetische Neuansiedlung wurde im Gutachten nicht vorgenommen. Dies wurde so auch in der Sitzung vom 13.12.2017 von der Gutachterin, Frau Back-Ihrig, bestätigt.

 

Dieser entscheidungserhebliche Aspekt zur Bewertung des Vorhabens wurde damit nicht ermittelt. Nur aufgrund der vorliegenden Berechnung kann nicht beurteilt werden, ob der Schwellenwert von 10% erreicht oder überschritten wird und damit das Beeinträchtigungsverbot verletzt ist. Dieser Einwand wird durch das Gutachten nicht widerlegt.

 

4.2 Keine Gesamtbetrachtung der Agglomeration Edeka und Drogeriemarkt

Edeka und Drogeriemarkt bilden eine Agglomeration. Diese Kombination von Supermarkt und Drogeriemarkt wird – lt. Gutachten - aufgrund ihrer Attraktivität die Kaufkraftbindung des Edeka-Marktes Großsachsen besonders erhöhen. Es wird eine Wechsel- und Sogwirkung zugunsten des Marktes in Großsachsen respektive zulasten des Marktes in Leutershausen, aber auch der Zentralen Versorgungsbereiche in beiden Ortsteilen entstehen.

 

Deshalb hätte die Gesamtauswirkung des Ensembles in Bezug auf die Umsatzverteilung untersucht werden müssen. (s. Einzelhandelserlass Ziff. 3.5.).

 

Im vorliegenden Einzelhandelsgutachten (bulwiengesa) wird jedoch jeweils nur die Ansiedlung von Drogeriemarkt und Erweiterung Edeka-Markt einzeln untersucht und bewertet.

 

Trotzdem heißt es in der Stellungnahme/Abwägung (S.52) hierzu: „die durchgeführten Berechnungen berücksichtigen diesen Effekt.“ Das ist falsch. Eine Gesamtbetrachtung hat nachweislich nicht stattgefunden. Dies wurde auch so von Herrn Erb in der Sitzung vom 13.12.2017 bestätigt.

 

Damit fehlt eine weitere entscheidungserhebliche Untersuchung, um eine ordnungsgemäße Abwägung vornehmen zu können.

 

Zusammenfassend: Das Gutachten selbst macht zu diesen beiden entscheidungserheblichen Punkten keine Aussagen und weist daher insoweit erhebliche Ermittlungslücken auf. Es kann daher u. E. die Einhaltung des Beeinträchtigungsverbots nicht belegen.

 

4.3  Keine gesicherte notwendige VKF- Beschränkung auf 650 qm für den Drogeriemarkt

Fakt ist, dass es eine zentrale Forderung der beteiligten Behörden ist, dass der Drogeriemarkt nicht größer als 650 qm wird. An dieser Größe orientieren sich auch die errechneten Umsatzverteilungen des Gutachtens.

Das Mittel der Wahl ist vorliegend der Versuch der Begrenzung über das Baufenster. Dadurch kann nicht definitiv gesichert auf 650 m² begrenzt werden. Es ist auch nicht gesichert, dass dies durch städtebauliche Verträge möglich sein wird, da hierfür alle Eigentümer zustimmen müssten. 

 

Die Entstehung einer größeren VKF ist im jetzigen Stadium also nicht auszuschließen. In diesem Kontext irritiert zudem die Stellungnahme auf S. 25, 26 der Abwägung: Hier ist die Rede von einer „VKF von 800 qm bei einem Hauptsortiment Drogeriewaren von 650 qm“. Dies steht im Widerspruch zu den bisherigen Aussagen und den im Planentwurf definierten Zielen. Und es wirft Fragen auf, zumal dem Gutachterbüro bulwiengesa ein Plan für einen Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von 830 qm vorlag.

 

Bei einer Überschreitung der 650 qm ist das vorliegende Gutachten jedoch insgesamt obsolet, die bisherigen Berechnungen der Umsatzverteilungen stimmen nicht mehr. Die Umsatzverteilung wäre de facto grösser. Wie groß, wäre abhängig von der tatsächlichen Größe des Drogeriemarkts. Die Überschreitung der Toleranzgrenze lässt sich weder vorhersagen noch ausschließen.

 

Eine spätere faktisch größere Umsatzverteilung als jetzt errechnet wurde, ist nicht auszuschließen. Die GLH ist nicht bereit, eine solche etwaige verdeckte Umsatzverteilung zulasten des innerörtlichen Einzelhandels und auch des Edeka in Leutershausen mitzutragen. Denn wenn Fakten geschaffen sind, wird keiner sie mehr umkehren wollen, die Folgen werden aber spürbar werden. Im Übrigen wäre in diesem Fall auch die 10% VKF-Regel für Randsortimente verletzt. Mangels konkreter Festlegung der VKF kann also gar nicht beurteilt werden, ob das Beeinträchtigungsverbot an dieser Stelle nicht auch verletzt sein wird.

 

  1. Widerspruch im Gutachten Bestand Edeka Leutershausen – Erweiterung Großsachsen

Die Notwendigkeit der Edeka-Erweiterung wird gemäß Gutachten damit begründet, dass nur so der Markt langfristig marktgerecht aufgestellt werden kann. „Die VKF von modernen und zeitgemäßen Märkten betragen zwischen 1.200 und 1.800 qm“. Und weiter - wenn nicht erweitert wird, besteht die Gefahr, dass der Markt entfällt und eine Versorgungslücke im Ort entstünde. Dies gelte es durch eine marktgerechte Positionierung zu vermeiden. Dieses Szenario impliziert: Nur ein Markt dieser Größe hat Zukunft (siehe auch S.52 der Abwägung). Die Aussage lautet also: für Gro ist zur perspektivischen Sicherung der Grundversorgung ein Markt von mindestens 1200 qm erforderlich, in Leutershausen reichen für eine langfristige Standortsicherheit 750 qm aus, für diesen Markt werden trotzdem beste Bestandsprognosen abgegeben. Das ist für die  GLH nicht nachvollziehbar. Hierin sehen wir einen eklatanten Widerspruch.

Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans

Im Juni stand die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans auch für Hirschberg auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Es war über den Vorentwurf nach Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu beschließen. Ein ernstes Thema:

 

Der Flächenverbrauch in Baden-Württemberg betrug in 2016 noch unsagbare 3,5 ha / Tag.

Boden ist eine endliche Ressource. Und es lässt sich leicht recht leicht ausrechnen, wann bei ungebremstem Flächenfraß absolut das Ende der Fahnenstange erreicht wäre.

Für die GLH steht daher fest: Es steht außer Frage, dass ein grundsätzliches Umdenken dringend stattfinden muss. So wie in den letzten Jahrzehnten kann es nicht weitergehen.

 

Dies betrifft die grundsätzliche Aufnahme weiterer Flächen in den Flächennutzungsplan selbst. Gleichermaßen ist ein sensibler und kritischer Umgang in der nachfolgenden Ausweisung und Entwicklung von Baugebieten dringend geboten, denn bebaubare Flächen sind endlich und auch wir – als jetzige Gemeinderäte - haben die gesellschaftliche Verpflichtung und Verantwortung, nachfolgenden Generationen Spielräume zu hinterlassen.

 

Spannungsfeld Flächenausweisung – Flächenverbrauch

Auch in Hirschberg finden sich die konkurrierenden Aspekte: Ausweisung weiterer Flächen aus kommunalen Interessen (z.B. Gewerbeansiedlung, neue Mitbürger) und Individualinteressen (Wohnbedarf) versus Verbrauch von Natur und wertvoller Landschaft. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans sieht für Hirschberg Reduktionen vor. Die GLH begrüßt die Flächenreduktion für folgende Gebiete: Teilbereich SiebenMorgen, die komplette Herausnahme des Schmellenbergs aufgrund seiner topografischen Lage und des damit verbundenen hohen Umwelt-Konfliktpotentials sowie zumindest die hälftige Fläche des Gebiets Kissel. Hier hätte sich die GLH allerdings mehr gewünscht: wegen der Bedeutung des Gebiets im Hinblick auf die Freiraumzäsur und den hohen Naherholungswert wäre die komplette Herausnahme wünschenswert, jedoch nicht durchsetzbar gewesen.

 

Unterschiedliche Abstimmung in der GLH-Fraktion

Die GLH-Fraktion hat diesen Vorentwurf unterschiedlich beurteilt und entsprechend unterschiedlich abgestimmt. Gemeinderat Thomas Herdner hat dem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt. Er vertritt die gut nachvollziehbare Auffassung, die Reduzierung der Flächen sei nicht groß genug. Die Gemeinderäte Karl Heinz Treiber, Jürgen Steinle und Monika Maul-Vogt votierten für den Planentwurf. Aus ihrer Sicht gilt es, zumindest die vorgesehenen Flächenreduzierungen durch Zustimmung zum Vorentwurf so letztlich im Plan auch wirksam werden zu lassen und zu sichern.

 

Handlungsspielräume erhalten für sozialen Wohnungsbau und bezahlbaren Wohnraum

Darüber hinaus gilt es im Hinblick auf die potentielle Ausweisung von neuen Baugebieten ausreichend Handlungsspielräume zu haben und zu erhalten: Die GLH-Fraktion machte in diesem Zusammenhang sehr deutlich, über neue Baugebiete nur Diskussionen zu führen, wenn hierbei das Thema sozialer Wohnungsbau und bezahlbarer Wohnraum zum Tragen komme. Vor einer Entscheidung für ein Baugebiet und dessen Ausweisung müssen entsprechende Entscheidungen getroffen und konkrete Konzepte verabschiedet werden.

Haushaltrede der GLH 2018, GR Karlheinz Treiber

„You can‘t allways get what you want“

 

Dieses Lied hat uns schon Mick Jagger in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts vorgesungen, und ich hatte ihm damals schon vorgeworfen, er redet so altbacken daher, wie meine Eltern. Dass die Haushaltslage zufriedenstellend ist, uns aber in Anbetracht der anstehenden Herausforderungen nicht zu Wunschträumen beflügeln darf, haben wir verstanden.

 

Diese Binsenweisheit wird schon seit meiner Jugend in unterschiedlichen Belangen an mich herangetragen, was mich jedoch nicht davon abgehalten hat, auch Dinge zu wagen und Ziele anzupacken. Insofern will ich uns allen ersparen, noch einmal die Vorlagen der Verwaltung mit den Zahlen des Haushaltswerks herunterzubeten.

 

Reden wir über die Ergebnisse der Haushaltsberatung:

 

Die Fraktionen haben Vorschläge unterbreitet, die in der Sitzung am 17.1.2018 teilweise angenommen oder verändert wurden, oder eben auch keine Zustimmung gefunden haben oder zurückgezogen wurden. Thomas Herdner hatte in seiner letztjährigen Haushaltsrede vorgeschlagen, Verbesserungsideen und Vorschläge schon im Herbst und damit vor der Aufstellung des neuen Haushaltes zu diskutieren, damit diese gleich in den neuen Haushalt mit eingearbeitet werden können. Diese Idee fand zwar großen Zuspruch, wurde bedauerlicherweise jedoch nicht umgesetzt.

 

Stattdessen haben wir es so wie jedes Jahr gemacht und ca. 80.000 € hin und hergeschoben. In der "sogenannten Stunde der Fraktionen", wie dieses Procedere der Haushaltsverabschiedung auch bedeutungsschwer genannt wird, dürfen die Fraktionen dann stolz ihre Erfolge darlegen, die Nichterfolge überlässt man den politischen Mitstreitern. Dann wird der Haushalt beschlossen. 

 

Im Jahr 2 nach dem Ausverkauf des Tafelsilbers der Gemeinde, also ohne außerordentliche Einnahmen über Grundstücksverkäufe verbuchen zu können, sind wir in der Lage, den Ergebnishaushalt auszugleichen, ohne die Hebesätze bei der Gewerbe- oder Grundsteuer anzuheben.

 

Das ist zunächst ein Grund zur Freude. Natürlich hilft uns jedoch, dass es sich in prosperierenden Zeiten entspannter wirtschaften lässt, als in weniger guten. Aber das ist nicht nur in Hirschberg so. Die Kassen aller Gebietskörperschaften sind gut gefüllt.

 

Dies trägt dazu bei, dass die Staatsverschuldung seit acht Jahren wieder unter zwei Billionen Euro gefallen ist. Die Entschuldung fällt aber bei Bund, Länder und Kommunen ganz unterschiedlich aus.

 

Wenn wir diese Entschuldung konkret auf Hirschberg beziehen, sehen wir, dass durch unseren politischen Gestaltungswillen auch unsere Schulden ansteigen.

 

2008 lag die Prokopfverschuldung noch bei 135€, dieses Jahr werden es 380 € sein, wenn wir die geplante Kreditaufnahme von 1,3 Millionen Euro in Anspruch nehmen.

 

Das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht, denn der evangelische Kindergarten und andere - durchaus gleichfalls große - Projekte müssen in den nächsten Jahren auch noch finanziert werden.

 

Bei der Haushaltseinbringung 2016 und auch 2017 sprachen Sie, Herr BM, diese stetig anwachsende Verschuldung an. Ihr wachsames Auge als ehemaliger Kämmerer sah voraus, dass die finanzielle Situation der Gemeinde unter Stress gerät.

 

Damals empfahlen Sie dem Gemeinderat als Strategie eine sogenannte Nachhaltigkeits-Satzung, über die wir diskutiert haben und hoffentlich auch umsetzen werden. Denn sollte es nur zu einer unverbindlichen Absichtserklärung reichen, dann bedienen wir ein stumpfes Schwert, weil wir im Geiste nicht reif dafür sind und im „Weiter-so“ verharren. Nur eine klare Willensbekundung hilft uns, eine ausbalancierte und nachhaltige Finanzwirtschaft einzurichten. Nettoneuverschuldung und Grundsteuer B sind zwei Stichworte, die hier eine Rolle spielen werden, um uns Bewegungsspielräume zu verschaffen, damit wir unsere Projekte auch in Zukunft umsetzen können.

 

In vielen Bereichen haben wir das Geld richtig und sinnvoll investiert:

  

Die Anschlussunterbringung für Geflüchtete ist fertiggestellt bezogen. Mit der Unterstützung von Landesmitteln bekamen wir auch eine Integrationsbeauftrage mit einer halben Stelle. Dies haben wir immer gefordert und freuen uns, dass wir nun professionell ausgestattet zusammen mit dem ehrenamtlichen Engagement vieler Menschen Sinnvolles leisten können.

 

Die Straßenbeleuchtung soll auf LED Technik umgestellt werden. Dies ist ein längst fälliger Schritt, um unseren Klimazielen zumindest ein bisschen näher zu kommen. Denn auf diesem Themenfeld tun wir schon viele Jahre viel zu wenig.

 

Den Gesamthaushalt wegen der abgelehnten e-Bikes abzulehnen, wäre kleinlich und kommt für uns nicht in Frage. Diese Ablehnung steht jedoch in guter Tradition und ist symptomatisch beziehungsweise symbolträchtig für die Einstellung zur Ökologie, zur Umwelt und zum Klima.

 

Ob sich ein solches Rad rentiert oder nicht, zeigt sich dann, wenn man es angeschafft hat. Dort, wo es in zahlreichen Kommunen angeschafft wurde, wird es auch genutzt, das steht außer Frage. Wenn ich die fehlende Unterstellmöglichkeit zum Ablehnungsgrund mache, kaschiere ich nur meinen Unwillen, die Sache grundsätzlich anzugehen. Ehrlicher wäre es, klar zu sagen, dass ich nicht will, anstatt eine verkraftbare und sinnvolle Investition nunmehr wiederholt in die Zukunft zu schieben.

 

Seit der Verabschiedung unseres Klimaschutzkonzepts ist außer der Energiekarawane nichts passiert. Eine langfristige strategische Ausrichtung, gerade auch im Hinblick auf die Klimaziele in Deutschland, zu der auch Hirschberg einen Beitrag leisten muss, ist nicht ersichtlich. Es gibt keine Ziele, die gesteckt werden. Es gibt keine strategischen Maßnahmen, die längerfristig angelegt sind. Allein die Überprüfung, dass die Lichtschalter ausgemacht sind, reicht nicht aus.

 

Der im Wahlkampf gerne zitierte Begriff der Nachhaltigkeit sieht anders aus. Wer Nachhaltigkeit verspricht, muss Nachhaltigkeit liefern. Nicht nur in Hirschberg reagieren die Menschen empfindlich, wenn man Dinge anpreist, die dann nicht eintreffen. Worte werden an Taten gemessen, nicht an Versprechungen, eine Tatsache, die in der Politik oft vergessen wird.

 

Maßlosigkeit und Wunschdenken hat man der GLH in den vergangenen Haushaltsdebatten vorgeworfen, und damit sind wir automatisch bei der Grobplanung der Umgehungsstraße für Großsachsen, für die die Freien Wähler 50.000 € investieren wollen. Die Pläne, die schon seit Jahren auf dem Tisch liegen, sind nicht grob, sie sind konkret. Die Umgehungsstraße scheitert nicht an den Plänen, die es schon seit Jahren gibt, sie scheitert auch nicht an der GLH, wie es uns schon jeher unterstellt wird;  sie scheiterte vor Jahren einfach daran, dass die betroffenen Landwirte sie nicht wollten, und sie scheitert damals wie heute daran, dass sie nicht im Bundesverkehrswegeplan aufgenommen ist, und Bund und Land sie nicht finanzieren werden.                                                                   

 

Dies ist die faktische Wahrheit, und dies muss man seinen Wählern auch so vermitteln. Alles andere ist sinnloser Aktionismus und Populismus, wenn man 50.000 € Steuergelder für eine Grobplanung verschleudern will, nur um seine Wähler zu besänftigen, anstatt ihnen zu erklären, dass es bereits mehr als eine Grobplanung längst gibt. 

 

Um weitere 55.000 € wollten die Freien Wähler die Mittel für die Straßensanierung erhöhen. „Die Qualität einiger innerörtlichen Straßen“ sei „unzureichend“ und weise „vielerorts große Mängel“ auf.

 

Dieses – übrigens alljährliche - Gezeter hat den Anschein, als ob hier einfach auf hohem Niveau gejammert werden soll, um das eigene Klientel zu besänftigen. Mit Sicherheit gibt es Mängel im Straßenbild, kontinuierliche Sanierung und handeln in Notfällen sind das laufende Geschäft einer jeden Verwaltung. Und dafür haben wir auskömmliche Beträge in den Haushalt eingestellt.

 

Im Vergleich zu anderen Kommunen geben wir keine schlechte Figur ab. Stattdessen hätte man tatsächlich jetzt schon etwas mehr Mut für die Umsetzungen der Empfehlungen der Stadtbaukommission zeigen können.

 

Eine technische Handlungs-Grundlage über das weitere Vorgehen bei unseren Turnhallen zu bekommen, finden wir dagegen sinnvoll und unterstützen das.

 

Neue Tische, wie auch diese schon im Gebrauch befindlichen Stühle hier im Sitzungsaal, hätten wir nicht gebraucht, aber wir wollen das Thema nicht überbewerten, zumal man nicht alles verstehen muss, was anderen sinnvoll und wichtig erscheint.

 

Eine Sozialstaffelung bei den Kindergartenbeiträgen dagegen fänden wir wünschenswert. Wir wissen, dass die Ausarbeitung und Umsetzung eines gerechten Staffelsystems nicht ganz einfach ist. Wir wissen aber auch, dass wir hierzu das Rad nicht neu erfinden müssen.

 

Beim Neubau des evangelischen Kindergartens in Leutershausen liegt die Problematik darin, dass der Kostenrahmen kontinuierlich und stetig ansteigt und jetzt bei Gesamtkosten von 6.6 Millionen Euro liegt. Und es bis jetzt keinerlei Signale gibt, auch sparen zu wollen oder eine Kostengrenze einzuziehen, ab der wir den Deckel zu machen wollen. Wir vermissen bislang auch die Absicht, gerade mit Blick auf die Folgekosten ein nachhaltiges, ökologisch sinnvolles und multifunktionales Gebäude errichten zu wollen. 

 

Eine Aufstockung der Mittel für die Erstellung eines Konzepts Wohnungsbau/Quartiersentwicklung wurde mehrheitlich abgelehnt. Einfach jedoch ein weiteres Baugebiet zu erschließen, ohne zuvor über die Maßnahmen eines sozialen Wohnungsbaus nachzudenken, kommt für uns nicht in Frage. Das war die Prämisse, überhaupt an ein weiteres Neubaugebiet zu denken. Wenn ein neues Baugebiet erschlossen wird, muss dies auch zukunftsweisend sein in seiner Entwicklung. Hierzu bedarf es guter Überlegungen und Konzepte, für die wirkliche Erfahrung fehlt. Dies ist kein Vorwurf an die Verwaltung, sondern eine Anforderung, sich darüber Gedanken zu machen, wie in einem hochpreisigen Siedlungsgebiet wie Hirschberg bezahlbarer Wohnraum geschaffen oder der Bodenpreis gedeckelt werden kann. Viele Gemeinden stehen vor diesem Dilemma, dem gilt es zu begegnen und sich nicht zu verweigern.

 

Es sieht so aus, als werde die Mehrheit des Gemeinderates einer Erweiterung des Baugebiets Sterzwinkel zustimmen, ohne die Maßnahmen der zu erwartenden Verkehrsentwicklung im Zuge des von den Freien Wählern und der CDU beantragten Verkehrsgutachtens abzuwarten. Dabei erklärt das Gutachten klipp und klar, dass ohne eine durch die Maßnahme erfolgte Verkehrsminderung eine Einzelhandels- oder Markterweiterung nicht erfolgen kann. 

 

Doch allein die Vorschläge haben einige Gemeinderatsmitglieder schon „mehr als befriedigt“, sie scheinen die Evaluation der Maßnahme gar nicht mehr abwarten zu wollen. Offensichtlich glauben sie auch gar nicht mehr an den Erfolg der Maßnahme, zumindest ist ihnen das zu erwartende Ergebnis egal. Denn sie werden so oder so für die Erweiterung stimmen, gleich, wie das Ergebnis aussehen wird.

 

Hier muss man die Frage stellen, warum dann 30.000 € an Steuergeldern für ein Gutachten investiert wurden, dessen Ergebnis schlussendlich nicht mehr von Interesse ist.                                             

 

Ich selbst hoffe sehr, dass ich mit meiner Befürchtung Unrecht habe, dass der Verkehr mit einer Markterweiterung nicht weniger, sondern noch mehr wird. Ich nehme mir nicht das Recht heraus, jemandem sein Bedürfnis nach einem Drogeriemarkt ausreden zu wollen, nur weil ich ihn selbst nicht vermisse. Es geht vielmehr darum, den zweiten Schritt nicht vor dem ersten zu tun.

 

So wie die GLH für die etwaige Erschließung eines Neubaugebiets zuerst einen Plan für sozialen Wohnungsbau und zukunftsfähige Quartiersentwicklung fordert, so fordern wir auch beim Sterzwinkel die korrekte Vorgehensweise:  Erst werden die Maßnahmen des Verkehrsgutachtens umsetzen, und wenn diese zur Verkehrsberuhigung führen, dann kann über eine Erweiterung nachgedacht werden. Wir lassen uns von nichts und niemand wie die Sau durchs Dorf jagen.

 

Abschließend ist die GLH der Auffassung, dass der Haushalt solide aufgebaut ist. Deutlich über 80 % unserer Haushaltsmittel investieren wir in Pflichtleistungen der Kommune und nur ein kleiner Anteil kann kreativ verwendet werden.

 

In den Themenfeldern Schule und Kinderbetreuung, Straßen- Wasser- und Abwasserlogistik, ÖPNV, Ordnung und Sicherheit, Kultur und Sport, Soziales und Stadtentwicklung sind wir im Wesentlichen gut aufgestellt. In den Bereichen Ökologie und Klimaschutz machen wir eindeutig zu wenig und haben Nachholbedarf. Die zukünftige nachhaltige Finanzierung wird ein wichtiges Thema sein.

 

Mit großen Wahrscheinlichkeit kann es der letzte Haushalt sein, den Sie, Herr BM Just, zusammen mit der Kämmerei unter der Federführung von Frau Richter in den Hirschberger Gemeinderat eingebracht haben. Sie haben ein gutes, transparentes und einsehbares Zahlenwerk vorgelegt. Dafür bedanken wir uns.

 

Nach der heutigen Verabschiedung des Haushaltes liegt die finanzwirtschaftliche Arbeitsgrundlage für das Jahr 2018 vor. Sie, Herr BM, haben uns damit den finanztechnischen Wirkungshorizont bis zur Verabschiedung des nächsten Haushaltes vorgegeben. Auch wenn Sie im Sommer zum OBM von Weinheim gewählt werden sollten, haben Sie das Feld In Hirschberg bestellt und lassen uns nicht im Chaos zurück. Auch dafür danken wir Ihnen.

 

Die GLH stimmt den drei Positionen Haushaltssatzung, mittelfristige Finanzplanung und dem Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung zu.

 

-        Es gilt das gesprochene Wort

 

Für die GLH-Fraktion 

Karlheinz Treiber

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